Beabsichtigter Wechsel des beamteten Staatssekretärs Dr. Alfred Tacke zur Steag AG
der Abgeordneten Ernst Burgbacher, Jürgen Koppelin, Rainer Brüderle, Dr. Guido Westerwelle, Dr. Andreas Pinkwart, Dr. Max Stadler, Dirk Niebel, Jörg van Essen, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Der beamtete Staatssekretär Dr. Alfred Tacke wird Anfang 2005 aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) zum Essener Energie- und Chemie-Konzern RAG wechseln und dort Vorstandsvorsitzender des RAG- Tochterunternehmens Steag AG werden. Dr. Alfred Tacke hat im Frühjahr 2002 in Vertretung des damaligen Bundesministers für Wirtschaft und Technologie, Dr. Werner Müller, die umstrittene Ministererlaubnis zur Übernahme der Ruhrgas durch den Eon-Konzern, der an der RAG beteiligt ist, erteilt.
Bundesminister Dr. Werner Müller hatte ihm diese Aufgabe übertragen, weil er selbst wegen seiner früheren Tätigkeit bei der Eon-Vorgängergesellschaft Veba als befangen galt. Bundeskanzler Gerhard Schröder hatte Dr. Alfred Tacke 1990 als Koordinator der Wirtschaftspolitik in die hannoversche Staatskanzlei geholt. Nach Gerhard Schröders Wahl zum Bundeskanzler wurde Dr. Alfred Tacke beamteter Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. Laut Regierungssprecher Béla Anda bestand und besteht zwischen Bundeskanzler Gerhard Schröder und Staatssekretär Dr. Alfred Tacke ein enges Vertrauensverhältnis. Laut Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement, wird Dr. Alfred Tacke zum Zwecke des Wechsels auf den Posten des Vorstandsvorsitzenden der Steag AG seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis beantragen. Damit habe er keine Versorgungsansprüche gegen den Staat.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass der beabsichtigte Wechsel des beamteten Staatssekretärs Dr. Alfred Tacke auf den Chefposten der Steag AG das Ansehen des öffentlichen Dienstes und das Vertrauen der Allgemeinheit in dessen Integrität beschädigt, wenn ja, warum, wenn nein, warum nicht, und wie begründet die Bundesregierung ihre diesbezügliche Auffassung?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass der Wechsel des beamteten Staatssekretärs Dr. Alfred Tacke auf den Chefposten der Steag AG den Verdacht der „Kungelei“ (FAZ vom 4. September 2004, S. 13) begründet, und worauf stützt sie ihre diesbezügliche Auffassung?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass ein Zusammenhang zwischen der beabsichtigten Tätigkeit Dr. Alfred Tackes und dessen dienstlichen Aufgaben als beamteter Staatssekretär im BMWA besteht, der eine Beeinträchtigung dienstlicher Interessen möglich macht, und wie begründet die Bundesregierung ihre diesbezügliche Auffassung?
War Dr. Alfred Tacke während seiner Zeit als beamteter Staatssekretär im BMWA mit Angelegenheiten der Steag AG befasst, und wenn ja, mit welchen?
War die Steag AG von Amtshandlungen des beamteten Staatssekretärs Dr. Alfred Tacke betroffen?
Hat im Verfahren zur Erteilung der Ministererlaubnis bei der Übernahme der Ruhrgas durch Eon der beabsichtigte Verkauf der Steag AG durch die RAG, an der Eon beteiligt ist, eine Rolle gespielt, und wenn ja, welche?
Seit wann hat Staatssekretär Dr. Alfred Tacke ein berufliches Angebot der Steag AG?
War der Bundeskanzler, Gerhard Schröder, in die Personalentscheidung bereits im Vorfeld eingebunden bzw. von dem Angebot der Steag AG in Kenntnis gesetzt?
Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der im Zusammenhang mit dem Wechsel von Dr. Alfred Tacke aufgekommenen Diskussion gesetzgeberischen Handlungsbedarf, § 69a Bundesbeamtengesetz (BBG), der für Ruhestandsbeamte und frühere Beamte mit Versorgungsbezügen die Anzeigepflicht und das Verbot einer Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes regelt, auch auf solche Beamten zu erstrecken, die ohne Versorgungsbezüge ausgeschieden sind, wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht?
Welche anderen Regelungen sind nach Ansicht der Bundesregierung sinnvoll und erforderlich, um im Falle des Wechsels von Beamten in die Wirtschaft die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes zu sichern und das Vertrauen der Allgemeinheit in die Politik und in einen loyalen, gesetzestreuen und unparteiischen öffentlichen Dienst zu gewährleisten, und wie begründet die Bundesregierung ihre diesbezügliche Auffassung?
Inwieweit teilt die Bundesregierung Überlegungen des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement, zur Einführung untergesetzlicher Regelungen wie z. B. eines so genannten Ehrenkodexes?
Beabsichtigt die Bundesregierung zur Konkretisierung des § 69a BBG den Erlass von Verhaltensregeln, die die Frage, wann dienstliche Interessen beeinträchtigt sind, näher regeln, wie es sie heute schon im Bundesministerium der Verteidigung gibt und wonach als Maßstab für die Beeinträchtigung dienstlicher Interessen z. B. das Ansehen der Bundeswehr heranzuziehen ist?
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen einem Ruhestandsbeamten oder früheren Beamten des Bundes mit Versorgungsbezügen eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes untersagt worden ist, wenn ja, in wie vielen Fällen wurde ein Verbot ausgesprochen, und was waren die Gründe hierfür?
Gibt es weitere politische Beamte des Bundes, die beabsichtigen, in der nächsten Zeit zu Wirtschaftsunternehmen zu wechseln?