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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Möglichkeiten zur Vereinfachung der Sammlung und Entsorgung von Elektronik-Altgeräten (G-SIG: 15010687)

Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Verordnung zur Umsetzung zweier EG-Richtlinien; Vorbereitungsstand und Inhalte, Aufstellung der Sammelbehälter, Alternativen zum beabsichtigten Sammelarrangement, Umsetzung in anderen EU-Ländern, Beschäftigung von Privatunternehmen statt öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger; Revisionsklausel für die europäischen Vorgaben

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

02.01.2004

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/222910. 12. 2003

Möglichkeiten zur Vereinfachung der Sammlung und Entsorgung von Elektronik-Altgeräten

der Abgeordneten Birgit Homburger, Angelika Brunkhorst, Michael Kauch, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Christoph Hartmann (Homburg), Ulrich Heinrich, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Marita Sehn, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die EG-Richtlinien 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte und 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten sind am 13. Februar 2003 in Kraft getreten. Die Umsetzung in nationales Recht muss bis zum 13. August 2004 abgeschlossen sein. Unter anderem müssen die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass Endnutzer und Vertreiber spätestens ab dem 13. August 2005 die Möglichkeit haben, die betreffenden Altgeräte ohne besonderes Entgelt zurückzugeben. Vorgesehen ist, dass spätestens bis 31. Dezember 2006 mindestens 4 Kilogramm Altgeräte aus privaten Haushalten pro Einwohner und Jahr getrennt gesammelt werden müssen. Die Entsorgung ist seitens der Hersteller zu finanzieren und für alle Geräte aus privaten Haushalten, also auch für bereits vor Inkrafttreten der Richtlinie in Verkehr gebrachte Geräte („historische Altgeräte“), zu garantieren. Zur Umsetzung der Vorgaben hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) in den „Eckpunkten künftiger Rechtsvorschriften zu Elektro- und Elektronik-Altgeräten in Deutschland“ vom April 2003 eine Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Verordnung (ElektroV) als Rechtsverordnung des Bundes nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz angekündigt.

Die Umsetzung der Richtlinie wird absehbar zu einem erheblichen Aufwand und zu einem hohen Maß an Bürokratie führen. So wird beispielsweise jeder Hersteller verpflichtet, sich registrieren zu lassen, wenn er ein Gerät auf den Markt bringt. Damit soll der Nachweis vorbereitet werden, dass die Entsorgung der Geräte gesichert ist. Händler werden verpflichtet, nur Produkte von registrierten Herstellern zu vertreiben. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten zum Erstellen eines Verzeichnisses aller Produzenten sowie der Daten zu Mengen und Kategorien von Geräten vom Inverkehrbringen bis zur Entsorgung. Ferner müssen diese Angaben mit Blick auf eine Erfolgskontrolle mit den später zu erbringenden Entsorgungsnachweisen abgeglichen werden. Wenn ein Händler Geräte von nicht registrierten Herstellern vertreiben will, muss er sich selbst registrieren lassen. Die Registrierung soll durch eine eigens einzurichtende, privatrechtlich organisierte und von der Industrie zu finanzierende „Clearingstelle“ wahrgenommen werden, die u. a. die Menge der in Verkehr gebrachten Geräte und die jeweiligen Entsorgungspartner zu dokumentieren haben wird. Zu dieser Clearingstelle führt die Bundesregierung in den genannten Eckpunkten weiter aus, dass diese „ein Mindestmaß an staatlicher Autorisierung (benötige), um Hersteller, die ohne Registrierung am Markt agieren, aufspüren und zur Registrierung auffordern zu können“. Hierzu bedürfe es der Beleihung durch eine zentrale Vollzugsbehörde des jeweils zuständigen Landes.

Zusätzlich zur „Clearingstelle“ soll eine zentrale „Koordinierungsstelle“ als Ansprechpartner für die Kommunen eingerichtet werden. Diese wird erforderlich, weil nach den in den „Eckpunkten“ beschriebenen Vorstellungen der Bundesregierung die separate Sammlung der Altgeräte ausschließlich durch öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (ÖRE) durchgeführt werden soll. Im Rahmen einer Andienungspflicht soll den Kommunen also die Sammlung aller Altgeräte aus privaten Haushalten und damit die Verantwortung dafür zugewiesen werden, dass für die verschiedenen Kategorien von Elektro- und Elektronik- Altgeräten in einer bestimmten Anzahl Sammelbehältnisse zur Abholung durch die Hersteller bereitgestellt werden. Nach den Vorstellungen der Bundesregierung soll die zentrale Koordinierungsstelle u. a. alle Meldungen über abholbereite Behälter entgegennehmen und nach einem von ihr festgelegten Schlüssel die Hersteller bzw. deren beauftragte Entsorgungsunternehmen zu deren Abholung auffordern. Für die Getrenntsammlung der Altgeräte sind dem Vernehmen nach jeweils bis zu sieben verschiedene Altgerätebehälter vorzuhalten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Wie ist der Stand der Vorbereitungen zum Erlass der angekündigten Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Verordnung, wie ist der gegenwärtige Stand der Abstimmungen im Kabinett und wann ist mit einem Kabinettsbeschluss zu rechnen?

2

Welche zentralen Inhalte wird die geplante Rechtsverordnung im Vergleich zu den eingangs zitierten „Eckpunkten“ vom April 2003 haben?

3

Wie hoch ist die Anzahl der vorgesehenen Sammelbehälter, und welche sachlichen Erwägungen begründen diese Anzahl?

4

Wer wird zur Aufstellung der Sammelbehälter verpflichtet, und an welchen Orten sollen diese Behälter nach Vorstellung der Bundesregierung konkret aufgestellt werden?

5

Wie hoch werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten des beabsichtigten Sammelarrangements sein, und wer wird diese Kosten zu tragen haben?

6

Ist es nach den Vorstellungen der Bundesregierung beabsichtigt, wird es billigend in Kauf genommen oder ist es denkbar, dass die Sammelbehälter letztlich von den betroffenen Handelsbetrieben aufgestellt werden müssen, und wie bewertet die Bundesregierung dies gegebenenfalls?

7

Wurden auf europäischer Ebene Alternativen zum eingangs beschriebenen Arrangement erörtert, und wenn ja, um welche Alternativen handelte es sich dabei im Einzelnen und welche Position hat die Bundesregierung dabei im Einzelnen vertreten?

8

Sind der Bundesregierung mit Blick auf die nationale Umsetzung der vorliegenden Richtlinien konzeptionelle Alternativen zu dem beabsichtigten und eingangs beschriebenen Sammelarrangement bekannt?

9

Wenn ja, wie lauten diese Alternativen, mit wem hat die Bundesregierung diese Alternativen erörtert und was hat die Bundesregierung bisher unternommen, um eine sachgerechte, effektive, unbürokratische und kostengünstige Entsorgung und Wiederverwertung von Elektronik-Altgeräten bei den Vorbereitungen zur Umsetzung der betreffenden Richtlinien in deutsches Recht anzuregen bzw. zu gewährleisten?

10

Aus welchen Gründen hält die Bundesregierung eine Getrenntsammlung von Elektronik-Altgeräten im Allgemeinen sowie im Besonderen in den privaten Haushalten für sinnvoll und erforderlich, und wie bewertet sie demgegenüber „Bring-Systeme“ oder die Erfassung über den Handel, bei denen die Altgeräte von den privaten Haushalten an geeigneten Stellen abgegeben werden?

11

Wie bewertet die Bundesregierung die eingangs beschriebene Konstruktion angesichts neuerer Entwicklungen und Erkenntnisse zur automatisierten Abfalltrennung auch im Bereich der Elektronik-Altgeräte?

12

Wie werden die genannten Richtlinien von den Partnerländern Deutschlands in der EU umgesetzt, und welche konzeptionellen Spielräume gibt es bei der Umsetzung?

13

Ist der Bundesregierung bekannt, ob auch in den europäischen Partnerländern eine der öffentlich-rechtlichen Andienungspflicht vergleichbare Lösung gewählt wurde bzw. wird?

14

Weshalb will die Bundesregierung eine Konstruktion mit öffentlich-rechtlicher Andienungspflicht vorsehen, und was spricht nach Auffassung der Bundesregierung dagegen, die Sammlung und Entsorgung von Elektronikschrott vollständig privatwirtschaftlichen Unternehmen zu überlassen, zumal es sich offenkundig um Abfälle zur Verwertung handelt?

15

Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage, dass die operative Abwicklung der Sammlung und Verwertung bzw. Entsorgung der Geräte ohnehin in Drittbeauftragung durch die Kommunen und durch Verträge mit den Herstellern organisiert werden wird, und weshalb hält die Bundesregierung die Zwischenschaltung öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger vor diesem Hintergrund für erforderlich?

16

Wie bewertet die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Sammlung und Verwertung bzw. Entsorgung der betreffenden Geräte durch eine Zwischenschaltung öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger unnötig kostspielig und mit zusätzlichem bürokratischem Aufwand befrachtet wird?

17

Wie bewertet die Bundesregierung die seitens der Entsorgungswirtschaft geäußerte Auffassung, dass sich das Einsammeln und Transportieren von Elektronikschrott erheblich besser und preiswerter über privatwirtschaftliche Initiativen organisieren ließe als durch flächendeckende Verträge?

18

Unterliegen die europäischen Vorgaben und insbesondere das Getrenntsammlungsgebot einer Revisionsklausel, und wenn ja, wie lautet diese Klausel?

19

Wenn nein, hat sich die Bundesregierung für die Einrichtung einer entsprechenden Revisionsklausel auf europäischer Ebene in konkret welcher Form eingesetzt und weshalb waren diese Bemühungen ggf. ohne Erfolg?

Berlin, den 9. Dezember 2003

Birgit Homburger Angelika Brunkhorst Michael Kauch Daniel Bahr (Münster) Rainer Brüderle Ernst Burgbacher Helga Daub Jörg van Essen Ulrike Flach Otto Fricke Horst Friedrich (Bayreuth) Hans-Michael Goldmann Joachim Günther (Plauen) Christoph Hartmann (Homburg) Ulrich Heinrich Dr. Werner Hoyer Dr. Heinrich L. Kolb Jürgen Koppelin Sibylle Laurischk Günther Friedrich Nolting Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Eberhard Otto (Godern) Detlef Parr Cornelia Pieper Gisela Piltz Marita Sehn Carl-Ludwig Thiele Dr. Claudia Winterstein Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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