Finanzierung der Kinderbetreuung
der Abgeordneten Gisela Piltz, Dr. Max Stadler, Otto Fricke, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Horst Friedrich (Bayreuth), Joachim Günther (Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Dieter Thomae, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Im Rahmen des Ausbaus der Kinderbetreuung kommt den Kommunen als zuständige Ebene eine zentrale Rolle zu. Die Betreuungsangebote für unter Dreijährige sind nicht ausreichend und müssen dringend bedarfsgerecht ausgebaut werden. Dadurch kommen hohe Kosten auf die Kommunen zu. Im Zusammenhang der Finanzierung des mit der Mehrheit der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verabschiedeten Tagesbetreuungsausbaugesetzes durch die Kommunen verweist die Bundesregierung auf die Entlastung der Städte und Gemeinden von 2,5 Mrd. Euro, die durch die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe im Rahmen von „Hartz IV“ erreicht werden soll. In diesem Zusammenhang wird von der Bundesregierung immer wieder eine gesamte Entlastung der Kommunen in Höhe von 6,6 Mrd. Euro (zuletzt in der Rede der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Renate Schmidt, vom 9. September 2004, Plenarprotokoll 15/123, S. 11195) genannt, die die genannten 2,5 Mrd. Euro mit einschließen. Dabei wird jeweils die konkrete Grundlage der Berechnung offen gelassen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Wie errechnen sich die von der Bundesregierung behaupteten 6,6 Mrd. Euro Entlastung für die Kommunen?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung sicherzustellen, dass die genannten Entlastungen den Kommunen zugute kommen?
Welche Berechnungsfaktoren liegen der angekündigten Entlastung zugrunde?
Wie soll die Tagesbetreuung der Kinder nach dem Entwurf des Tagesbetreuungsausbaugesetzes konkret finanziert werden, insbesondere wie kommen die geschätzten Kosten zustande?
Besteht eine konkrete Verpflichtung der Kommunen, das eventuell eingesparte Geld tatsächlich zur Ausführung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes zu verwenden?
Wie stellt sich der Bund die aufwändige Verteilung der erwarteten Einsparungen aus Hartz IV auf diejenigen Länder und Kommunen vor, in denen tatsächlicher Bedarf zum Ausbau der Kinderbetreuung besteht?
Welche rechtlichen Möglichkeiten haben die Kommunen, die nicht gedeckten Kosten vom Land beziehungsweise vom Bund einzufordern?
Welche Möglichkeiten haben die Betroffenen bei Inkrafttreten des Tagesbetreuungsausbaugesetzes gegenüber der Kommune, die Kinderbetreuung einzuklagen?
Wie soll die Kinderbetreuung in den Ländern und Kommunen finanziert werden, in denen sich durch „Hartz IV“ keine Einsparungen, sondern zusätzliche Belastungen ergeben werden?