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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Zur massenhaften Vernichtung hochwertiger Waren auf deutschen Flughäfen aufgrund von EU-Sicherheitsregelungen (G-SIG: 16012163)

Verhältnismäßigkeit der Sicherheitsmaßnahmen bezüglich der Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck, Weiterverwendung der konfiszierten Waren, Änderung haftungs- und zollrechtlicher Vorschriften, Notwendigkeit weiterer Sicherheitsmaßnahmen, Kostenbeteiligung des Bundes an Terrorismusschutzmaßnahmen im Flugbereich <p> </p>

Fraktion

FDP

Datum

11.06.2007

Antwortdauer

19 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/546723. 05. 2007

Zur massenhaften Vernichtung hochwertiger Waren auf deutschen Flughäfen aufgrund von EU-Sicherheitsregelungen

der Abgeordneten Martin Zeil, Rainer Brüderle, Dr. Karl Addicks, Uwe Barth, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Dr. Edmund Peter Geisen, Miriam Gruß, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Ina Lenke, Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Konrad Schily, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die EU hat aufgrund eines vereitelten Terroranschlags mit Flüssigsprengstoff im Herbst 2006 in Großbritannien eine Sicherheitsregelung verhängt, aufgrund derer Fluggäste nur Getränke und Flüssigkeiten mit weniger als 100 Millilitern Inhalt mit an Bord nehmen dürfen. Dies hat dazu geführt, dass täglich an den Sicherheitskontrollstellen der deutschen Flughäfen große Mengen an zurückgewiesenen Flüssigkeiten anfallen. Schätzungen des deutschen Flughafenverbandes zufolge entspricht der Wert der zu entsorgenden Waren wöchentlich rund 2 Mio. Euro. Die Verwertung der Waren, z. B. zugunsten karitativer Einrichtungen, ist in Deutschland aufgrund von haftungs- und zollrechtlichen Gründen nicht möglich. Die eingesammelten Waren müssen von den Flughäfen als teurer Sondermüll entsorgt werden.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen6

1

Sind die von der EU verhängten Sicherheitsmaßnahmen bezüglich der Mitnahme von Flüssigkeiten aus Sicht der Bundesregierung sinnvoll und verhältnismäßig, und wenn nein, was kann und wird die Bundesregierung dagegen tun?

2

Hält die Bundesregierung die Weitergabe der konfiszierten Waren an karitative Einrichtungen für sinnvoll und wünschenswert? Wenn nein, warum nicht?

3

Ist der Bundesregierung bekannt, welche Gewichtsmengen an eingesammelter Ware anfallen und welcher Prozentsatz der eingesammelten Waren sich in einem Zustand befindet, der eine Weiterverwendung erlaubt?

4

Welche haftungs- und zollrechtlichen Vorschriften müssten wie geändert werden, damit die eingesammelten Waren einer sinnvollen Nutzung zugeführt werden könnten?

5

Hält die Bundesregierung von der EU geplante weitere Sicherheitsmaßnahmen, wie die Verschärfung der Vorschriften zur Größe des Handgepäcks, für unabdingbar notwendig, und wenn nicht, wird sie in der EU dagegen Position beziehen?

6

Ist die Bundesregierung bereit, sich an den Kosten der Finanzierung des Antiterrorschutzes im Flugbereich zu beteiligen, und wenn ja, in welcher Höhe, wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 23. Mai 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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