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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Öffentlichkeitsbeteiligung im Falle eines Genehmigungsverfahrens für ein Endlager für radioaktiven Abfall im schweizerischen Benken (G-SIG: 15011153)

Aktueller Sachstand, Kriterien für den Entsorgungsnachweis, weiterer Verfahrensablauf, befasste Gremien und deutsche Beteiligung, Beteiligung der Öffentlichkeit, insbes. auf deutscher Seite, Einsetzung einer deutschen Expertengruppe

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

12.10.2004

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/375022. 09. 2004

Öffentlichkeitsbeteiligung im Falle eines Genehmigungsverfahrens für ein Endlager für radioaktiven Abfall im schweizerischen Benken

der Abgeordneten Birgit Homburger, Ernst Burgbacher, Angelika Brunkhorst, Michael Kauch, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Helga Daub, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Christel Happach-Kasan, Ulrich Heinrich, Dr. Werner Hoyer, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Harald Leibrecht, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Seit Monaten wird über ein mögliches Endlager für radioaktive Abfälle im schweizerischen Benken spekuliert. In diesem Zusammenhang wird vor allem in den grenznahen Gebieten in Deutschland danach gefragt, wie der Entscheidungsprozess für ein solches Endlager ablaufen soll und ob, und wenn ja, wie deutsche Interessen bei dieser Entscheidungsfindung vertreten werden.

An das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) wurde wiederholt appelliert, sich für Beteiligungsrechte der deutschen Bevölkerung einzusetzen, beispielsweise in einem zwischenstaatlichen Regierungsabkommen. Zudem wurde die Einsetzung einer deutschen Expertengruppe gefordert, die das Bewilligungsverfahren begleiten möge. Der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Jürgen Trittin, hat dies mit der Begründung abgelehnt, über zwei Übereinkommen mit der Schweiz von 1991 und 1997 und das neue schweizerische Kernenergiegesetz, das Anfang 2005 in Kraft treten solle, gebe es bereits hinreichende Beteilungsmöglichkeiten (Südkurier vom 2. Juli 2004).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Wie ist insgesamt der aktuelle Sachstand im Hinblick auf die Arbeiten/ Untersuchungen bezüglich eines möglichen Endlagers in Benken, insbesondere welches sind die Ergebnisse der Untersuchungen im Hinblick auf den so genannten Entsorgungsnachweis, der für Ende 2002 angekündigt war (vgl. Antwort der Bundesregierung vom 7. November 2002 auf die schriftliche Frage 85 der Abgeordneten Birgit Homburger in Bundestagsdrucksache 15/43)?

2

Welches sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Kriterien, nach denen der so genannte Entsorgungsnachweis geführt werden soll, und wer hat diese festgelegt?

3

Ist der Bundesregierung bekannt, wie nach derzeitiger Planung der schweizerischen Behörden der weitere Verfahrensablauf im Hinblick auf einen möglichen Endlagerstandort Benken aussieht, und wenn ja, welches sind die grundsätzlichen Verfahrensschritte und welchen Zeitplan verfolgen die schweizerischen Behörden?

4

Welche institutionalisierten Gremien (Arbeitsgruppen, Expertenrunden, o. Ä.) sind der Bundesregierung bekannt, in denen ein möglicher Endlagerstandort in Benken thematisiert wird (Rechtsgrundlage, Bezeichnung des Gremiums, Zusammensetzung, Tagungsrhythmus, Ergebnisse), und in welchen entsprechenden Gremien ist die Bundesregierung durch wen vertreten?

5

Welche konkreten Regelungen über die Öffentlichkeitsbeteiligung in einem Genehmigungsverfahren für ein Endlager in Benken gibt es, insbesondere welches sind die „zwei Übereinkommen mit der Schweiz von 1991 und 1997“, die laut BMU Beteiligungsmöglichkeiten auch für die deutsche Seite eröffnen?

6

Wie würde die deutsche Öffentlichkeit nach diesen Übereinkommen konkret in einem Genehmigungsverfahren beteiligt?

7

Wie würde das Genehmigungsverfahren für ein Endlager für radioaktive Abfälle im schweizerischen Benken nach den derzeit beschlossenen Regelungen (inklusive des schweizerischen Kernenergiegesetzes, das Anfang 2005 in Kraft treten soll) konkret aussehen, insbesondere in welchen einzelnen Verfahrensschritten würde das Genehmigungsverfahren ablaufen und zu welche(n/m) Zeitpunkt(en) und in welcher Form würde die Öffentlichkeit und würden deutsche Behörden konkret beteiligt?

8

Plant die Bundesregierung die Einsetzung einer deutschen Expertengruppe zur Begleitung eines Genehmigungsverfahrens, und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 22. September 2004

Birgit Homburger Ernst Burgbacher Angelika Brunkhorst Michael Kauch Daniel Bahr (Münster) Rainer Brüderle Helga Daub Jörg van Essen Ulrike Flach Otto Fricke Horst Friedrich (Bayreuth) Dr. Christel Happach-Kasan Ulrich Heinrich Dr. Werner Hoyer Gudrun Kopp Jürgen Koppelin Harald Leibrecht Carl-Ludwig Thiele Dr. Volker Wissing Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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