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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Einführung eines allgemeinen Pflichtdienstes für Frauen und Männer (Nachfrage zu Bundestagsdrucksache 15/3267) (G-SIG: 15011047)

Nachfragen zu Drs 15/3267

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

06.07.2004

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/339816. 06. 2004

Einführung eines allgemeinen Pflichtdienstes für Frauen und Männer (Nachfrage zu Bundestagsdrucksache 15/3267)

der Abgeordneten Ina Lenke, Klaus Haupt, Daniel Bahr (Münster), Ernst Burgbacher, Helga Daub, Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Dr. Christel Happach-Kasan, Christoph Hartmann (Homburg), Ulrich Heinrich, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Harald Leibrecht, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dirk Niebel, Eberhard Otto (Godern), Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Mit Schreiben vom 13. Mai 2004 wandte sich die Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Christel Riemann-Hanewinckel, an den Präsidenten des Deutschen Bundestages mit der Bitte, die Frist zur Beantwortung der Kleinen Anfrage „Einführung eines allgemeinen Pflichtdienstes für Frauen und Männer“ zu verlängern. Die „Fragenkomplexität“ erlaube keine fristgerechte Beantwortung führte die Parlamentarische Staatssekretärin Christel Riemann-Hanewinckel aus.

Trotz der Fristverlängerung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP, welche aus 33 Fragen bestand, konnten seitens der Bundesregierung auf diese Fragen lediglich elf Antworten gefunden werden. Der Umfang jeder dieser Antworten beträgt in der Regel einen, höchstens jedoch zwei Sätze.

Bei der Beantwortung wurden teilweise thematisch nicht zusammenhängende Fragenkomplexe gebildet und daraus explizit nur eine Frage beantwortet (siehe Bundestagsdrucksache 15/3267 „Zu Fragen 6–10“). Aus diesem Grund ist es notwendig, Teile der Fragen erneut zu stellen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Wie erklärt die Bundesregierung den Umstand, dass nicht nur unter der Homepage des Bundesministeriums des Innern, sondern auch unter der Homepage der Bundesregierung (http://www.bundesregierung.de/Reden-Interviews,11635.624640/interview/Interview-mit-Bundesminister-S.htm) offiziell das Interview des Bundesministers des Innern, Otto Schily, aus der „Süddeutschen Zeitung“ vom 19. März 2004 zu finden ist, in welchem der Minister en passant die Frage nach Einführung eines sozialen Pflichtjahres „angesichts der neuen Dimension der Bedrohung“ stellt, wenn dies nicht die Auffassung der Bundesregierung widerspiegelt?

2

Wie ist zu erklären, dass das unter Frage 1 erwähnte Interview auf der Homepage der Bundesregierung mit der Erklärung „Der Terrorismus ist in Europa. Man muss nicht erst warten, bis jemand eine Straftat vollbracht hat. In Notlagen sind viele Helfer nötig. Da könnte ein Pflichtjahr – das sicher auch andere soziale und gesellschaftliche Zielrichtungen hätte – helfen.“ eingeleitet wird, obwohl die Bundesregierung behauptet, sie habe keine „aktuellen Pläne“ zur Einführung eines solchen Pflichtjahres und vor dem Hintergrund, dass dieser Passus seitens der Bundesregierung in das Interview eingefügt wurde und nicht Bestandteil des „Originalinterviews“ in der „Süddeutschen Zeitung“ ist, welches durch den von der Bundesregierung entfernten Passus „Der Bundesminister spricht von einer neuen Dimension der Bedrohung und fordert mehr Kompetenzen für den Bund“ eingeleitet wurde?

3

Ist die Bundesregierung bereit, diesen eingefügten Passus von ihrer Homepage zu entfernen?

4

Was bedeutet nach Ansicht der Bundesregierung in diesem Zusammenhang „ein Jahr“, wenn unter der Beantwortung zu Frage 4 (Bundestagsdrucksache 15/3267) behauptet wird, dass eine derartige „Konkretisierung“ von den Bundesministern Schily und Zypries nicht getroffen wurde, obwohl beide die Einführung eines „allgemeinen Pflichtjahres“ und nicht in die Einführung eines „allgemeinen Pflichtdienstes“ ohne spezifische Zeitangabe forderten?

5

Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung der Bundesminister Schily und Zypries, dass ein Pflichtdienst zwölf Monate umfassen und damit länger als Wehr- und Zivildienst mit neun bzw. zehn Monaten dauern soll?

6

Hält die Bundesregierung einen solchen Dienst in einem demokratischen Rechtsstaat für wünschenswert und für mit der Demokratie vereinbar?

7

Soll das von Bundesjustizministerin Zypries angeregte Rechtsgutachten zu den strittigen Fragen der Einführung eines Pflichtjahres für alle jungen Männer und Frauen in Auftrag gegeben werden?

Falls ja, wann?

8

Welche Kosten erwartet die Bundesregierung durch die Vergabe eines solchen Gutachtens?

9

Welche „strittigen Fragen“ sollten durch ein solches Rechtsgutachten geklärt werden (bitte genaue Aufschlüsselung)?

Berlin, den 15. Juni 2004

Ina Lenke Klaus Haupt Daniel Bahr (Münster) Ernst Burgbacher Helga Daub Rainer Funke Hans-Michael Goldmann Dr. Christel Happach-Kasan Christoph Hartmann (Homburg) Ulrich Heinrich Dr. Werner Hoyer Michael Kauch Harald Leibrecht Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Dirk Niebel Eberhard Otto (Godern) Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Cornelia Pieper Gisela Piltz Dr. Hermann Otto Solms Dr. Max Stadler Dr. Claudia Winterstein Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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