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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Erfahrungen mit der Software A2LL der Bundesagentur für Arbeit (G-SIG: 16012222)

ARGEn: Anwendungspflicht, Gründe, Dezentralisierungsmöglichkeit, Standardisierung und Entscheidungsfreiheit bei IT-Ausstattung, Anbieter; Träger, Verteilung und Höhe der Kosten; Softwarezwischenlösungen: Umfang der Notwendigkeit, vergleichbare Probleme bei Optionskommunen, dortiger Zeitbedarf für Software-Umstellung nach Gesetzesänderungen, Ablösung von A2LL, Ausschreibung des Nachfolgesystems, Verfahrensausgestaltung

Fraktion

FDP

Datum

03.07.2007

Antwortdauer

19 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/566114. 06. 2007

Erfahrungen mit der Software A2LL der Bundesagentur für Arbeit

der Abgeordneten Dirk Niebel, Dr. Heinrich L. Kolb, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Hellmut Königshaus, Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Horst Meierhofer, Burkhardt Müller-Sönksen, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Mit dem Inkrafttreten des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) zum 1. Januar 2005 wurde eine eigens entwickelte Softwarelösung, die Software A2LL (Arbeitslosengeld II – Leistungen zum Lebensunterhalt), eingesetzt und in die BA-Softwarearchitektur integriert. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) gibt den 354 Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) vor, diese Softwarelösung zu verwenden. Die 69 Optionskommunen, die die Betreuung der Arbeitslosengeld-II-Bezieher in eigene Trägerschaft übernommen haben, können ihre Ausstattung mit Software und IT-Dienstleistungen frei wählen.

Wiederholt hat es Probleme bei der Anwendung der Software A2LL gegeben. Die Software arbeitete fehlerhaft. So kam es beispielsweise zu erheblichen Überzahlungen von Krankenkassenbeiträgen. Es waren bereits eine Vielzahl von Nachbesserungen beim SGB II erforderlich. Eine Umstellung/Anpassung der Software hat jeweils erhebliche Zeit in Anspruch genommen. Um ein rechtzeitiges Funktionieren überhaupt gewährleisten zu können, mussten Umgehungslösungen eingegeben werden, was den Mitarbeitern Zeit nimmt. Diese fehlt für die Betreuung der Arbeitslosen. Weitere Gesetzesänderungen und Anpassungen, die die gleichen Probleme bei der Umstellung der Software mit sich bringen werden, stehen noch aus.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Haben die ARGEn im Bereich des SGB II die freie Wahl bezüglich der Software zur Erledigung der Aufgaben gemäß dem SGB II, oder müssen sie die Software der BA wie A2LL Verbis etc. verwenden?

2

Wenn eine Verpflichtung zur Verwendung der Software der BA besteht, was sind die Gründe hierfür, und welche Gründe sprechen gegen eine Dezentralisierung bei der Software zur Erledigung der Aufgaben des SGB II?

3

Gibt es standardisierte Regelungen hinsichtlich des Einsatzes der Software, oder konnten die ARGEn individuelle Regelungen vereinbaren, und wenn ja, wie viele haben davon Gebrauch gemacht?

4

Wenn individuelle Regelungen vereinbart werden können, wie weit reicht die Entscheidungsfreiheit der ARGEn bezüglich der Software bzw. der IT-Ausstattung?

5

Können auch andere IT-Lieferanten in die Vertragsbeziehungen mit den ARGEn eintreten?

Wenn ja, welche Dienstsleistungen anderer IT-Lieferanten sind zulässig, wenn nein, welche Gründe sprechen dagegen?

6

Ist im Rahmen der Vertragsgestaltung das IT-Systemhaus der BA selbst gegenüber den ARGEn Anbieter der zentralen Software A2LL, oder bietet die BA die Leistungen ihres Systemhauses an?

Welche Abteilungen und Dienststellen der BA sind gegebenenfalls weiterhin als IT-Anbieter involviert?

7

Wer trägt die Kosten für A2LL?

8

Bei einer geteilten Kostentragungspflicht: Welche finanziellen Aufwendungen müssen die ARGEn an die BA entrichten, um die BA-Software nutzen zu können, und erfolgen die Zahlungen direkt oder durch Umlageverfahren, und werden hierfür Gelder aus dem Verwaltungsbudget der ARGEn verwendet?

9

Tragen die Kommunen einen Anteil an den Kosten für A2LL?

Wenn ja, wie wird dieser Anteil berechnet?

10

Wie hoch waren die 2006 entstandenen Kosten für Hardware, Support, Wartung, Einkauf etc., wie ist die Kostenlast verteilt, und welche Ausgaben werden für 2007 erwartet?

11

Gibt es Optionskommunen, die sich für die zentrale IT des BA-Systemhauses und A2LL entschieden haben?

Wenn nein, sind der Bundesregierung die Gründe hierfür bekannt?

12

Für wie viele Fallkonstellationen mussten Umgehungslösungen bei Anwendung der Software A2LL gefunden und genutzt werden, um eine korrekte Anspruchsberechnung durchführen zu können?

13

Welcher zeitliche Mehraufwand wurde hierdurch bereits verursacht?

14

Sind der Bundesregierung Probleme bei den von den Optionskommunen verwendeten Softwarelösungen bekannt, die den bei der Anwendung von A2LL aufgetretenen Problemen entsprechen, und welchen Zeitrahmen nahmen bei den Optionskommunen die nach gesetzlichen Änderungen erforderlichen Umstellungsprozesse bei der Software ein?

15

Gibt es Berechnungen und Zahlenmodelle zu der durch A2LL verursachten Schadenshöhe?

Wenn ja, welche, wenn nein, was sind die Gründe hierfür?

16

Ist seitens der BA geplant, die Software A2LL abzulösen?

17

Wenn ja, wann, und soll sich die Ausschreibung erneut auf ein zentrales IT-Verfahren beziehen, oder werden auch dezentrale IT-Verfahren für die ARGEn in Betracht gezogen um bereits am Markt vorhandene Lösungen zur Senkung von Kosten und Projektrisiken nutzen zu können?

18

Wenn dezentrale Lösungen nach einer Ablösung der Software A2LL nicht in Betracht gezogen werden: Was sind die Gründe hierfür?

Berlin, den 14. Juni 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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