Informations- und Gedenkstätte für die Nürnberger Prozesse
der Abgeordneten Otto Fricke, Christoph Waitz, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Nahezu 61 Jahre sind seit der Verkündung der Urteile im Hauptkriegsverbrecherprozess in Nürnberg verstrichen. Die Bedeutung dieser Prozesse für die Aufarbeitung nationalsozialistischer Verbrechen und die Rechtsgeschichte sind weltweit unbestritten.
Das Interesse deutscher und ausländischer Besucher Nürnbergs an diesem Verfahren und ihrem Schauplatz ist groß. Es ist deshalb geplant, den Dachboden des Justizgebäudes über dem historischen Sitzungssaal 600, der noch heute für Schwurgerichtsprozesse genutzt wird, zu einer Informations- und Gedenkstätte mit dem Namen „Memorium Nürnberger Prozesse“ auszubauen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Unterstützt die Bundesregierung die Bemühungen der Stadt Nürnberg, im dortigen Justizpalast eine Gedenkstätte für die Nürnberger Prozesse zu errichten?
In welchem Umfang will die Bundesregierung ggf. finanzielle Mittel für den Ausbau der Gedenkstätte zur Verfügung stellen?
Gibt es hierzu bereits eine verbindliche Zusage des Bundes?
Wenn nein, wann ist mit ihr ggf. zu rechnen?
Beabsichtigt der Bund auf die Gestaltung und inhaltliche Ausrichtung der Gedenkstätte Einfluss zu nehmen?
Wenn ja, in welcher Weise?
In welchem Umfang hat die Bundesregierung in der Vergangenheit bereits finanzielle Mittel für die Erinnerung an die Nürnberger Prozesse zur Verfügung gestellt, und wofür wurden diese verwendet?