Aktivitäten der Bundesregierung zur kostengünstigen Stromversorgung von Behörden
der Abgeordneten Angelika Brunkhorst, Birgit Homburger, Michael Kauch, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Christoph Hartmann (Homburg), Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Dr. Andreas Pinkwart, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Einer gemeinsamen Pressemitteilung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und Umweltbundesamt (UBA) (Presse-Information 001/2004) ist zu entnehmen, dass das BMU zum 1. Januar 2004 die Stromversorgung seines gesamten Geschäftsbereichs auf erneuerbare Energien umgestellt hat. Dem entspricht eine jährliche Strommenge von rund 13 Mio. Kilowattstunden. Nach den Worten des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Jürgen Trittin, sei dies „… ein wichtiges Signal für den öffentlichen Dienst, seiner Vorbildfunktion gerecht zu werden …“ Zum Ressort gehören neben dem BMU und dem UBA die Bundesämter für Naturschutz und Strahlenschutz.
Geliefert wird der Strom der Pressemitteilung zufolge von einem Unternehmen, welches nach einer europaweiten Ausschreibung den Zuschlag erhalten hatte. Der Strom stammt aus Wasserkraftwerken in Österreich und Italien. Er wurde also nicht nach den Regeln des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vergütet.
Der Pressemitteilung ist zu entnehmen, dass neben dem Umfang der Kohlendioxid-Minderung der Preis ein wesentliches Kriterium für Ausschreibung und Auftragsvergabe gewesen sei.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Haben sich an der eingangs zitierten Ausschreibung auch Unternehmen beteiligt, die den Vergütungsregeln des EEG oder in Deutschland geltenden öffentlich-rechtlichen Abgabepflichten unterliegen?
Wenn nein, worauf ist eine solche Zurückhaltung nach Auffassung der Bundesregierung zurückzuführen?
Wenn ja, wie viele Unternehmen aus Deutschland haben sich an der Ausschreibung beteiligt und welchen Abgabepflichten im Sinne von Frage 1 unterliegen diese Unternehmen nach Kenntnis der Bundesregierung?
Welcher Preis wurde vom teuersten und welcher vom günstigsten Anbieter aus Deutschland für die ausgeschriebene Strommenge verlangt?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Abgabepflichten im Sinne von Frage 1 am Preisangebot des günstigsten Anbieters aus Deutschland?
Erfolgte der Zuschlag an den günstigsten aller Anbieter?
Wenn nein, weshalb nicht, und wenn ja, zu welchen Konditionen wurde der Vertrag abgeschlossen?
Wie hoch ist die für den Geschäftsbereich des BMU auf diese Weise erwirkte Kosteneinsparung im Vergleich zu einer Stromlieferung durch den günstigsten Ausschreibungsteilnehmer aus Deutschland?
Beabsichtigt der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Jürgen Trittin, auch die anderen Bundesressorts auf die Möglichkeit hinzuweisen, die für sie maßgeblichen Stromkosten auf dieselbe Weise zu minimieren, wie dies für den Geschäftsbereich des BMU erreicht worden ist, bzw. ist der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Jürgen Trittin, in diesem Sinne bereits aktiv geworden?
Wenn nein, weshalb nicht, und wenn ja, in welcher Form soll dies geschehen bzw. welche Resultate wurden ggf. erzielt?
Beabsichtigt der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Jürgen Trittin, Empfehlungen im Sinne von Frage 9 auch an die Länder zu richten bzw. ist der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Jürgen Trittin, in diesem Sinne bereits aktiv geworden?
Wenn nein, weshalb nicht, und wenn ja, in welcher Form soll dies geschehen bzw. welche Resultate wurden ggf. erzielt?
Besteht nach Kenntnis der Bundesregierung für private Haushalte und Unternehmen in Deutschland die Möglichkeit, die für sie maßgeblichen Stromkosten auf dieselbe Weise zu minimieren, wie dies für den Geschäftsbereich des BMU in „vorbildlicher“ Weise erreicht worden ist?
Wenn ja, was genau müssen private Haushalte und Unternehmen in Deutschland tun, um diesen Einsparungseffekt für sich zu realisieren?
Wenn nein, welche rechtlichen Vorgaben stehen dem entgegen?
Gedenkt die Bundesregierung diese Vorgaben ggf. zu ändern, und wenn nein, weshalb nicht?
Welche Auswirkungen würde die Bundesregierung für den Fall erwarten, dass alle erwähnten Stromabnehmer in Deutschland in diesem Sinne tätig würden und der Zahlung der EEG-Umlage sowie den in Deutschland geltenden spezifischen Abgabepflichten auswichen?
Wie würde die Bundesregierung diese Auswirkungen bewerten und welche Schlussfolgerungen leitet die Bundesregierung daraus ab?
Beabsichtigt die Bundesregierung, allgemein im Rahmen von Beschaffungsaktivitäten der Bundesbehörden darauf hinzuwirken, dass von ihr selbst herbeigeführten Produktverteuerungen und Abgabepflichten ausgewichen wird?
Wenn nein, weshalb nicht, und wenn ja, welche Beschaffungsaktivitäten sollen in diesem Sinne optimiert werden?