Vorbehandlungskapazitäten für Abfälle ab Juni 2005
der Abgeordneten Birgit Homburger, Angelika Brunkhorst, Michael Kauch, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Dr. Christel Happach-Kasan, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Dr. Werner Hoyer, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Dirk Niebel, Eberhard Otto (Godern), Gisela Piltz, Dr. Hermann Otto Solms, Jürgen Türk, Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Ab Juni 2005 dürfen nach der Verordnung über die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen (Abfallablagerungsverordnung – AbfAblV) in Verbindung mit der Dritten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Abfallgesetz (TA Siedlungsabfall – TASi) keine unvorbehandelten Abfälle mehr auf Deponien abgelagert werden. Eine Studie der Prognos AG und darauf aufbauend eine Studie der Deutsche Projekt Union GmbH (DPU) kommen zu dem Ergebnis, dass bis zum 31. Mai 2005 ausreichende Vorbehandlungskapazitäten nicht zur Verfügung stehen werden. Auch die Umweltministerkonferenz (UMK) hat sich wiederholt mit diesem Problem beschäftigt. In einem Bericht der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) zur 60. UMK, die am 15. und 16. Mai 2003 in Hamburg stattgefunden hat, hieß es, dass nicht von einer Entsorgungssicherheit ausgegangen werden könne. Im Bericht der LAGA zur 61. UMK, die am 19. und 20. November 2003 ebenfalls in Hamburg stattgefunden hat, wird nach wie vor davon gesprochen, dass insbesondere bei den Angaben zu Entsorgungskapazitäten noch erhebliche Prognoseunsicherheiten im Hinblick auf das Jahr 2005 bestehen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Sind der Bundesregierung die genannten Untersuchungen bekannt, und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse jeweils?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Abfallmengen, die einer Vorbehandlung zugeführt werden müssen, und welche Entwicklung erwartet die Bundesregierung in den nächsten Jahren (Restabfälle aus privaten Haushalten und Kleingewerbe sowie hausmüllähnlicher Gewerbeabfall zur Beseitigung)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Meinungen, dass zum 1. Juni 2005 keine ausreichenden Vorbehandlungskapazitäten für Siedlungsabfälle und/oder für gewerbliche Abfälle zur Verfügung stehen werden?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die Kapazität der Abfallbehandlungsanlagen, aufgeschlüsselt nach Abfallbehandlungstechniken (vor allem Anlagen zur mechanisch-biologischen Abfallbehandlung und zur Verbrennung bzw. Mitverbrennung von Abfall) jeweils in den Bundesländern und in Deutschland insgesamt?
Wie viele Abfallbehandlungsanlagen befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit im Bau, oder werden aktuell in ihrer Kapazität erweitert, so dass sie ihren Betrieb absehbar rechtzeitig zum 1. Juni 2005 aufnehmen können?
Mit welchen Vorbehandlungskapazitäten rechnet die Bundesregierung ab Mitte 2005 und in den Folgejahren, aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Abfallbehandlungstechniken, sowie bundesweit?
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass bislang noch nicht alle Deponien „TASi-gerecht“ sind, obwohl die TASi bereits 1993 erlassen wurde, und wenn ja, welches sind nach Auffassung der Bundesregierung die Gründe hierfür?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Ablagerung unvorbehandelter Siedlungsabfälle auf Deponien bis spätestens am 31. Mai 2005 definitiv zu beenden ist?
Kann die Bundesregierung nach ihrem Kenntnisstand ausschließen, dass es zum 1. Juni 2005 nicht genügend Vorbehandlungskapazitäten geben wird?
Wenn nein, wie könnte nach Ansicht der Bundesregierung dieses Problem gegebenenfalls gelöst werden?
Sollten ab Juni 2005 ausreichende Kapazitäten zur Vorbehandlung von Abfällen nicht zur Verfügung stehen, wie bewertet die Bundesregierung die Forderung aus der DPU-Studie, dass in Einzelfällen weiter eine befristete Ablagerung – ggf. in Verbindung mit einer Deponieabgabe – zugelassen werde sollte?
Wie haben sich in den vergangenen Jahren aufgrund rechtlicher Vorgaben die Abfallgebühren entwickelt, und hat die Bundesregierung Kenntnis, auf welche Entscheidung dies zurückzuführen ist?