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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens als Beitrag zum Bürokratieabbau in der Justiz (G-SIG: 15010623)

Schritte zur Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens, Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben durch Private, Fachhochschulstudium für Gerichtsvollzieher und Rechtspfleger, Kosten des Gerichtsvollzieherwesens, Übertragung von Verwaltungsvollstreckungen auf Gerichtsvollzieher

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

02.12.2003

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/203112. 11. 2003

Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens als Beitrag zum Bürokratieabbau in der Justiz

der Abgeordneten Rainer Funke, Birgit Homburger, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Joachim Günther (Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher, Christoph Hartmann (Homburg), Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Markus Löning, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Dr. Günter Rexrodt, Marita Sehn, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Im Zusammenhang mit den aktuellen Vorschlägen über Reformen im Bereich der Justiz wird auch über eine grundlegende Strukturreform des deutschen Gerichtsvollzieherwesens diskutiert. Dieses Thema gewinnt insbesondere im Zuge der Rechtsangleichung innerhalb der Europäischen Union an Bedeutung. Die Justizministerkonferenz hat sich im Juni 2003 mit der Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens auseinandergesetzt und einen entsprechenden Bericht entgegengenommen.

In den vergangenen Jahren hat der hohe Arbeitsanfall und die damit verbundene Belastung der 4 500 Gerichtsvollzieher im ganzen Bundesgebiet dazu geführt, dass sich die Bearbeitungszeiten der Fälle erheblich verlängert haben. Oft dauert es viele Monate bis eine gerichtliche Entscheidung umgesetzt ist.

Der Deutsche Gerichtsvollzieherbund e. V. (DGVB) ist der Auffassung, dass der bisherige Status und die bisherigen Funktionsbestimmungen des deutschen Gerichtsvollzieherwesens in der gegebenen Form nicht aufrechtzuerhalten sind. Es bedürfe vielmehr einer grundlegenden Neustrukturierung und Neubestimmung des Gerichtsvollzieherwesens, die in der Konsequenz auf eine Form von freiem und selbständigem Gerichtsvollziehertum hinauslaufe. Ein vom DGVB in Auftrag gegebenes Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die gegenwärtig dem Gerichtsvollzieher zugewiesenen Aufgaben bei entsprechender Änderung der bundesgesetzlichen Regelungen auch von einem freiberuflich tätigen Gerichtsvollzieher ohne Beamtenstand wahrgenommen werden können, der mit entsprechenden hoheitlichen Befugnissen beliehen ist.

Wir fragen die Bundesregierung

Fragen12

1

Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung hinsichtlich der Überlegungen, das Gerichtsvollzieherwesen zu privatisieren?

2

Hat die Bundesregierung mit den Bundesländern bereits Gespräche über eine mögliche Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens geführt?

3

Welche Gesetzesänderungen sind auf Bundes- und Landesebene notwendig, um die Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens zu ermöglichen?

4

Könnte ein selbständiger, vom Beamtenstatus losgelöster Gerichtsvollzieher hoheitliche Aufgaben durchführen, und wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage müsste dies geschehen?

5

Wie müsste die staatliche Aufsicht im Falle einer Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens ausgestaltet sein?

6

Nach welchen Kriterien und in welchem Verfahren müsste die Zulassung zum Gerichtsvollzieherberuf bei einer Privatisierung erfolgen?

7

Inwiefern müsste bei einer Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens die Ausbildung zum Gerichtsvollzieher reformiert werden?

8

Wie steht die Bundesregierung zu den Überlegungen, ein Ausbildungsmodell für Gerichtsvollzieher und Rechtspfleger gemeinsam in Form eines Fachhochschulstudiums zu entwickeln?

9

Welche Gesamteinnahmen werden durch das Gerichtsvollzieherwesen jährlich bundesweit erzielt und wie hoch sind demgegenüber die Gesamtaufwendungen für Personal- und Sachmittel?

10

Welche Einsparungen lassen sich durch eine Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens für die öffentlichen Haushalte erreichen (Besoldung, Versorgungsaufwendungen, Beihilfen, Bürokostenentschädigung, Auslagenersatz)?

11

Wie würden sich das jetzige Kostenrecht und die Gebühren durch eine Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens verändern?

12

Wie steht die Bundesregierung zu den Überlegungen, die Verwaltungsvollstreckung regelmäßig auf die Gerichtsvollzieher zu übertragen?

Berlin, den 11. November 2003

Rainer Funke Birgit Homburger Daniel Bahr (Münster) Rainer Brüderle Ernst Burgbacher Helga Daub Jörg van Essen Ulrike Flach Otto Fricke Horst Friedrich (Bayreuth) Joachim Günther (Plauen) Dr. Karlheinz Guttmacher Christoph Hartmann (Homburg) Klaus Haupt Ulrich Heinrich Dr. Werner Hoyer Michael Kauch Dr. Heinrich L. Kolb Gudrun Kopp Jürgen Koppelin Sibylle Laurischk Harald Leibrecht Ina Lenke Markus Löning Dirk Niebel Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Detlef Parr Cornelia Pieper Gisela Piltz Dr. Günter Rexrodt Marita Sehn Dr. Hermann Otto Solms Dr. Max Stadler Dr. Rainer Stinner Carl-Ludwig Thiele Jürgen Türk Dr. Claudia Winterstein Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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