Kostenentwicklung und -steuerung der familienersetzenden Hilfen zur Erziehung nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII)
der Abgeordneten Klaus Haupt, Ina Lenke, Dr. Dieter Thomae, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Christoph Hartmann (Homburg), Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Michael Kauch, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Ein Personensorgeberechtigter hat bei der Erziehung eines Kindes/Jugendlichen Anspruch auf Hilfe zur Erziehung, wenn eine dem Wohl des Kindes/ Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist (§ 27 Achtes Buch Sozialgesetzbuch, SGB VIII).
Zu diesen Hilfen gehören familienunterstützende und -ergänzende Maßnahmen wie Erziehungsberatung, soziale Gruppenarbeit, Erziehungsbeistände und Betreuungshelfer, die sozialpädagogische Familienhilfe und die Erziehung in einer Tagesgruppe (§§ 28 bis 32 SGB VIII).
Die Kinder- und Jugendhilfe sieht darüber hinaus als so genannte familienersetzende Hilfen die Vollzeitpflege in Pflegefamilien (§ 33 SGB VIII), die Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen (§ 34 SGB VIII) und die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII) vor.
Die Kosten für Hilfen zur Erziehung trägt grundsätzlich das Jugendamt. Bei einer Unterbringung außerhalb der eigenen Familie und bei der Erziehung in einer Tagesgruppe wird geprüft, ob und in welcher Höhe die Eltern, Minderjährigen und jungen Erwachsenen zu den Kosten der Hilfe zur Erziehung herangezogen werden (§§ 90 bis 96 SGB VIII).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wie haben sich die Ausgaben der kommunalen Haushalte in Deutschland, differenziert nach Bundesländern und insgesamt, für Hilfen zur Erziehung nach § 33 SGB VIII (Vollzeitpflege), nach § 34 SGB VIII (Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen) und nach § 35 SGB VIII (sozialpädagogische Einzelbetreuung) in den vergangenen 10 Jahren absolut und im Verhältnis zu den Gesamtausgaben der Kinder- und Jugendhilfe entwickelt?
Wie haben sich jeweils die Fallzahlen der familienersetzenden Hilfen nach den §§ 33 bis 35 SGB VIII sowie die durchschnittlichen Ausgaben je Fall in den letzten 10 Jahren, differenziert nach Bundesländern und insgesamt, entwickelt?
Wie haben sich in den vergangenen 10 Jahren die Zahlen der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, für die familienersetzende Hilfen zur Erziehung nach dem SGB VIII gewährt wurden, im Verhältnis zu der unter 21-jährigen Bevölkerung, differenziert nach Bundesländern und insgesamt, entwickelt?
Wie erklärt und bewertet die Bundesregierung die Kosten- und Fallzahlentwicklungen in den familienersetzenden Hilfen zur Erziehung?
Wie erklärt und bewertet die Bundesregierung Unterschiede zwischen den Bundesländern bei den Fallzahlen der familienersetzenden Hilfen zur Erziehung im Verhältnis zur unter 21-jährigen Bevölkerung und bei den durchschnittlichen Ausgabenhöhen je Fall?
Sieht die Bundesregierung insbesondere aufgrund der Ausgabenentwicklungen die Notwendigkeit, die bestehenden Regelungen der §§ 33 bis 35 SGB VIII zu reformieren, und wenn ja, in welcher Form?
Welche positiven Beispiele aus den Ländern bzw. Kommunen sind der Bundesregierung bekannt für besonders effiziente und erfolgreiche Konzepte in der Kinder- und Jugendhilfe, die durch präventive Maßnahmen und Stärkung der ambulanten Angebote die kostenintensiven familienersetzenden Hilfen zur Erziehung einschränken und die durch neue Steuerungsmethoden und verstärkte Evaluation die Wirksamkeit der familienersetzenden Hilfen verbessern?
Welche Maßnahmen plant und führt die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Ländern bereits durch, damit Best-Practice-Modelle im Sinne von Frage 7 in der Praxis breite Nachahmung finden?
In welcher Höhe und zu welchem Anteil werden die Ausgaben für die Formen familienersetzender Hilfen zur Erziehung jeweils durch die Heranziehung der Kinder, Jugendlichen und deren Eltern zu den Kosten gedeckt?
Welche Vorschläge zur Reform der Regelungen zur Heranziehung zu den Kosten nach §§ 91 ff. SGB VIII liegen der Bundesregierung vor und inwieweit ist geplant, diese aufzugreifen, um neben einer Verwaltungsvereinfachung insbesondere die stärkere Heranziehung von leistungsfähigen Eltern bei stationären Maßnahmen für ihre Kinder zu erreichen?