Auswirkungen der Geschäftspolitik der Bundesagentur für Arbeit auf Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft
der Abgeordneten Cornelia Pieper, Dirk Niebel, Ulrike Flach, Hellmut Königshaus, Dr. Karl Addicks, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher, Dr. Christel Happach-Kasan, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Ina Lenke, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Gisela Piltz, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Nach den Aussagen der Bundesregierung genießt die berufliche Weiterbildung auch aus Sicht der Bundesagentur für Arbeit (BA) weiterhin einen hohen Stellenwert.
Tatsächlich sind die Mittel für die Weiterbildung von ca. 5 Mrd. Euro in 2003 (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP „Situation der Weiterbildung in Deutschland“ auf Bundestagsdrucksache 15/2640) auf ca. 3,6 Mrd. Euro in 2004 (vgl. Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) vom 29. September 2004 an den Verband Deutscher Privatschulen Sachsen-Anhalt) heruntergefahren worden, eine Kürzung von 28 % in einem Jahr. Dies hat zweifellos schwerwiegende Auswirkungen auf die Weiterbildung insgesamt und besonders auch auf die Weiterbildungsträger.
Es ist auffallend, dass das Verhältnis der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung (FbW) gemessen an der jeweiligen Arbeitslosenzahl nach den Angaben der BA von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich ist. Nach den uns vorliegenden Zahlen vom September 2004 besitzt Thüringen mit einem Anteil von 4,7 % die höchste FbW-Quote, während Sachsen-Anhalt und Sachsen mit lediglich 3,01 % bzw. 2,97 % deutlich unter dem Bundesdurchschnitt von 3,87 % liegen.
Für die Bewertung der bislang getroffenen Maßnahmen der BA im Hinblick auf die berufliche Weiterbildung ist weiterhin entscheidend, in welchem Umfang die gesetzten Ziele erreicht worden sind. Hierbei ist die so genannte Verbleibsquote nur bedingt aussagekräftig, denn sie sagt weder aus, ob die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen neuen Job haben, noch ob ihnen die Weiterbildung konkret geholfen hat.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Wie ist die Aussage der Bundesregierung, die Weiterbildung besitze nach wie vor einen hohen Stellenwert, besonders im Hinblick auf die Finanzplanung der BA in den kommenden Jahren zu verstehen?
Welche Auswirkungen sieht die Bundesregierung durch die Finanzplanung der BA insbesondere für die freien Träger der Weiterbildung und ihr Personal in den kommenden zwei Jahren?
Aus welchen Gründen divergieren die FbW-Quoten in den verschiedenen Bundesländern in erheblichem Umfang?
Wie sind die noch vorhandenen Weiterbildungsmittel auf die verschiedenen Bundesländer im laufenden Jahr bisher verteilt?
In welchen Bundesländern gibt es außer in Sachsen-Anhalt (von September 2002 bis heute: Zunahme der Zahl der Langzeitarbeitslosen von 100 213 im September 2002 auf 120 714 im September 2004 und im gleichen Zeitraum Abnahme der Zahl der Teilnehmer an FbW-Maßnahmen von 27 270 auf 7 726) ebenfalls eine Korrespondenz zwischen einer Zunahme der Zahl der Langzeitarbeitslosen bei gleichzeitiger Abnahme der Zahl der Teilnehmer an FbW-Maßnahmen?
Welche durchschnittliche Zeitdauer pro Teilnehmer wiesen im September 2002 Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung auf und welche durchschnittliche Zeitdauer im September 2004?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirksamkeit der verstärkt vergebenen Trainingsmaßnahmen von kurzer Dauer bzw. der Maßnahmen nach § 37a Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) im Hinblick auf die anschließenden Vermittlungsquoten im Vergleich zu Weiterbildungsmaßnahmen?
Wie korrespondiert der starke Rückgang von Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung mit den Ergebnissen der Expertenkommission „Finanzierung Lebenslangen Lernens“ (Bundestagsdrucksache 15/3636)?
Welche Auffassung hat die Bundesregierung zu dem Tatbestand, dass in den letzten zwei Jahren die Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung auch im Bereich der Umschulungen in die Altenpflege um durchschnittlich 70 Prozent zurückgingen, während gleichzeitig der Sachverständigenrat für Zuwanderung empfiehlt, im kommenden Jahr 25 000 auf dem deutschen Arbeitsmarkt dringend benötigte Fachkräfte im Ausland z. B. im Pflegebereich anzuwerben?
Sind der Bundesregierung Arbeitsagenturen bekannt, die an Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft Trainingsmaßnahmen mit verhältnismäßig wenigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern vergeben haben, tatsächlich aber die jeweilige Maßnahme mit einer erheblich größeren Zahl von Teilnehmern als in der Ausschreibung vorgesehen beschickten und dann die Träger angewiesen haben, die Teilnehmer in einem rotierenden System an verschiedenen Orten und Tagen so zu beschulen, dass die in der Ausschreibung angegebene Teilnehmerzahl am jeweiligen Ort und Tag nicht überschritten wurde?
Wenn ja, welchen Umfang hatten solche Maßnahmen und wie wurden ggf. die Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Hinblick auf die jeweilige Arbeitslosenstatistik gezählt?
Wie schätzt die Bundesregierung den Stellenwert der „regionalen Kompetenz“ von Weiterbildungsträgern im Vergleich zu anderen Kompetenzen im Hinblick auf die Auftragsvergabe ein?
Wie will die Bundesregierung die Umsetzung der aus der Europäischen Beschäftigungsstrategie abgeleiteten Beschäftigungspolitischen Leitlinien sicherstellen, die besagen, dass aktive und präventive Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele der Vollbeschäftigung und der sozialen Integration beitragen sollen, indem sie dafür sorgen, dass Arbeitslose ebenso wie Nichterwerbspersonen auf dem Arbeitsmarkt konkurrenzfähig sind und in ihn integriert werden können, und dass der Zugang der Beschäftigten zu Ausbildungsmaßnahmen gefördert werden sollte?
Wie beurteilt die Bundesregierung die These, dass qualifizierte Weiterbildung zwar nicht in jedem Fall die Beschäftigung garantieren kann, dass sie aber eine notwendige Bedingung für die dauerhafte Beschäftigungsfähigkeit darstellt?
Ist das geschäftspolitische Ziel der BA, nur noch Maßnahmen mit einer Verbleibsquote von 70 % zu fördern, erreicht worden?
Hat die Bundesregierung Kenntnis, wie viele ehemalige Maßnahmeteilnehmer, die 6 Monate nach Maßnahmeende nicht arbeitslos gemeldet waren, tatsächlich eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen haben?
Sind die unterschiedlichen Verbleibs- und Eingliederungsquoten nach Bundesländern, Berufsfeldern und/oder Maßnahmen quantifizierbar?
Wenn ja, welche Zahlen – auch aus Teilbereichen – liegen der Regierung vor?
Hält die Bundesregierung die Verbleibsquote oder die Eingliederungsquote für die arbeitsmarktpolitisch maßgeblichere Größe und warum?