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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Umsetzung der EU-Richtlinie über Versicherungsvermittlung (G-SIG: 15011227)

Geplante Vorlage von zwei Gesetzen zur Einführung des Versicherungsvermittlerrechts, Zahl der Versicherungsvertreter und der von Einzelregelungen Betroffenen, bürokratische Pflichten, zusätzliche Kosten, Wettbewerbswirkungen, Ungleichbehandlung verschiedener Vermittler, Auswirkungen auf Transparenz und Verbraucherinformation, Beratungsaufwand und angemessene Prämienhöhe, Anerkennung vorhandener Abschlüsse

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit

Datum

03.11.2004

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/400820. 10. 2004

Umsetzung der EU-Richtlinie über Versicherungsvermittlung

der Abgeordneten Rainer Brüderle, Gudrun Kopp, Daniel Bahr (Münster), Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Dr. Christel Happach-Kasan, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Gisela Piltz, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Rainer Stinner, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Richtlinie 2002/92/EG über Versicherungsvermittlung ist vom Europäischen Parlament und vom Rat im Dezember 2002 verabschiedet worden. Sie soll bis zum 15. Januar 2005 von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Die Richtlinie sieht grundsätzlich vor, die Tätigkeit der Versicherungsvermittlung einer Erlaubnispflicht zu unterziehen. Die Erlaubnis darf dabei nur erteilt werden, wenn der Vermittler eine angemessene Qualifikation, eine Berufshaftpflichtversicherung und einen guten Leumund nachweisen kann. Seit März dieses Jahres existiert ein Diskussionspapier des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) über ein Gesetz zur Einführung des Versicherungsvermittlerrechts. Dabei wird ein konkreter gesetzlicher Umsetzungsvorschlag zur Richtlinie gemacht. Nun hat das BMWA im August dieses Jahres ein weiteres Diskussionspapier über ein „Erstes Gesetz zur Einführung des Versicherungsvermittlerrechts“ vorgelegt. Dieses sieht nun vor, die EU-Richtlinie über Versicherungsvermittlung in zwei Schritten umzusetzen. Danach sollen im Rahmen des ersten Gesetzes vorab unter anderem die Berufshaftpflichtversicherung sowie verschiedene Dokumentations- und Informationspflichten geregelt werden. Dem soll ein zweites Gesetz folgen, das die Zugangsvoraussetzungen und die Registrierung von Vermittlern regelt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Wann plant die Bundesregierung dem Parlament einen Gesetzentwurf zur Einführung des Versicherungsvermittlerrechts vorzulegen?

2

Für wann ist die Vorlage eines zweiten Gesetzes geplant?

3

Wie viele Versicherungsvermittler haben nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz in Deutschland?

4

Wie viele Versicherungsvermittler sind darüber hinaus in Deutschland tätig?

5

Wie viele Vermittler sind von der Verpflichtung zum Abschließen einer Berufshaftpflichtversicherung und den zu leistenden Informations- und Dokumentationspflichten betroffen?

6

Wie viele Vermittler sind nach Kenntnis der Bundesregierung davon betroffen, ihre angemessene Qualifikation durch eine gesonderte Sachkundeprüfung, die im zweiten Gesetz geregelt werden soll, nachzuweisen?

7

Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass durch die geplante Stückelung der Richtlinienumsetzung in zwei Gesetze ein konsistentes Regelwerk für Versicherungsvermittler geschaffen wird?

8

Welche bürokratischen Pflichten kommen auf den einzelnen Versicherungsvermittler zu?

9

Mit welchen zusätzlichen Kosten rechnet die Bundesregierung insgesamt für die Branche und für den einzelnen Vermittler?

10

Mit welchen Wettbewerbswirkungen rechnet die Bundesregierung durch das Versicherungsvermittlerrecht zwischen gebundenen und freien Vermittlern?

11

Inwieweit sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass eine Berufshaftpflichtversicherung strategisch vom Versicherer gegen einen Versicherungsvermittler eingesetzt werden kann, zum Beispiel durch Verweigerung der Versicherung oder die Prämienhöhe?

12

Steht nach Auffassung der Bundesregierung die geplante Ungleichbehandlung zwischen angestellten Vermittlern und selbständig in der Vermittlung Tätigen bei den Qualifikationsanforderungen mit den Vorgaben der EU-Richtlinie über Versicherungsvermittlung in Einklang?

13

Welche Auswirkungen hat die von der Bundesregierung geplante unterschiedliche Behandlung verschiedener Vermittler auf die Transparenz des Vermittlermarktes und insbesondere auf das Informationsbedürfnis der Verbraucher?

14

Wie interpretiert die Bundesregierung ein „angemessenes Verhältnis“ zwischen Beratungsaufwand und Prämienhöhe, das nach Artikel 2 (§ 42c Versicherungsvertragsgesetz) des Diskussionspapiers über ein Gesetz zur Einführung des Versicherungsvermittlerrechts bei der Dokumentationsverpflichtung eines Beratungsgespräches zu berücksichtigen ist?

15

Plant die Bundesregierung im zweiten Gesetz den privatrechtlichen Abschluss zum Versicherungsfachmann als Sachkundenachweis zumindest mit Übergangsfrist anzuerkennen?

16

Wenn ja, wie sehen ggf. die Übergangsfristen aus?

17

Plant die Bundesregierung den öffentlich-rechtlichen Weiterbildungsabschluss zum „Fachberater für Finanzdienstleistungen (IHK)“ als Sachkundenachweis zumindest mit Übergangsfrist anzuerkennen?

18

Wenn ja, wie sehen ggf. diese Übergangsfristen aus?

Berlin, den 20. Oktober 2004

Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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