Bürokratische Hemmnisse bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr
der Abgeordneten Dr. Rainer Stinner, Birgit Homburger, Elke Hoff, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Paul K. Friedhoff, Dr. Edmund Peter Geisen, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Harald Leibrecht, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Claudia Winterstein, Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Seit nunmehr 15 Jahren nimmt die Bundeswehr an internationalen Missionen teil. Insgesamt haben sich mehr als 220 000 deutsche Soldaten an Auslandseinsätzen beteiligt. Bei allen Einsätzen, egal in welcher Region der Erde, sind deutsche Bundeswehrangehörige unmittelbar an deutsches Recht gebunden.
Der überwiegende Teil dieser Vorschriften ist für die Gewährleistung größtmöglicher Sicherheit der eingesetzten Soldatinnen und Soldaten oder als Beitrag für den Umweltschutz erforderlich. Ein Teil erweist sich jedoch als bürokratisches Hemmnis, da die für den Friedensbetrieb ausgelegten Vorschriften nur schwerlich mit der jeweiligen Situation im Einsatzgebiet vereinbar sind.
Die Folgen sind eine eingeschränkte Einsatzfähigkeit der Bundeswehr, welche die Auftragserfüllung gefährden kann, sowie Unverständnis und Frustration in der Truppe.
Nicht nur in den Berichten des Wehrbeauftragten finden bürokratische Einsatzbeschränkungen immer wieder Erwähnung. Auch der Bundesminister der Verteidigung, Dr. Franz Josef Jung, sieht Handlungsbedarf: „Wesentliche Voraussetzung für Übernahme von Verantwortung ist es, Freiräume zu schaffen. Dazu müssen wir bürokratische Abläufe innerhalb der Bundeswehr auf ihre Effizienz prüfen und, wo immer möglich, eine Entbürokratisierung herbeiführen.“ (vgl. Zitat aus der Rede des Bundesministers der Verteidigung, Dr. Franz Josef Jung, an der Führungsakademie der Bundeswehr am 25. Januar 2006 in Hamburg – „Den Wandel der Bundeswehr gemeinsam erfolgreich gestalten“).
Im Auslandseinsatz übernimmt die Bundeswehr eine besondere Verantwortung. Daher müssen unnötige Vorschriften, welche die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr einschränken, zügig abgebaut werden.
Drucksache 16/5795 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeWir fragen die Bundesregierung:
Fragen29
In wie vielen Fällen wurden Bundeswehrfahrzeuge in Einsatzgebieten der Bundeswehr stillgelegt, weil sie nicht den deutschen Abgasnormen entsprachen (bitte nach Jahr, Einsatzgebiet und Fahrzeugtyp aufschlüsseln)?
Welche Auswirkungen hatten diese Stilllegungen auf die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr vor Ort?
In welchem Umfang wird von § 70 StVZO Gebrauch gemacht, welcher ausdrücklich vorsieht, dass die Bundeswehr unter Umständen von den Vorschriften der StVZO befreit ist?
Wird es in Zukunft eine Ausweitung der Inanspruchnahme des § 70 StVZO geben? Falls nein, warum nicht?
Müssen bei militärischen Flügen in die bzw. innerhalb der Einsatzgebiete auch die zivilen Regelungen zur Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck (EU-VO 1546/2006) eingehalten werden?
Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diesen Zustand?
Besteht hier aus Sicht der Bundesregierung Handlungsbedarf?
Trifft der Bericht des Wehrbeauftragten von 2004 zu, dass das Beüben von Stellungen zur Verteidigung eines Feldlagers wegen arbeitsschutzrechtlicher Bestimmungen nicht möglich war?
Um welche konkreten arbeitsschutzrechtlichen Regelungen handelte es sich dabei?
Wie wurde trotz fehlender Übungsmöglichkeit die Sicherheit des Feldlagers gewährleistet?
Welche Konsequenzen wurden aus dem Vorfall gezogen?
Trifft der Bericht des Wehrbeauftragten von 2006 zu, dass im Einsatz Schießübungen mit persönlichen Handwaffen nicht durchgeführt werden konnten?
Wie wurde trotz fehlender Übungsmöglichkeiten die Ausbildung der Soldaten sichergestellt?
Welche Konsequenzen wurden aus dem Vorfall gezogen?
Wie ist gewährleistet, dass von deutschen Einsatzkontingenten getrennter Müll entsprechend weiterverarbeitet bzw. gelagert wird?
Sofern dies nicht gewährleistet ist, erwägt die Bundesregierung Mülltrennungsvorschriften an die Gegebenheiten im Einsatzland anzupassen? Wenn nein, warum nicht?
Welche rechtlichen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den Entscheidungsspielraum der Soldaten im Einsatzgebiet im Sinn der Auftragstaktik zu erhöhen, ohne dass Kontingentführer vor Ort unzumutbare Haftungsrisiken übernehmen müssen?
Welche konkreten Initiativen plant die Bundesregierung hierzu?
In welcher Form und mit welchen Konsequenzen werden Erfahrungen der Soldatinnen und Soldaten mit bürokratischen Hemmnissen im Auslandseinsatz gesammelt und ausgewertet?
Inwieweit wird zu dieser Auswertung das Informationssystem für Einsatzerfahrungen in der Bundeswehr (InfoSys EEBw) genutzt?
Welche konkreten Projekte konnten auf Grund des InfoSys EEBw realisiert werden?
Ist ein Ausbau des Systems geplant? Wenn nein, warum nicht?
Bietet das Bundesministerium der Verteidigung dem einzelnen Soldaten einen Anreiz, sich am Prozess der Entbürokratisierung zu beteiligen?
Wenn nein, wieso gibt es derzeit kein Anreizsystem, um die Fachexpertise der Soldaten zu nutzen? Wird dies in Zukunft geschehen?
Wie viele Entbürokratisierungsvorschläge wurden von Soldaten der Bundeswehr eingereicht, wie viele konnten davon bereits realisiert werden?
Welche Anstrengungen unternimmt das Bundesministerium der Verteidigung um im Rahmen der „Initiative Bürokratieabbau“ der Bundesregierung Abläufe innerhalb der Bundeswehr auf ihre Effizienz zu prüfen und eine Entbürokratisierung herbeizuführen?
In welchen Bereichen wurden nach der Ankündigung des Bundesministers der Verteidigung im Januar 2006 Entbürokratisierungsprozesse eingeleitet? Welche konkreten Projekte konnten dabei bisher realisiert werden?
Gibt es konkrete Fälle, in denen durch die Anwendung spezifisch deutschen Rechts die Kooperation mit Verbündeten im Einsatz erschwert wurde? Welche Konsequenzen wurden aus diesen Fällen gezogen?
Ist die Gesellschaft für Entwicklung, Beschaffung und Betrieb (g.e.b.b.) an den Bemühungen für den Bürokratieabbau im Auslandseinsatz beteiligt? Wenn ja, an welchen Schnittstellen wirkt die g.e.b.b. und welche konkreten Projekte gibt es derzeit und in Zukunft? Wenn nein, warum nicht?