BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Umsetzung des EU-Verhaltenskodex für Komplementarität und Arbeitsteilung in der Entwicklungspolitik (G-SIG: 16012342)

Auswirkungen des EU-Verhaltenskodex Entwicklungszusammenarbeit auf Engagement in der Entwicklungshilfe, Auftraggeber der Studie zur Arbeitsteilung zwischen EU-Staaten und EU-Kommission, Ergebnisse der Studie, Wahrung der Subsidiarität, europäische Entwicklungszusammenarbeit komplementär zur nationalen Entwicklungszusammenarbeit, Rechtsgrundlage für neue Aufgabenverteilung, Beurteilung von Umschichtung frei werdender Mittel in die allgemeine Budgethilfe

Fraktion

FDP

Datum

20.07.2007

Antwortdauer

16 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/599504. 07. 2007

Umsetzung des EU-Verhaltenskodex für Komplementarität und Arbeitsteilung in der Entwicklungspolitik

der Abgeordneten Hellmut Königshaus, Dr. Karl Addicks, Dr. Werner Hoyer, Jens Ackermann, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Am 15. Mai 2007 hat der Rat für Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen den EU-Verhaltenskodex beschlossen. Der „code of conduct“ beruht auf Freiwilligkeit und soll operative Leitlinie für die Mitgliedstaaten und der EU-Kommission zur besseren Arbeitsteilung im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit sein. Zur Umsetzung der Paris-Deklaration und mit dem Ziel der Steigerung der Effizienz der Entwicklungszusammenarbeit und besseren Koordinierung der Geber wurden zuvor unter finnischer Präsidentschaft 2006 Schritte zur Arbeitsteilung innerhalb der europäischen Entwicklungszusammenarbeit eingeleitet. Dafür wurde eine Studie in Auftrag gegeben, die anhand wissenschaftlicher Analysen konkrete Vorschläge zur besseren Arbeitsteilung innerhalb der Europäischen Union machen sollte. Inhalte des Verhaltenskodex sind drei Leitprinzipien: Erstes Leitprinzip ist die Begrenzung des entwicklungspolitischen Engagements der Mitgliedstaaten auf maximal drei Sektoren pro Empfängerland. Zweitens sollen die dadurch freigesetzten Mittel in die allgemeine Budgethilfe umgeschichtet werden. Letztlich wird für jeden Schwerpunktsektor ein federführender Geber benannt, der für die gesamte Geberkoordinierung in dem Sektor zuständig ist. Die EU-Kommission fordert die zügige Umsetzung dieses EU-Verhaltenskodex. Noch unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft sollte eine „road map“ für die Umsetzung des Verhaltenskodexes beschlossen werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen27

1

Wer hat die Studie zur Analyse der Arbeitsteilung zwischen Mitgliedstaaten und EU-Kommission erstellt?

2

Welches waren die konkreten Ergebnisse der Studie?

3

Durch welche europäischen und nationalen Gremien wurden die Ergebnisse diese Studie ausgewertet?

4

Hat die Studie sich auch mit der Frage der Subsidiarität auseinandergesetzt?

5

Wenn nein, warum nicht?

6

Wie bewertete die Studie bei der Frage der Aufgabenverteilung die Tatsache, dass sich die europäische Entwicklungszusammenarbeit lediglich komplementär zur nationalen Entwicklungszusammenarbeit verhalten soll?

7

Sieht die Bundesregierung das Prinzip der Subsidiarität und Komplementarität europäischer Entwicklungszusammenarbeit durch den Verhaltenskodex gefährdet?

8

Wenn nein, auf welcher Rechtsgrundlage beruht die mit dem Kodex einhergehende neue Aufgabenverteilung zwischen EU-Kommission und Mitgliedstaaten?

9

Wurden die Entwicklungsländer und deren Wünsche bei der Studie eingebunden?

10

Wie beurteilt die Bundesregierung die Freiwilligkeit bei der Umsetzung des Verhaltenskodex?

11

Da Führungsrolle und Verantwortung bei der Arbeitsteilung auf Länderebene in erster Linie den Regierungen der Partnerländer überlassen werden sollte, wie werden diese in den Entscheidungsprozess eingebunden?

12

Gibt es bereits Reaktionen auf die Arbeitsteilung im Rahmen der Europäischen Union seitens der Entwicklungsländer?

13

Zu welchen Ergebnissen ist man bei den Verhandlungen für eine „road map“ hinsichtlich der Umsetzung des Verhaltenskodex gekommen?

14

Sieht die „road map“ einen Zeitplan für die Festlegung der Sektoren und Länder vor?

15

Nach welchen Kriterien wird die Bundesregierung die Sektoren auswählen?

16

Geht die Bundesregierung davon aus, dass mit der Umsetzung des Verhaltenskodex auch eine Reduzierung der Partnerländer erfolgen wird?

17

Wenn ja, aus welchen Ländern wird sich Bundesregierung zurückziehen, und nach welchen Kriterien werden diese ausgewählt?

18

Wird die Europäische Kommission entsprechend ihre Länderzuständigkeit verringern?

19

Werden die Entwicklungsländer bei diesem Prozess eingebunden?

20

Wird die Bundesregierung deutsche Interessen bei der Auswahl berücksichtigen?

21

Wenn ja, welche Interessen sind das?

22

Nach welchen Kriterien und auf welcher politischen Ebene werden die federführenden Geber benannt?

23

Ist vorgesehen, dass sich auch die EU-Kommission auf drei Sektoren beschränkt?

24

Wie bewertet die Bundesregierung das Ziel des Kodex, die Entwicklungszusammenarbeit besonders auf „Geberwaisen“ und instabile Staaten auszuweiten?

25

Wie bewertet die Bundesregierung dieses Ziel im Hinblick auf die Ausweitung der Budgethilfe, die gerade in instabilen Staaten nicht zu rechtfertigen ist?

26

Wie beurteilt die Bundesregierung das zweite Leitprinzip des Kodex, welches die Umschichtung der frei werdenden Mittel in die allgemeine Budgethilfe fordert?

27

Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Bedingungen für die Vergabe weiterer Tranchen eingehalten werden?

Berlin, den 3. Juli 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen