Einberufungspraxis zum Zivildienst
der Abgeordneten Ina Lenke, Klaus Haupt, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher, Dr. Christel Happach-Kasan, Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Harald Leibrecht, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Dr. Andreas Pinkwart, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
In ihrer Rede anlässlich der Fachtagung „Zukunft der Wehrverfassung“ am 13. November 2004 in Berlin erklärte die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Renate Schmidt, zur Einberufungspraxis zum Zivildienst:
„(…) Derzeit beruft Peter Struck jährlich rund 70 000 junge Männer ein, ich rund 90 000. Damit verstoße ich mit Wissen und Duldung der Koalitionsfraktionen schon derzeit gegen den Koalitionsvertrag, der vorsieht, dass entsprechend der Quote der Kriegsdienstverweigerer sie in dem Prozentsatz einberufen werden sollen wie die Wehrpflichtigen zur Bundeswehr.
Im Durchschnitt verweigert die Hälfte eines Jahrgangs, dies hätte für dieses Jahr auch rund 70 000 Zivis bedeutet.
Ich verstoße gegen den Koalitionsvertrag, weil es Planungssicherheit geben muss für die Einsatzstellen und Trägerorganisationen der Zivis, für die jungen Menschen selbst, für diejenigen, die sie betreuen, also vor allem Behinderte und natürlich auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesamtes für den Zivildienst.
Für Träger und Bundesamt ist ab einer bestimmten Untergrenze die kritische Größe erreicht, bei der sich weder der Einsatz noch das bisherige Einberufungsverfahren, geschweige denn die bisherigen Verwaltungsstrukturen lohnen bzw. aufrecht erhalten lassen. Diese kritische Untergrenze liegt deutlich höher, als die von Peter Struck geplanten 55 000 Wehrpflichtigen.
Ich verstoße gegen den Koalitionsvertrag, weil ich für den Zivildienst über das hinaus, was wir beim Einberufungsalter, Tauglichkeit etc. schon getan haben, keine zusätzlichen Kriterien habe, um eine Auswahl zu treffen, die einsichtig, nachvollziehbar und gerecht ist, wer eingezogen wird und wer nicht. (…)“
(Fundstelle:http://www.spd.de/servlet/PB/show/1041823/131104_schmidt_wv.pdf)
Mit dieser Rede hat sich Bundesministerin Renate Schmidt offiziell von der Einberufungsgerechtigkeit, wie sie im Koalitionsvertrag verankert ist, verabschiedet.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Bundesministerin Renate Schmidt, dass durch die jährliche Einberufung von rund 90 000 jungen Männern zum Zivildienst bei jährlich rund 70 000 Einberufungen zum Wehrdienst gegen den Koalitionsvertrag verstoßen wird?
Begrüßt die Bundesregierung, dass Bundesministerin Renate Schmidt mit dem Argument, Planungssicherheit für Einsatzstellen, Trägerorganisationen und das Bundesamt für Zivildienst (BAZ) zu schaffen, mehr junge Männer zum Zivildienst verpflichtet, als dies im Koalitionsvertrag vereinbart ist?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Bundesministerin, dass nur durch die erhöhten Einberufungszahlen zum Zivildienst Planungssicherheit für die Einsatzstellen und Trägerorganisationen der Zivis, für die jungen Menschen selbst, für diejenigen, die sie betreuen, also vor allem Behinderte, und natürlich auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesamtes für den Zivildienst gegeben ist?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Bundesministerin Renate Schmidt, dass ab einer bestimmten Untergrenze von Einberufungen „die kritische Größe“ erreicht ist, bei der sich weder der Einsatz der Zivildienstleistenden noch das bisherige Einberufungsverfahren, geschweige denn die bisherigen Verwaltungsstrukturen des BAZ lohnen bzw. aufrechterhalten lassen?
Liegt diese „kritische Größe“ für die durchschnittliche Zahl von Zivildienstleistenden auch nach Auffassung der Bundesregierung bei einer deutlich höheren Zahl als 55 000?
Wenn nicht, bei welcher Zahl sieht die Bundesregierung die kritische Untergröße erreicht?
Wie erklärt die Bundesregierung den Umstand, dass es der sozialliberalen Koalition in den Jahren bis 1982 gelingen konnte, einen Zivildienst mit deutlich weniger Dienstleistenden zu organisieren?
Welche Einberufungszahlen zum Zivildienst sind jährlich bis 2010 vorgesehen (bitte Gegenüberstellung mit den geplanten Einberufungszahlen zum Wehrdienst)?
Aus welchem Grund hat das Bundesamt für Zivildienst (BAZ) die Einberufungspraxis „jung vor alt“ aufgegeben und knapp 2 000 über 23-jährige Zivildienstpflichtige aufgefordert, sich zum 1. September 2005 einen Zivildienstplatz zu suchen?
Was geschieht, wenn diese Zivildienstpflichtigen von sich aus keinen Zivildienstplatz für die Einberufung vorschlagen und die von Amts wegen besetzbaren Zivildienstplätze nicht ausreichen?
Welchen Betrag müsste im Einzelplan 17 des Bundeshaushaltes 2005 der Ansatz in der Titelgruppe 03 des Kapitels 17 04 ausweisen, wenn beim Zivildienst wie bei der Bundeswehr in diesem Jahr nur 66 700 Dienstpflichtige einberufen würden (bitte Gegenüberstellung der Zahlen)?