Umsetzung der Praxisgebühren
der Abgeordneten Birgit Homburger, Dr. Dieter Thomae, Detlef Parr, Dr. Heinrich L. Kolb, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Ulrich Heinrich, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Gisela Piltz, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die zum 1. Januar 2004 eingeführte Praxisgebühr in den Arztpraxen musste in den letzten Monaten immer wieder konkretisiert werden, weil diese Praxisgebühr nicht in jedem Fall zu zahlen ist. Mittlerweile existieren zahlreiche Ausnahmen, die es dem Einzelnen schwer machen, den Überblick zu behalten.
Darüber hinaus stellt sich mittlerweile heraus, dass nicht alle Patienten die Praxisgebühr freiwillig zahlen, sondern zum Teil Mahnungen erforderlich sind. Die ersten Mahnverfahren sind bereits angelaufen. Knapp neun Monate nach Einführung der Praxisgebühr ist es deshalb an der Zeit nachzufragen, wie sich die getroffene Regelung bewährt hat.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
In welchen Bereichen und für welche Leistungen sind Ausnahmen von der Zahlung der Praxisgebühr vorgesehen und wer hat sie definiert?
In welcher Form ist den Versicherten bekannt gemacht worden, in welchen Fällen sie die Praxisgebühr zu entrichten haben und in welchen nicht?
Wie sind die Ärzte über diese Ausnahmen informiert worden?
Welche Erkenntnisse sind der Bundesregierung darüber bekannt, wie sich die Befreiung von Zuzahlungen ab Erreichen der ein- bzw. zweiprozentigen Einkommensgrenze auf die Erhebung der Praxisgebühren und die Höhe der Einnahmen bei den Krankenkassen auswirkt?
Wie viele Patienten haben im ersten Halbjahr 2004 die Praxisgebühr nicht bezahlt?
Wie viele Patienten sind deshalb angeschrieben worden, wie viele sind gemahnt worden und wie viele haben im Anschluss an die Mahnung gezahlt?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass Notfallpatienten zum Teil eine falsche Adresse angeben, so dass die Mahnung der Kassenärztlichen Vereinigung ins Leere geht, weil die Mahnbriefe mit der Angabe „unbekannt verzogen“ zurückkommen und wie beurteilt sie dies?
Wie hoch sind die Kosten, die im Zusammenhang mit der Erhebung der Praxisgebühren in den Arztpraxen und den Kassenärztlichen Vereinigungen entstehen?
Wie hoch sind die Einnahmen der gesetzlichen Krankenkassen aus der Praxisgebühr im ersten Halbjahr 2004 gewesen und wie sieht die Prognose für das gesamte Jahr 2004 aus?
Hält die Bundesregierung es für richtig, diese Kosten den Ärzten und ihren Organisationen aufzuerlegen, obwohl der Erlös aus den Praxisgebühren allein den gesetzlichen Krankenkassen zugute kommt?