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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Situation von Prostituierten nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten (Prostitutionsgesetz - ProstG) (G-SIG: 15011160)

Sozialversicherte Prostituierte, Umsetzung des Prostitutionsgesetzes, Veränderungen bei der Anwendung der §§ 119 und 120 Ordnungswidrigkeitengesetz, steuerrechtliche Behandlung von Prostituierten, Regelung der Werbung für sexuelle Dienstleistungen, Ausweisung von Sperrbezirken

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

11.10.2004

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/377522. 09. 2004

Situation von Prostituierten nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten (Prostitutionsgesetz – ProstG)

der Abgeordneten Ina Lenke, Klaus Haupt, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Helga Daub, Otto Fricke, Dr. Christel Happach-Kasan, Ulrich Heinrich, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Harald Leibrecht, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Detlef Parr, Cornelia Pieper, Dr. Rainer Stinner, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Am 1. Januar 2002 ist das Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten (Prostitutionsgesetz – ProstG) in Kraft getreten. Einer deutlichen Mehrheit im Deutschen Bundestag war es wichtig, dass durch dieses Gesetz die Doppelmoral bekämpft und die Prostitution vom Etikett der Sittenwidrigkeit befreit wurde. Die mit dem Gesetz eingeführte Möglichkeit zur sozialen Absicherung von Prostituierten und die Einklagbarkeit des Entgeltes waren weitere zentrale Ziele zum Abbau von Diskriminierungen gegenüber Prostituierten.

Allerdings waren schon im Gesetzgebungsprozess durch Anträge der Fraktion der FDP Änderungen und Ergänzungen zum Gesetz gefordert worden, die abgelehnt wurden. In der Diskussion waren zum damaligen Zeitpunkt die ersatzlose Streichung des § 181a Abs. 2 des Strafgesetzbuches (StGB) und eine Aufhebung des Werbeverbotes. Auch in der Öffentlichkeit und bei zahlreichen Experten herrschte schon bei der Verabschiedung des Gesetzes die Auffassung, dass dies nicht der letzte, sondern nur der erste Reformschritt sein könne.

Zwischenzeitlich klagen Prostituierte und deren Verbände teilweise darüber, dass mit dem Gesetz in den Bundesländern sehr unterschiedlich umgegangen werde und die Prostituierten ihre neuen Rechte oft noch nicht kennen und sehr selten dafür einträten. Eine Hürde für die Betroffenen sei beispielsweise die Gefahr, bei einer Gewerbeanmeldung vielleicht rückwirkend für die vergangenen 10 Jahre Steuern nachzahlen zu müssen oder wegen Steuerhinterziehung strafverfolgt zu werden. Aber auch die Erhebung von Tagessteuern für Prostituierte etwa in Düsseldorf und Stuttgart, die gegenüber Gaststätten ungerechtfertigt höhere Erhebung von „Vergnügungssteuern“ bei Bordellen werden beklagt.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen11

1

Wie viele Bordellbesitzer haben seit dem 1. Januar 2002 wie viele bei ihnen beschäftigte Prostituierte zur Sozialversicherung angemeldet, und wie viele selbständige Prostituierte haben sich zur Sozialversicherung angemeldet?

2

Beabsichtigt die Bundesregierung für den Fall, dass zu Frage 1 keine Daten vorliegen, künftig eine entsprechende Datenerhebung sicherzustellen oder im Rahmen der Gesetzesevaluierung eigene empirische Erhebungen Daten zu ermitteln?

3

Wie viele Prostituierte haben bislang bei deutschen Gerichten von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, in Streitfällen mit dem Freier ihr Entgelt gerichtlich einzuklagen?

4

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die jeweilige konkrete Umsetzung des ProstG in den einzelnen Bundesländern vor?

5

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung dazu, inwieweit sich die Anwendung des § 119 (Grob anstößige und belästigende Handlungen) und des § 120 (Verbotene Ausübung der Prostitution, Werbung für Prostitution) Ordnungswidrigkeitengesetzes seit Inkrafttreten des ProstG verändert hat?

6

Wie hat die Bundesregierung sichergestellt, dass die steuerrechtliche Behandlung von Prostituierten und Bordellbetrieben bundeseinheitlich und im Sinne des ProstG erfolgt?

7

Was spräche nach Auffassung der Bundesregierung für und gegen eine Stichstagsregelung zum Ausschluss oder zur Reduzierung der rückwirkenden Besteuerung von gewerblicher Prostitution und erwägt sie solch eine Neuregelung?

8

Sieht die Bundesregierung in der von Verbänden behaupteten unterschiedlichen steuerlichen Behandlung des Alltagsbetriebes von Gaststätten und Bordellen eine rechtswidrige Diskriminierung, und wenn ja, welche Maßnahmen plant sie dies bezüglich?

9

Ist die Möglichkeit der Werbung für sexuelle Dienstleistungen und entsprechende Gewerbebetriebe aus Sicht der Bundesregierung diskriminierungsfrei und angemessen rechtlich geregelt?

10

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Entwicklung der Ausweisung von Sperrbezirken in Städten und Gemeinden seit Inkrafttreten des ProstG?

11

Hat sich aus Sicht der Bundesregierung das ProstG bislang insgesamt bewährt und/oder ist es angezeigt, die rechtlichen Regelungen für Prostituierte zu verändern?

Berlin, den 22. September 2004

Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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