Effiziente Bearbeitung von Bürgeranliegen
der Abgeordneten Dr. Volker Wissing, Dirk Niebel, Gisela Piltz, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Nach der Patientenbeauftragten plant die Bundesregierung, mit der Einrichtung des Hartz-IV-Ombudsrates ein weiteres Gremium zur Bearbeitung von Eingaben einzurichten. Auch wenn es durchaus zu begrüßen ist, dass sich die Bundesregierung intensiv mit den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger auseinander setzt, ist es doch fraglich, warum es dazu der Einrichtung zusätzlicher Stellen bedarf und diese Arbeit nicht in den betroffenen Bundesministerien geleistet werden kann. Dieses Outsourcing der Bearbeitung der Anliegen der Bürgerinnen und Bürger führt zu unnötigen Mehrausgaben.
Hinzu kommt, dass es mit dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages bereits ein unabhängiges Gremium als Ansprechpartner für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger gibt. Die Schaffung zusätzlicher Anlaufstellen über die zuständigen Fachbehörden und den Petitionsausschuss hinaus ist nicht erforderlich.
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages wird ebenfalls eine Vielzahl von Eingaben im Zusammenhang mit Hartz IV erhalten. Er ist mit umfangreichen Akteneinsichts- und -beiziehungsrechten ausgestattet, um den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger mit der gebotenen Sorgfalt nachgehen zu können.
Es ist nicht sicher, ob der Hartz-IV-Ombudsrat über ähnliche Rechte verfügen wird. Es besteht somit die Gefahr, dass die Interessen der Bürgerinnen und Bürger nicht in der Form wahrgenommen werden, wie dieses z. B. dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages möglich ist. Die Bearbeitung der Bürgeranliegen durch einen Hartz-IV-Ombudsrat dürfte daher auf einem qualitativ niedrigeren Niveau stattfinden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die zu erwartenden Kosten für die Einrichtung und Arbeit des Hartz-IV-Ombudsrates?
Wie hoch sind die Entschädigungen, die an die Mitglieder des Ombudsrates gezahlt werden sollen?
Welche Ressourcen in Form von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Fahrzeugen, räumlicher und technischer Ausstattung, etc. stellt die Bundesregierung dem Ombudsrat zur Verfügung?
Beabsichtigt die Bundesregierung dem Hartz-IV-Ombudsrat Mittel für Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung zu stellen, und wenn ja, weshalb und in welcher Höhe?
Worin unterscheiden sich nach Ansicht der Bundesregierung die Befugnisse des Hartz-IV-Ombudsrates gegenüber denen des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages und den bisher zuständigen Stellen?
Werden nach Einrichtung des Hartz-IV-Ombudsrates alle Schreiben der Bürgerinnen und Bürger zu Hartz IV von diesem bearbeitet oder werden auch weiterhin diesbezügliche Eingaben in dem zuständigen Bundesministerium bearbeitet, und wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass keine vermeidbare Doppelarbeit geleistet wird?
Erwartet die Bundesregierung durch die Einrichtung eines Hartz-IV-Ombudsrates eine qualitativ bessere und effizientere Bearbeitung der Anliegen der Bürgerinnen und Bürger im Vergleich zur Durchführung eines Petitionsverfahrens, und wenn ja, warum?
Hält die Bundesregierung die Patientenbeauftragte bzw. den Hartz-IV-Ombudsrat für erforderliche Gremien zur Bearbeitung entsprechender Anliegen, und wenn ja, warum?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Sachverhalt, dass im Gegensatz zum Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages beim Hartz-IV-Ombudsrat nicht der Deutsche Bundestag über die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger berät, sondern lediglich ein von der Regierung eingesetztes Gremium?
Wie rechtfertigt die Bundesregierung den Sachverhalt, dass im Gegensatz zum Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages beim Hartz-IV-Ombudsrat die Opposition nur sehr eingeschränkt in die Bearbeitung der Anliegen der Bürgerinnen und Bürger einbezogen wird?
Sieht die Bundesregierung in der Neueinrichtung von Ombuds- bzw. Beschwerdestellen eine Schwächung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages?
Für welchen Zeitraum sollen die Patientenbeauftragte bzw. der Hartz-IV-Ombudsrat ihre Aufgaben wahrnehmen?
Plant die Bundesregierung die Einrichtung weiterer Anlaufstellen für Beschwerden bzw. Anliegen der Bürgerinnen und Bürger, und wenn ja, warum?
Befürwortet die Bundesregierung die Schaffung einer Möglichkeit zur Aussetzung des Vollzugs von Verwaltungsmaßnahmen bis zur Entscheidung über eine Eingabe an den Hartz-IV-Ombudsrat bzw. die Patientenbeauftragte, und wie begründet sie ihre diesbezügliche Auffassung?
Über welche Akteneinsichts- und Aktenbeiziehungsrechte verfügen die Patientenbeauftragte bzw. der Hartz-IV-Ombudsrat?
Befürwortet die Bundesregierung die Schaffung eines Selbstaufgriffsrechts für den Hartz-IV-Ombudsrat in Bezug auf Problemfälle, die im Zusammenhang mit der Umsetzung von Hartz IV entstehen, und wie begründet sie ihre diesbezügliche Auffassung?
Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit von Minderheitsvoten im Hartz-IV-Ombudsrat vor, und wie begründet sie ihre diesbezügliche Auffassung?
Werden die Eingaben an den Hartz-IV-Ombudsrat in öffentlicher Beratung behandelt?
Befürwortet die Bundesregierung die Schaffung von Anhörungen von Petenten und Sachverständigen im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Eingaben durch den Hartz-IV-Ombudsrat bzw. die Patientenbeauftragte, und wenn ja, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen?