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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Gesamtwirtschaftliche Beschäftigungseffekte der Förderung erneuerbarer Energien (G-SIG: 15011106)

Beschäftigtenzahlen im Bereich der erneuerbaren Energien, Marktanteile, Berücksichtigung der Verluste von Arbeitsplätzen in anderen Wirtschaftssektoren durch gestiegene Energiekosten (nachgelagerte Budgeteffekte), Beurteilung des Berichts vom "bremer energie institut" vom Dezember 2003, des Endberichts von EWI, IE und RWI sowie des Gutachtens des IWH zu marginalen bis negativen Beschäftigungswirkungen, Konsequenzen für künftige Förderung

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

31.08.2004

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/354830. 06. 2004

Gesamtwirtschaftliche Beschäftigungseffekte der Förderung erneuerbarer Energien

der Abgeordneten Gudrun Kopp, Angelika Brunkhorst, Birgit Homburger, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Otto Fricke, Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Dr. Christel Happach-Kasan, Christoph Hartmann (Homburg), Ulrich Heinrich, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Bundesregierung konzentriert sich in ihrer Förderung der erneuerbaren Energien auf das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das auf der Verpflichtung der Netzbetreiber basiert, Strom aus erneuerbaren Energieträgern zu garantierten Preisen abzunehmen und durchzuleiten. Diese Kosten werden von den Netzbetreibern an die Endkunden weitergegeben. In der Diskussion über die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen des EEG, insbesondere auch seiner Kosten, wird häufig auf die positiven Effekte des Gesetzes, wie z. B. die damit verbundenen Beschäftigungswirkungen bei den Herstellern und Betreibern von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energie und deren Zulieferbetrieben verwiesen. Jedoch werden zumeist nur die unmittelbaren Beschäftigungseffekte berücksichtigt, nicht aber die gesamtwirtschaftlichen Konsequenzen durch indirekte, nachgelagerte Budgeteffekte. Diese Kostenüberwälzungen und ihre Auswirkungen für die gesamtwirtschaftliche Beschäftigung müssen jedoch zwingend mitberücksichtigt werden, um eine ehrliche und volkswirtschaftlich belastbare Bilanz der Folgen des gegenwärtigen Fördermodells erneuerbarer Energien ziehen zu können.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Aus welcher Quelle stammt die vom Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Jürgen Trittin, angegebene Zahl von 120 000 Beschäftigten im Bereich der erneuerbaren Energien (Pressemitteilung Nr. 096/04 des BMU vom 2. April 2004)?

2

Wie viele direkte, vorgelagerte und nachgelagerte Arbeitsplätze sind jeweils bei den Windenergie-, den Solarenergie-, den Geothermie- und den Biomasseanlagenherstellern entstanden?

3

Berücksichtigt diese Angabe auch die Verluste von Arbeitsplätzen in anderen Wirtschaftssektoren durch gestiegene Energiekosten, oder stellt sie eine isolierte Betrachtung dar?

4

Auf welche Untersuchungen stützt sich das vom Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Jürgen Trittin, (Rede im Deutschen Bundestag am 28. Mai 2004) dargelegte Szenario, wonach sich die Beschäftigtenzahl im Bereich der erneuerbaren Energien auf 400 000 im Jahr 2020 erhöhen könnte?

5

Welche Einspeisevergütungen nach EEG, gegliedert nach den einzelnen Energieträgern, sind in diesem Szenario unterstellt?

6

Welche Stromproduzenten (gegliedert nach den spezifischen Energieträgern im Bereich der erneuerbaren Energien) haben nach Kenntnis der Bundesregierung die höchsten Beschäftigtenzahlen?

7

Welche Marktanteile haben diese jeweils?

8

Ist der Bundesregierung der im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung vom „bremer energie institut“ erstellte Bericht „Ermittlung der Arbeitsplätze und Beschäftigungswirkungen im Bereich Erneuerbarer Energien“ vom Dezember 2003 bekannt?

9

Wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung die darin getroffene Schlussfolgerung „Solange die Einspeisevergütung für EE (Erneuerbare Energien) weit über dem energiewirtschaftlichen Wert des Stroms liegt, kommt es auf dem Arbeitsmarkt zu negativen Budgeteffekten, die die positiven direkten Beschäftigungseffekte schwächen, oder sogar ins Gegenteil verkehren. Das aktuelle Niveau der Einspeisevergütung führt dabei zu solch hohen Budgeteffekten, dass die Gesamtbeschäftigungseffekte von etlichen EE-Technologien (Wind, Photovoltaik, Biogas, große Wasserkraft, kleine und große Geothermie) negativ ausfallen … Die Novelle des EEG … ändert an diesen Zusammenhängen nichts.“ („Ermittlung der Arbeitsplätze und Beschäftigungswirkungen im Bereich Erneuerbarer Energien“, S. 41)?

10

Wie beurteilt die Bundesregierung die Einschätzung des „bremer energie instituts“ hinsichtlich der Beschäftigungseffekte von Windkraftanlagen, wonach „… der Gesamtbeschäftigungseffekt einer Windkraftanlage mit 1 200 kW Leistung spürbar negativ (– 7,9 Personenjahre) (ist), weil der relativ starke Budgeteffekt (– 38,2 Personenjahre) die Summe aus dem Investitionseffekt und dem Betriebseffekt übersteigt.“ (Ermittlung der Arbeitsplätze und Beschäftigungswirkungen im Bereich Erneuerbarer Energien, S. 22)?

11

Wie beurteilt die Bundesregierung die Einschätzung des im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit vom Energiewirtschaftlichen Institut an der Universität zu Köln (EWI), dem Institut für Energetik & Umwelt GmbH (IE) und dem Rheinisch-Westfälischen Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) erstellten Endberichtes „Gesamtwirtschaftliche, sektorale und ökologische Auswirkungen des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG)“, wonach der durch das EEG ausgelöste „… Investitionsimpuls nicht dauerhaft ist, sondern nach vergleichsweise kurzer Zeit von den Kostensteigerungen überlagert wird, die sich aus den Einspeisevergütungen und den für die Stabilität der Stromversorgung notwendigen Anpassungsmaßnahmen ergeben.“ (Gesamtwirtschaftliche, sektorale und ökologische Auswirkungen des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG), S. 128)?

12

Welche Konsequenzen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit aus der von ihm in Auftrag gegebenen Untersuchung für die künftige Förderung der erneuerbaren Energien gezogen?

13

Inwieweit beabsichtigt das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit vor dem Hintergrund der o. a. Untersuchung die erneute Aufnahme von Gesprächen innerhalb der Bundesregierung mit dem Ziel einer Diskussion dieser Ergebnisse sowie möglicher Schlussfolgerungen?

14

Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH), wonach „der ineffizient hohe Einsatz knapper Ressourcen für eine selektive Auswahl von Energietechnologien mit eher unsicheren ökologischen Entlastungseffekten … die ökologische Effektivität der Klimaschutzpolitik (vermindert) und … dadurch die Gefahr (birgt), langfristige Entwicklungsmöglichkeiten von Produktion und Beschäftigung zu beeinträchtigen“ (Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH), Gutachten im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (BMWA): „Beschäftigungseffekte durch den Ausbau erneuerbarer Energien“, September 2003, S. 77)?

15

Wenn nein, warum nicht?

16

Welche Mittel sind jeweils für die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit in Auftrag gegebenen Gutachten „Gesamtwirtschaftliche, sektorale und ökologische Auswirkungen des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG)“ sowie „Beschäftigungseffekte durch den Ausbau erneuerbarer Energien“ eingestellt worden?

17

Wie beurteilt die Bundesregierung insbesondere die Tatsache, dass verschiedene Gutachten mit unterschiedlichen Modellansätzen und unterschiedlichen Auftraggebern zum gleichen Ergebnis kommen und die langfristigen Beschäftigungswirkungen der gegenwärtigen Förderung erneuerbarer Energien gesamtwirtschaftlich marginal bis deutlich negativ einstufen?

18

Nimmt die Bundesregierung dies zum Anlass, das gegenwärtige Fördermodell garantierter Einspeisevergütungen neu zu bewerten?

19

Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 30. Juni 2004

Gudrun Kopp Angelika Brunkhorst Birgit Homburger Rainer Brüderle Ernst Burgbacher Helga Daub Jörg van Essen Otto Fricke Rainer Funke Hans-Michael Goldmann Dr. Christel Happach-Kasan Christoph Hartmann (Homburg) Ulrich Heinrich Dr. Heinrich L. Kolb Jürgen Koppelin Sibylle Laurischk Harald Leibrecht Dirk Niebel Günther Friedrich Nolting Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Eberhard Otto (Godern) Detlef Parr Cornelia Pieper Dr. Hermann Otto Solms Dr. Max Stadler Dr. Rainer Stinner Carl-Ludwig Thiele Jürgen Türk Dr. Claudia Winterstein Dr. Volker Wissing Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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