Fehmarnbelt-Querung
der Abgeordneten Jürgen Koppelin, Horst Friedrich (Bayreuth), Patrick Döring, Jan Mücke, Joachim Günther (Plauen), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Wolfgang Tiefensee, hat am 29. Juni 2007 verkündet, bei einem Treffen mit seinem dänischen Amtskollegen Flemming Hansen sei über die „Fehmarnbelt-Querung“ (Bau einer Brücke über den Fehmarnbelt) Einigkeit erzielt worden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Welches sind die wesentlichen Inhalte der am 29. Juni 2007 getroffenen Vereinbarung?
Welche rechtsförmlichen Schritte sind noch erforderlich, muss beispielsweise ein Staatsvertrag geschlossen werden, und wird ein Ratifizierungsgesetz erforderlich sein?
Wie hoch sind die Kosten für das eigentliche Brückenprojekt, und wie hoch sind die Kosten für die jeweiligen Hinterlandanbindungen?
Welche Kostenverteilung ist in der Vereinbarung vorgesehen?
Welche Projekte der Bedarfspläne im Fernstraßenausbaugesetz und Schienenwegeausbaugesetz und welche sonstigen (nicht in den Bedarfsplänen enthaltenen) Straßen oder Schienenwege sind von dem Projekt „Fehmarnbelt-Querung“ betroffen?
Ist es erforderlich, die Bedarfspläne zu ändern oder zu ergänzen, um die notwendigen Hinterlandanbindungen für die Brücke sicherzustellen?
Wie hoch sind die Kosten für die einzelnen Straßen- und Schienenwegeprojekte, die zur Hinterlandanbindung erforderlich sind?
Sind die betreffenden Projekte Bestandteil des im Jahr 2007 vorgelegten Investitions-Rahmen-Plans (IRP), und wenn nicht, soll der IRP geändert werden?
Ist es vorgesehen, dass sich an den Kosten für die Landanbindungen neben dem Bund Dritte beteiligen, etwa das Bundesland Schleswig-Holstein, die Deutsche Bahn AG oder die Europäische Union, und wenn ja, in welcher Höhe und auf welcher Rechtsgrundlage soll dies geschehen?
Liegen von den in der Antwort zu Frage 9 genannten Beteiligten verbindliche Zusagen für die Beteiligung an den Landanbindungen vor, und welche Konsequenzen erwachsen daraus, wenn eine Kostenbeteiligung durch einen oder mehrere der genannten nicht erfolgt?
Erfolgt die Finanzierung der Landanbindungen auf deutscher Seite ganz oder teilweise durch zusätzliche Mittel aus dem Haushalt des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)?
Wenn nicht, wie hoch sind die Mittel, die in der Folge nicht für andere Infrastrukturprojekte zur Verfügung stehen, und welche Infrastrukturprojekte sind voraussichtlich von den damit verbundenen Umschichtungen im Haushalt des BMVBS betroffen?
Wann soll mit dem Bau der Fehmarnbelt-Querung begonnen werden?
Wann soll mit dem Bau bzw. Ausbau der Landanbindung begonnen werden, mit welchen Zeitabläufen für Planung und Bau rechnet die Bundesregierung?
Wird die Bundesregierung sicherstellen, dass die Hinterlandanbindungen zeitgerecht zur Verfügung stehen werden?
Wird die Bundesregierung sicherstellen, dass die Bahnanbindungen zeitgleich mit der Straßenanbindung zur Verfügung stehen werden?