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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Ambulante Versorgung in den neuen Bundesländern (G-SIG: 15010676)

Zahlenmäßiges Verhältnis Ärzte/Einwohner, ärztliche Vergütung, Versichertenstruktur, ärztliche Versorgung in ländlichen Regionen

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung

Datum

30.12.2003

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/221511. 12. 2003

Ambulante Versorgung in den neuen Bundesländern

der Abgeordneten Dr. Dieter Thomae, Detlef Parr, Dr. Heinrich L. Kolb, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Gudrun Kopp, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Marita Sehn, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Es mehren sich die Anzeichen dafür, dass die ambulante Versorgung in den neuen Bundesländern ganz besonders in den ländlichen Regionen gefährdet ist. Daran ändert auch die Zulassung von medizinischen Versorgungszentren vom Grundsatz her nichts. Im Zusammenhang mit dem sich insgesamt abzeichnenden Ärztemangel, der die Bereitschaft, in diesen Regionen tätig zu sein, noch einmal deutlich reduzieren dürfte, entsteht eine schwierige Lage, der so früh wir möglich gegengesteuert werden muss.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wie ist das zahlenmäßige Verhältnis Ärzte/Einwohner in den neuen Bundesländern gegenüber den alten Bundesländern?

2

Ist nach Einschätzung der Bundesregierung die Morbidität in den neuen Bundesländern signifikant höher als in den alten Bundesländern?

3

Gibt es Indikatoren hierfür und wie ist dieser Sachverhalt gegebenenfalls zu begründen?

4

Wie viele Fälle (bezogen auf Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung – GKV) hat ein Arzt in den neuen Bundesländern und in den alten Bundesländern im Durchschnitt pro Jahr zu betreuen?

5

Wie hoch ist die durchschnittliche Vergütung in den neuen und in den alten Bundesländern, die ein Arzt für einen Fall erhält?

6

Gibt es zwischen den neuen und den alten Bundesländern aufgrund der Morbidität der Bevölkerung Unterschiede in der durchschnittlichen Schwere der jeweiligen Erkrankungen und damit auch der Fälle?

7

Wie beurteilt die Bundesregierung, gemessen an diesen Daten, die Unterschiede bei der Vergütung der Ärzte in den neuen und den alten Bundesländern und welche Maßnahmen werden über die geringfügige Anpassung durch das GKV-Modernisierungsgesetz hinaus eingeleitet, um die Divergenz zu beseitigen?

8

Wie unterscheidet sich die Versichertenstruktur differenziert nach gesetzlich und privat Versicherten zwischen den neuen und alten Bundesländern, und wie stark unterscheiden sich damit die Gesamteinkommen?

9

Ist in den neuen Bundesländern die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung in allen Fachgebieten gesichert?

10

Wie will die Bundesregierung der Entwicklung entgegenwirken, dass frei werdende Arztsitze gerade in den ländlichen Regionen in den neuen Bundesländern nicht mehr besetzt werden können und dieser Trend sich zunehmend verschärft?

Berlin, den 10. Dezember 2003

Dr. Dieter Thomae Detlef Parr Dr. Heinrich L. Kolb Daniel Bahr (Münster) Rainer Brüderle Angelika Brunkhorst Ernst Burgbacher Helga Daub Jörg van Essen Otto Fricke Horst Friedrich (Bayreuth) Hans-Michael Goldmann Joachim Günther (Plauen) Dr. Christel Happach-Kasan Klaus Haupt Ulrich Heinrich Birgit Homburger Dr. Werner Hoyer Michael Kauch Gudrun Kopp Sibylle Laurischk Harald Leibrecht Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Eberhard Otto (Godern) Cornelia Pieper Gisela Piltz Marita Sehn Dr. Hermann Otto Solms Carl-Ludwig Thiele Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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