Zuständigkeit des Präsidenten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung
der Abgeordneten Joachim Günther (Plauen), Horst Friedrich (Bayreuth), Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Otto Fricke, Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Dr. Christel Happach-Kasan, Christoph Hartmann (Homburg), Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Gisela Piltz, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Der Präsident des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Florian Mausbach, hat in dem aktuellen Jahrbuch des Amtes Entwürfe einer städtebaulichen Neuorientierung des Kulturforums am Kemperplatz in Berlin veröffentlicht. Darin werden u. a. ein 250 Meter hoher „Bibliotheksturm“ und ein 150 Meter hoher „Diplomatenturm“ vorgeschlagen. Seit Jahren ist die Vollendung dieser städtebaulichen Planung ein Thema im Abgeordnetenhaus von Berlin und soll nun – durch eigenmächtige Entscheidung einer obersten Bundesbehörde – ohne vorherige sonst übliche Ausschreibung eines städtebaulichen Ideenwettbewerbs entschieden werden. In einer Veranstaltung des Bundes deutscher Architekten antwortete der Präsident auf die Frage, wie er die Eigeninitiative begründe, ohne Auftrag Architekten für „Planspiele“ zu beauftragen: „Ich möchte auch mal mit Bauklötzchen spielen.“
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es sich bei der Planung des Kulturforums am Kemperplatz in Berlin um eine städtebauliche Planung handelt?
Wenn ja, wie erklärt sie das Handeln des Präsidenten der Bundesanstalt für Bauwesen und Raumordnung, Florian Mausbach, sich mit dieser kommunalen Aufgabe zu beschäftigen?
Wenn nein, auf welcher Grundlage kann das Bundesamt derartige Aufträge vergeben?
Inwieweit sind die planerischen Überlegungen des Bundesamtes mit dem Senat von Berlin abgestimmt, dessen Ergebnisse eines eigenen Planungsverfahrens bereits in der Senatsbroschüre vom Juni 2004 veröffentlicht sind?
In welcher Höhe fallen für das vom Bundesamt geplante Vorhaben Kosten an und wer trägt sie?