Folgen eines Berufsausbildungssicherungsgesetzes für die Bundesregierung und die Kommunen
der Abgeordneten Christoph Hartmann (Homburg), Cornelia Pieper, Ulrike Flach, Gisela Piltz, Daniel Bahr (Münster), Angelika Brunkhorst, Helga Daub, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Dr. Christel Happach-Kasan, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Dirk Niebel, Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Diskussion um die Einführung einer Ausbildungsplatzabgabe hat sich durch den von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unter Mithilfe der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Berufsausbildungssicherungsgesetzes (BerASichG) auf Bundestagsdrucksache 15/2820 und somit durch die möglichen finanziellen Folgen für die Wirtschaft aber auch für die Verwaltung weiter verschärft.
Die Absicht der Bundesregierung, ein Berufsausbildungssicherungsgesetz ohne Einschaltung der Landesbehörden durchzuführen, führt zu einer erheblichen Ausweitung der Aufgaben des Bundesverwaltungsamtes und zieht bei vorsichtigen Schätzungen einen Personalmehrbedarf von mehreren hundert Stellen nach sich.
Darüber hinaus ist für die Kommunen, die Länder und den Bund zu erwarten, dass auch für sie die Berufsausbildungssicherungsabgabe, d. h. eine Ausbildungsplatzabgabe, zu entrichten sein wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche Ausbildungsquote die Bundesbehörden unter Einrechnung aller Beschäftigten (inklusive aller Bundesministerien und nachgeordneten Behörden, Institute und Ämter) insgesamt erfüllen, und wenn ja, wie hoch ist diese?
Wie hoch sind die Ausbildungsquoten für die einzelnen Behörden?
Wenn dies nicht bekannt ist: In welcher Weise und zu welchem Zeitpunkt wird die Bundesregierung die notwendigen Zahlen zur Berechnung einer möglichen Ausbildungsplatzabgabe in Erfahrung bringen?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in welcher Höhe die Bundesregierung nach den Berechnungen, die dem eigenen Gesetzentwurf zu Grunde liegt, Ausbildungsplatzabgabe entrichten müsste, und wenn ja, wie hoch ist diese?
Welche Ausbildungsquoten erfüllen alle Bundesbehörden (inklusive aller Bundesministerien, nachgeordneten Behörden, Institute und Ämter) mit mindestens 500 Mitarbeitern?
In welcher Höhe ist auf Grundlage des vorliegenden Gesetzentwurfs mit der Entrichtung einer Ausbildungsplatzabgabe jeweils zu rechnen?
Mit Einnahmen in welcher Höhe rechnet die Bundesregierung auf Grundlage der eigenen Berechnungen im vorliegenden Gesetzentwurf insgesamt in diesem Jahr?
Mit welchen Steuerausfällen ist auf Grund der Erhebung einer Berufsausbildungssicherungsabgabe für den Bund, die Länder und die Kommunen zu rechnen?
Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung durch die notwendige Einstellung von Mitarbeitern im Bundesverwaltungsamt zur Überprüfung der einzelnen Betriebe auf ihre Ausbildungsquoten hin?
Welche Kosten werden nach der Einschätzung der Bundesregierung durch das vorgesehene Gesetz für die Kommunen insgesamt entstehen?