Finanzielle Auswirkungen auf kommunale Haushalte durch Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
der Abgeordneten Gisela Piltz, Klaus Haupt, Ina Lenke, Rainer Funke, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Christoph Hartmann (Homburg), Ulrich Heinrich, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Harald Leibrecht, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Dieter Thomae, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Mit der Kinder- und Jugendhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) wird Kindern, Jugendlichen und Familien in vielfältiger Weise Unterstützung und Hilfe gewährt. Das Regelungswerk umfasst wichtige und notwendige Leistungen wie die Kindertagesbetreuung, Leistungen zur Hilfe zur Erziehung oder Maßnahmen der Jugendarbeit. Die Förderung des Kindes steht dabei im Mittelpunkt des staatlichen Auftrags.
Die Ausgaben für die Jugendhilfe sind im Laufe der Jahre erheblich, von insgesamt 14,3 Mrd. Euro im Jahr 1992 auf über 20,2 Mrd. Euro im Jahr 2002, angestiegen. Das bedeutet eine Zunahme von 41,3 %. Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind gemäß § 69 SGB VIII die Landkreise und die kreisfreien Städte. Die Kostensteigerung trifft damit die örtlichen Träger in einem erheblichen Umfang.
Auch die Ausgaben bei der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe sind erheblich angestiegen. Mit der Eingliederungshilfe soll seelisch behinderten Kindern und Jugendlichen unter anderem die Teilnahme am Leben in der Gesellschaft, die Ausübung eines Berufs oder die Unabhängigkeit von der Pflege ermöglicht werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Wie beurteilt die Bundesregierung die finanziellen Auswirkungen des Anstiegs der Kosten der Jugendhilfe, insbesondere der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII, auf die kommunalen Haushalte?
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung treffen, um die Kostenlast der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII, zu reduzieren?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Mittel der Kinder- und Jugendhilfe zielgerechter einzusetzen, damit die Kommunen finanziell entlastet werden?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um für Kinder und Jugendliche, die seelisch behindert oder von solch einer Behinderung bedroht sind, mögliche Leistungen verschiedener Träger, wie schulische Förderung, Maßnahmen im Rahmen der Sozialhilfe, der Arbeitsförderung oder der Krankenversicherungen, besser aufeinander abzustimmen und damit zu Kostenoptimierungen zu kommen?
Sollten nach Ansicht der Bundesregierung die Regelungen des SGB VIII zur Kostenheranziehung von Leistungsberechtigten, insbesondere nach § 35a SGB VIII, und von deren Eltern im Sinne einer stärkeren Kostenbeteiligung leistungsfähiger Familien geändert werden, und wenn nein, wie beurteilt die Bundesregierung die momentane Gesetzeslage?
Sollte nach Ansicht der Bundesregierung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe die Elternverantwortung gestärkt werden, und wenn ja, wie will die Bundesregierung dieses zukünftig sicherstellen?
Sollte nach Ansicht der Bundesregierung die Kinder- und Jugendhilfe orts- und sachnah ausgestaltet werden, und wenn ja, wie will die Bundesregierung dieses sicherstellen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung, dass durch richterliche Anordnungen im Rahmen des Jugendgerichtsgesetzes der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe verstärkt für die Finanzierung entsprechender Maßnahmen verantwortlich gemacht wird?
Welche Maßnahmen will die Bundesregierung zur Reduzierung des in Frage 8 angesprochenen Kostenaufwands für die örtlichen Träger treffen?
Könnte nach Ansicht der Bundesregierung die Einführung des strikten Konnexitätsprinzips im Grundgesetz eine sichere Kostenentlastung zugunsten der Kommunen gewährleisten, und wenn ja, plant die Bundesregierung eine Initiative zur Verankerung des Konnexitätsprinzips im Grundgesetz, bzw. wenn nein, warum nicht?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, das Kinder- und Jugendhilfegesetz den Vorschlägen verschiedener Bundesländer entsprechend zu flexibilisieren?