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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Sicherheit von kerntechnischen Anlagen (G-SIG: 15010797)

Nach den Anschlägen vom 11.9.2001 in Auftrag gegebene Studien, Ergebnisse, Geheimschutz, Forderung nach Abschaltung von KKW aus Sicherheitsgründen, mögliche terroristische Anschläge auf kerntechnische und andere industrielle Anlagen, Informationsgrundlagen, Untersuchungsumfang, Zuständigkeiten und Kontakte, bauliche und technische Schutzmaßnahmen, Rechtsgrundlage und mögliche Entschädigungsforderungen, frühere Stilllegung älterer KKW, Auswirkungen und Ersatz ausgefallener Kapazitäten, internationaler Vergleich, Sicherheitsniveau

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

31.03.2004

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/262703. 03. 2004

Sicherheit von kerntechnischen Anlagen

der Abgeordneten Birgit Homburger, Angelika Brunkhorst, Michael Kauch, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Gisela Piltz, Dr. Andreas Pinkwart, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Dieter Thomae, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Laut „Berliner Zeitung“ vom 21. Februar 2004 hat der Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), Wolfram König, die Energiewirtschaft „aufgefordert“, konkret bezeichnete Kernkraftwerke (KKW) „vorzeitig“ vom Netz zu nehmen, da diese Anlagen keinen ausreichenden Schutz gegen Terrorangriffe aus der Luft böten. Er hatte sich dabei auf eine geheime Studie der Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS) bezogen, die nach den Anschlägen auf das World Trade Center am 11. September 2001 in Auftrag gegeben worden war.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen30

1

Welche Studien zu welchen Themen sind von der Bundesregierung aufgrund der Ereignisse vom 11. September 2001 in Auftrag gegeben worden und inwieweit liegen hierzu Ergebnisse vor?

2

Welche Gutachten zu der Problematik der terroristischen Angriffe auf KKW sind der Bundesregierung bekannt?

3

Welchen Stellen sind diese Studien zugänglich gemacht worden?

4

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es von einem leitenden Beamten einer Bundesoberbehörde aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) unverantwortlich ist, unter Bezugnahme auf eine Studie, die nach der Geheimschutzordnung als vertraulich eingestuft ist, de facto die Abschaltung konkret bezeichneter Anlagen, respektive deren Stilllegung aus Sicherheitsgründen zu fordern, und wenn nein, warum nicht?

5

Wenn ja, welche Konsequenzen wird das BMU ziehen, insbesondere wird das BMU personelle Konsequenzen ziehen?

6

Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass den Mitgliedern des Umweltausschusses des Deutschen Bundestages – die entsprechende Verschlusssachen einsehen dürfen – am 11. Februar 2004 im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages mitgeteilt wurde, dass ihnen lediglich die Einsicht in die geheime Studie bei der Geheimschutzstelle ermöglicht wird?

7

Wie erklärt sich die Bundesregierung die Tatsache, dass seit einiger Zeit eine Zusammenfassung der genannten Studie auf der Website des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) veröffentlicht ist, die laut BUND „… eine vom Bundesumweltministerium angefertigte Zusammenfassung …“ ist?

8

Was hat die Bundesregierung zur Aufklärung der Vorgänge unternommen und was wird die Bundesregierung in Zukunft dafür unternehmen, dass geheime Studien geheim bleiben und nicht – auch nicht auszugsweise – an die Öffentlichkeit gelangen?

9

Liegen der Bundesregierung Anhaltspunkte vor, die auf mögliche Anschläge gegen kerntechnische und andere industrielle Anlagen in Deutschland hinweisen?

10

Wer ist innerhalb der Bundesregierung für die Feststellung der Gefahr terroristischer Anschläge zuständig?

11

Aufgrund welcher Informationsgrundlagen wird eine solche Gefahr festgestellt?

12

Trifft es zu, dass im Rahmen der gutachtlichen Untersuchungen der GRS nur fünf Referenzanlagen näher betrachtet wurden und daher die gewonnenen Erkenntnisse nicht uneingeschränkt auf alle KKW übertragen werden können?

13

Wie sind aus Sicht der Bundesregierung die Pflichten der Anlagenbetreiber und diejenigen der staatlichen Stellen im Hinblick auf den Schutz der Anlagen vor Terrorgefahren voneinander abzugrenzen?

14

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, Terrorismusbekämpfung sei primär Sache des Staates?

15

Wie bewertet die Bundesregierung die Eignung von baulichen und technischen Maßnahmen zum Schutz von Anlagen vor terroristischer Bedrohung, über die in den Medien berichtet wurde (z. B. „Vernebelung“, Schutz der Anlagen durch massive Betonmasten/Windkraftanlagen oder Ballonanlagen, Verlegung von Anlagen unter die Erde)?

16

Welche Maßnahmen zur Sicherung von Anlagen zum Schutz vor terroristischer Bedrohung schlägt die Bundesregierung vor?

17

Auf welcher Rechtsgrundlage könnten nach Auffassung der Bundesregierung entsprechende Maßnahmen verlangt werden und inwieweit könnten Anlagenbetreiber (ggf. von wem) Entschädigungen fordern?

18

Wie beurteilt die Bundesregierung die rechtliche Möglichkeit anzuordnen, KKW ggf. abzuschalten, und wer wäre nach Auffassung der Bundesregierung hierfür zuständig und zur Anordnung befugt?

19

Wer ist nach Auffassung der Bundesregierung für die Festlegung der für Deutschland verbindlichen Maßstäbe und für die Feststellung der Bedrohungslage, nach denen sich die Abschaltung/en zu richten hätten, zuständig und befugt?

20

Kann nach Auffassung der Bundesregierung aufgrund der aktuellen Situation, bei der eine konkrete Terrorgefahr nicht festgestellt ist, die bauliche Nachrüstung von KKW verlangt werden, und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen, von wem und inwieweit bestehen Entschädigungspflichten?

21

Welche konkreten Maßnahmen zum besseren Schutz vor terroristischen Angriffen auf Kraftwerksanlagen hat die Bundesregierung unternommen?

22

Welche Gremien innerhalb der Bundesregierung befassen sich mit der Möglichkeit terroristischer Angriffe auf Industrieanlagen und sonstige sensible Bereiche, welche Kontakte bestehen zwischen Bundesregierung und Bundesländern, mit Anlagenbetreibern, mit Nachbarstaaten, privaten Beratungs-/Gutachterinstitutionen, etc. und inwieweit sind diese Kontakte organisatorisch institutionalisiert?

23

Verfolgt die Bundesregierung das Ziel, eine frühere Stilllegung der älteren KKW in Deutschland zu erreichen, als dies nach der Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen (EVU) vom 14. Juni 2000 vorgesehen und in der Novelle des Atomgesetzes vom 25. Juli 2002 festgelegt worden ist?

24

Wenn ja, aus welchen Gründen?

25

Wenn Frage 23 mit „ja“ beantwortet wird, welche konkreten Gespräche hat die Bundesregierung mit den EVU hierzu aufgenommen oder beabsichtigt?

26

Wenn Frage 23 mit „ja“ beantwortet wird, wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen, die die vorzeitige Abschaltung von KKW – der Präsident des BfS hat von fünf großen Leistungsreaktoren gesprochen – aus Gründen einer Bedrohung durch Terrorismus auf die Energieversorgung in Deutschland im Hinblick auf die Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit der Gegenwart hätte?

b) die Bundesregierung die Möglichkeiten, sicherzustellen, dass die in Deutschland aus Gründen des Terrorismus stillgelegten Kernkraftwerkskapazitäten nicht durch den Import von Strom aus ausländischen und nicht besser als die hier abgeschalteten Anlagen gegen Terrorismus geschützten KKW ersetzt werden?

27

Ist der Bundesregierung bekannt, welche Maßnahmen andere Staaten zur Absicherung ihrer Industrieanlagen unternommen haben oder planen, und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diese Maßnahmen?

28

Ist der Bundesregierung bekannt, ob irgendwo auf der Welt vorgesehen ist, KKW aus Gründen eventueller terroristischer Bedrohung stillzulegen, und wenn nein, wie bewertet sie diesen Sachverhalt?

29

Wie bewertet die Bundesregierung Aussagen, dass die in Deutschland von den staatlichen Stellen und den Betreibern insgesamt eingeleiteten und vorgesehenen Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes gegen terroristische Angriffe mit (Verkehrs-)Flugzeugen bei den deutschen KKW, die im weltweiten Vergleich bereits ohne diese Maßnahmen mit den höchsten Grundschutz gegen Flugzeugabsturz aufweisen, erheblich über das hinausgingen, was aus den Nachbarländern, Europa und dem internationalen Raum bekannt ist?

30

Wie bewertet die Bundesregierung Aussagen, dass der Schutz der Bevölkerung, der Industrieanlagen und auch der KKW gegen den terroristischen Angriff mit (Verkehrs-)Flugzeugen durch die zwischenzeitlich ergriffenen und eingeleiteten Maßnahmen gegenüber dem Schutzzustand im September 2001 wesentlich erhöht worden sei und durch die bei den KKW jetzt noch geplanten zusätzlichen Vorkehrungen nochmals nennenswert weiter verstärkt werde?

Berlin, den 2. März 2004

Birgit Homburger Angelika Brunkhorst Michael Kauch Daniel Bahr (Münster) Rainer Brüderle Ernst Burgbacher Helga Daub Jörg van Essen Otto Fricke Horst Friedrich (Bayreuth) Rainer Funke Hans-Michael Goldmann Joachim Günther (Plauen) Dr. Christel Happach-Kasan Klaus Haupt Ulrich Heinrich Dr. Heinrich L. Kolb Gudrun Kopp Jürgen Koppelin Sibylle Laurischk Harald Leibrecht Dirk Niebel Günther Friedrich Nolting Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Eberhard Otto (Godern) Detlef Parr Gisela Piltz Dr. Andreas Pinkwart Dr. Hermann Otto Solms Dr. Rainer Stinner Carl-Ludwig Thiele Dr. Dieter Thomae Jürgen Türk Dr. Claudia Winterstein Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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