Freilandversuche mit gentechnisch veränderten Apfelsorten in Pillnitz und Quedlinburg sowie Auswirkungen des Stopps durch das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
der Abgeordneten Dr. Christel Happach-Kasan, Cornelia Pieper, Hans-Michael Goldmann, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Horst Friedrich (Bayreuth), Joachim Günther (Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher, Christoph Hartmann (Homburg), Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Dr. Werner Hoyer, Jürgen Koppelin, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Gisela Piltz, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Bundesanstalt für Züchtungsforschung an Kulturpflanzen (BAZ) mit Sitz in Quedlinburg hat an zwei Standorten in Quedlinburg und Dresden in einem auf die nächsten 20 Jahre angelegten Versuch geplant, neue gentechnisch erzeugte Resistenzen gegen die Pilzerreger Feuerbrand, Mehltau und Apfelschorf zu erforschen. Die Bekämpfung von Feuerbrand im Obstbau erfolgt bisher mit 15 bis 20 Pflanzenschutzmittelspritzungen. Der Feuerbrand kann zur Vernichtung ganzer Apfelplantagen führen. Der nunmehr auf Weisung des federführend zuständigen Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) gestoppte Versuch wäre das erste Projekt in Deutschland gewesen, bei dem so genannte transgene Apfelbäume gegen den Feuerbrand resistent gemacht worden wären. Diese Entscheidung der Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Renate Künast, ist umso überraschender, da die Zentrale Kommission für Biologische Sicherheit (ZKBS) des für die Genehmigung zuständigen Robert Koch-Institutes (RKI) bereits Anfang Oktober 2003 keine Gefährdung für die Umwelt durch die geplanten Versuche festgestellt hatte.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Seit wann arbeitet die Bundesanstalt für Züchtungsforschung an Kulturpflanzen an den oben dargestellten Versuchen mit transgenen Apfelbäumen?
Welche Kosten sind bisher im Rahmen dieser Forschungstätigkeit entstanden?
Welche neuen Erkenntnisse liegen dem BMVEL vor, die den Stopp der Versuche aus wissenschaftlicher Sicht rechtfertigen?
Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang den Umstand, dass das zuständige Sachverständigengremium des für die Genehmigung zuständigen RKI Anfang Oktober 2003 „grünes Licht“ für den Versuch gegeben hatte, da die Experten keine Gefährdung für die Umwelt erkennen konnten?
Was ist die Aufgabe der ZKBS aus Sicht der Bundesregierung?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass in der Öffentlichkeit und insbesondere in Fachkreisen der Eindruck entstehen könnte, dass die Bundesregierung die von ihr selbst eingesetzten Gremien zur Bewertung von Risiken der grünen Gentechnik desavouiert und die Bundesregierung sich dem Vorwurf aussetzt, nicht auf wissenschaftlicher, sondern auf ideologischer Basis Entscheidungen über die Durchführung von Freisetzungsversuchen zu treffen?
Wie ist der Umstand zu bewerten, dass die Bundesregierung im Rahmen ihrer Strategie zur Bekämpfung des Feuerbranderregers im Obstbau auf die positiven Möglichkeiten der gentechnischen Züchtung hinweist, aber jetzt bei der Erprobung gentechnischer Apfelsorten in der Praxis eben dies verhindert?
Welche Mittel und Maßnahmen stehen in Deutschland und Europa zur Bekämpfung des Feuerbrandes zur Verfügung und mit welchen Kosten ist das für die heimischen und europäischen Produzenten verbunden?
Ist sich die Bundesregierung der Tatsache bewusst, dass ihr kategorisches „Nein“ zu gentechnisch veränderten Apfelsorten im Ergebnis den bisherigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zementieren könnte?
Wie ist das mit dem Ziel der Bundesregierung zu vereinbaren, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu verringern?
Welche Konsequenzen erwartet die Bundesregierung aus dieser Entscheidung für den Forschungs-, Wirtschafts- und Agrarstandort Deutschland?
Wie bewertet die Bundesregierung die These, dass diese Entscheidung insbesondere dem Standort Sachsen-Anhalt, der positive Erwartungen für die Wirtschaft und Forschung sowie Landwirtschaft mit der Innovationstechnologie grüne Gentechnik verbindet, schaden könnte?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass mit dieser Entscheidung die Sicherung und Schaffung neuer Arbeitsplätze in Sachsen-Anhalt und Sachsen erschwert wird?