Situation der Weiterbildung in Deutschland
der Abgeordneten Christoph Hartmann (Homburg), Dirk Niebel, Cornelia Pieper, Ulrike Flach, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher, Dr. Christel Happach-Kasan, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Günther Friedrich Nolting, Detlef Parr, Gisela Piltz, Dr. Andreas Pinkwart, Dr. Günter Rexrodt, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Dieter Thomae, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Erklärtes Ziel der Regierungskoalition bei den „Gesetzen über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ war es u. a., einerseits bei der Weiterbildung zu sparen, andererseits durch eine Neuausrichtung, in der die Ausgabe von Bildungsgutscheinen einen zentralen Punkt darstellt, die berufliche Weiterbildung zu effektivieren, qualitativ zu verbessern und in Kombination mit anderen Maßnahmen Arbeitslosigkeit wirksamer zu bekämpfen. Um die Effizienz der von der Bundesagentur für Arbeit (BA) geförderten Weiterbildungsmaßnahmen zu erhöhen, wurden die Agenturen für Arbeit vom Vorstand der BA angewiesen, nur noch Weiterbildungen zu fördern, bei denen eine Verbleibsquote von 70 % erreicht wird. Die Mittel für die berufliche Weiterbildung wurden erheblich gekürzt.
In § 87 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) ermächtigt, das Nähere über fachkundige Stellen, das Verfahren der Zulassung von Trägern und Maßnahmen durch fachkundige Stellen und deren Zulassung zu bestimmen. Eine entsprechende Rechtsverordnung liegt bislang nicht vor.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen39
Wie viele Bildungsgutscheine hat die BA seit Januar 2003 ausgegeben?
Gibt es zwischenzeitlich eine bundesweite statistische Erfassung der eingelösten Bildungsgutscheine?
Wenn ja, wie viele dieser Bildungsgutscheine wurden bislang eingelöst?
Wenn nein, wie viele Bildungsgutscheine wurden von den Agenturen für Arbeit für die Mittelbewirtschaftung erfasst?
Wie hat sich im vergangenen Jahr die Zahl der nicht eingelösten Bildungsgutscheine quartalsweise aufgeschlüsselt entwickelt?
Welche Wartezeiten bestehen für Arbeitslose derzeit zwischen Arbeitslosmeldung, erster Beratung im Hinblick auf eine Weiterbildung, Ausstellung des Bildungsgutscheins und Antritt der Maßnahme durchschnittlich?
Wie stellt sich die Entwicklung dieser Wartezeiten im Vergleich zu den Vorjahren von 2000 bis 2002 dar?
Sind Maßnahmen geplant, diese Wartezeiten zu verkürzen?
Wenn ja, welche?
Wie haben sich die Ausgaben für Weiterbildungsmaßnahmen quartalsweise in den Jahren 2002 und 2003 entwickelt?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob, und wenn ja, wie sich die Einführung der Bildungsgutscheine auf die Wettbewerbssituation unter den Anbietern von beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen ausgewirkt hat?
Liegen der Bundesregierung Angaben vor, wie sich der Anteil der aus BA-Mitteln geförderten Weiterbildungsmaßnahmen am Gesamtumsatz der jeweiligen Bildungsträger verändert hat, und wenn ja, welche?
Hat die Bundesregierung Informationen darüber, inwieweit Bildungsträger zur Steigerung der Effizienz beruflicher Weiterbildungsmaßnahmen ihre Geschäftspolitik stärker als bisher an den regionalen und überregionalen arbeitsmarktpolitischen Erfordernissen ausgerichtet haben, um sich auch Marktchancen außerhalb der von der BA geförderten Weiterbildung zu erschließen, und wenn ja, welche?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, in welchen Fällen eine Verbleibsquote von 70 % nicht erreicht werden konnte, und wenn ja, welche?
Welche Gründe waren hierfür ursächlich?
Welche Konsequenzen wurden in solchen Fällen gezogen?
Wie hat sich die Anzahl der Anfragen aus der Wirtschaft nach Arbeitnehmern entwickelt, von denen man vor der Einstellung eine konkrete Weiterbildungsmaßnahme verlangt?
In welchem Umfang werden Arbeitslose, die an einer konkreten Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen, in Betriebspraktika der zukünftigen Arbeitgeber einbezogen?
Durch welche Maßnahmen wird die Transparenz des zugelassenen Weiterbildungsangebotes gegenüber den Bildungsgutscheininhabern sichergestellt, damit diese die „Entscheidungs- und Wahlrechte“ nach § 77 SGB III auch tatsächlich ausüben können?
Wie wirkt sich die ausschließlich bei den Agenturen für Arbeit liegende Nachfrageverantwortung auf die Bildungszielplanung aus?
Warum hat die Bundesregierung von der Verordnungsermächtigung in § 87 SGB III bislang keinen Gebrauch gemacht und wann ist mit einer Verordnung zu rechnen?
Hat sich die fehlende Rechtsverordnung auf die Situation der Weiterbildungsträger ausgewirkt?
Wie viele Träger wurden bereits aufgrund welcher Verfahren in 2003 zertifiziert?
Wie viele Maßnahmen wurden bereits aufgrund welcher Verfahren in 2003 zertifiziert?
Wird die Zertifizierung nach ISO 9001 bei Trägern und/oder bei einzelnen Maßnahmen als hinreichend gemäß § 84 SGB III anerkannt?
Wenn nein, warum nicht?
Müssen nach ISO 9001 zertifizierte Träger bzw. Maßnahmen ggf. im Hinblick auf bestimmte Aspekte noch zusätzlich zertifiziert werden?
Wenn ja, warum?
Wie viele Prüfverfahren bzw. gerichtliche Klagen wurden von Weiterbildungsträgern in den Jahren 2000 bis 2003 bei der Vergabeprüfstelle der BA, beim Bundeskartellamt und beim Oberlandesgericht eingereicht?
Wie viele Prüfverfahren bzw. Klagen verliefen für die Antragsteller erfolgreich?
Wie viele Stellen von hauptberuflichen Dozentinnen und Dozenten in Unternehmen der Weiterbildung sind aufgrund der Kürzungsmaßnahmen der BA im Jahr 2003 weggefallen?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die Entwicklung des Einkommens der freiberuflich in der Weiterbildung beschäftigten Dozentinnen und Dozenten im Jahr 2003 gegenüber den Vorjahren vor?
Wenn ja, welche?
Trifft es nach Erkenntnissen der Bundesregierung zu, dass aufgrund fehlender Planungssicherheit und des Preiswettkampfes der Weiterbildungsträger fest angestellte und nach Tariflöhnen bezahlte Dozentinnen und Dozenten in der Weiterbildung kaum noch Beschäftigung finden können?
Trifft es nach Erkenntnissen der Bundesregierung zu, dass wegen fehlender Planungssicherheit für die Träger überwiegend auf kurzfristig verfügbare preiswerte Honorarkräfte zurückgegriffen werden muss?
Wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen auf die Qualität der Bildungsmaßnahmen?
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, bei denen wegen divergierender Sichtweisen im Hinblick auf die Einstufung von Umschulungsmaßnahmen als Maßnahmen von überregionaler Bedeutung bereits ausgestellte Bildungsgutscheine nicht eingelöst werden konnten?
Ist bei den ggf. getroffenen Maßnahmen auch an Weiterzubildende gedacht, die keinen Zugang zum Internet oder fehlende Kompetenz im Umgang mit diesem Medium haben, und was sind die entsprechenden Vorkehrungen?
Wie viele zugelassene Weiterbildungsmaßnahmen sind im Jahr 2003 nicht zustande gekommen, weil die notwendige Teilnehmerzahl nicht erreicht wurde?
Gibt es Abschätzungen darüber, wie viele Weiterbildungsmaßnahmen durch mangelnde Transparenz oder mangelnde Koordination in ausgewählten Arbeitsamtsbezirken nicht zustande gekommen sind, obwohl eine hinreichende Zahl von Bildungsgutscheinen in den entsprechenden Bezirken ausgestellt wurde?
Wenn ja, wie sehen diese aus?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Empfehlung der BA, dass die Weiterbildungsträger untereinander Absprachen über das Weiterbildungsangebot treffen sollen, um die negativen Auswirkungen der fehlenden „sanften Beratung“ für Bildungsgutscheininhaber abzumildern und die Wirtschaftlichkeit der Angebote zu verbessern?
Wie beurteilt die Bundesregierung diese Empfehlungen unter wettbewerbsrechtlichen Aspekten?
Inwieweit wurde sichergestellt, dass bei den jüngsten Maßnahmeausschreibungen nach den §§ 37a und 48 SGB III kleine und mittelständische Unternehmen trotz der erheblichen Losgrößen nicht benachteiligt wurden?