Probleme des Steinkohlebergbaus in Deutschland, insbesondere am Niederrhein
der Abgeordneten Otto Fricke, Gudrun Kopp, Gisela Piltz, Daniel Bahr (Münster), Dr. Karl Addicks, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Dirk Niebel, Detlef Parr, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Diskussion um die Steinkohlesubventionen wird meist aus haushalterischer Sicht geführt. Darüber hinaus sind aber auch umweltpolitische sowie wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Argumente anzuführen, die gegen die Fortsetzung des Steinkohlebergbaus in Deutschland sprechen.
Der Steinkohlebergbau ist mit einer großen Hochwassergefahr verbunden. Einzig in Deutschland gibt es Bergbau unter einem Strom wie dem Rhein. Im Falle eines Hochwassers wären ganze Regionen betroffen wie z. B. der Niederrhein.
Die Hochwassergefahren, die vom Bergbau ausgehen, hebt auch das Umweltbundesamt in seinem Jahresbericht 2003 (S. 18) hervor: „Insbesondere die Absenkungen bei Gruben unterhalb des Rheins können zu bedrohlichen Situationen führen, sollten hier aufgrund eines Rheinhochwassers die mittlerweile tiefer liegenden Rheinebenen flächenhaft überflutet werden, ohne dass die Wassermassen eine Ablaufmöglichkeit hätten.“
Betroffene Bürger, die in den Bergbauregionen leben, weisen auch immer wieder auf die vom Steinkohlebergbau ausgehenden Gefahren für die Umwelt hin. Über Kohlewaschwasser, Grubenwässer und durch Waschbergehalden gelangen Chloride und Schwermetalle in das Grundwasser und in Flüsse. Außerdem fallen beim Steinkohlebergbau die radioaktiven Elemente Radium und Radon an. Flora und Fauna in Bergbaugebieten werden durch Abpumpmaßnahmen, Rückleitung von Gewässern, Trockenlegung und Vernässung geschädigt.
Die Eindämmung und Beseitigung von Umweltschäden, die durch den Steinkohlebergbau verursacht wurden, erzeugen wiederum hohe Kosten. Beispielhaft seien hier die Folgen der Wasserhaltung erwähnt: Das Grundwasser muss durch energieaufwendiges Pumpen niedrig gehalten werden und ebenso muss für die Umlenkung von Fließrichtungen von Flüssen, Bächen und Kanälen ohne natürliches Gefälle immense Energie aufgebracht werden.
Auch aus wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischer Sicht ist die Subventionierung des Steinkohlebergbaus nicht sinnvoll. Von 1980 bis 2001 reduzierte die Deutsche Steinkohle AG (DSK) die Anzahl ihrer Beschäftigten von ca. 187 000 auf ca. 53 000, d. h. um 72 %. Die geförderte Kohlenmenge sank von 87 auf 27 Mio. t/a. Von 2005 bis 2012 sollen nach dem Willen der aktuellen Bundesregierung die Förderung weiter von ca. 22 Mio. t/a auf 16 Mio. t/a und die Anzahl der Beschäftigten von ca. 42 000 auf 20 000 zurückgeführt werden. Allein der Bund stellt dafür wieder 15,9 Mrd. Euro bereit. Würde man diesen Förderbetrag auf jeden einzelnen abgebauten Arbeitsplatz umrechnen, so ergäbe sich ein Betrag von 720 000 Euro pro abgebautem Arbeitsplatz. In seinem Hintergrundpapier „Abbau der Steinkohlesubventionen – Ergebnisse von Modellrechnungen“ vom 3. Juli 2003 stellt das Umweltbundesamt fest, dass mit Einsatz der entsprechenden Mittel in anderen Bereichen mehr Arbeitsplätze geschaffen werden könnten, als im Bergbau verloren gehen.
Die Steinkohlesubventionen sind nicht nur ein sehr ineffektives und ineffizientes Förderinstrument, der Steinkohlebergbau ist darüber hinaus ein Hindernis für zukunftsweisende Investitionen. Viele Unternehmen wandern aus Bergbauregionen ab oder siedeln sich dort erst gar nicht an. Hierzu gehören z. B. Unternehmen, die erschütterungssensibel oder empfindlich gegenüber Schieflagen im Millimeterbereich sind wie die Druckindustrie und der Maschinenbau. Aber auch Gärtnereien unter Glasüberbau und vollautomatisierte Betriebe wie z. B. Bäckereigroßbetriebe klagen über bergbauspezifische Standortnachteile.
Auch das Argument, dass sich Bergbautechnologie allein durch den Steinkohlebergbau in Deutschland aufrechterhalten und gewinnbringend exportiert werden könne, ist nicht überzeugend. Die Umsätze der betreffenden Unternehmen sind so gering, dass sich damit die hohe Subvention des Steinkohlebergbaus in Deutschland nicht rechtfertigen lässt. Zudem bedingt die Weiterentwicklung bergmännischer Abbaumaschinen nicht ihren Einsatz in Deutschland. Das beweisen zahlreiche deutsche Maschinenentwicklungen, die andere Branchen fast zu 100 % ins Ausland exportieren (z. B. Textilmaschinenindustrie).
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass der Steinkohlebergbau in den betroffenen Regionen große Umweltprobleme verursacht. Die Hochwassergefahr birgt ein hohes Gefährdungspotential für die Bevölkerung. Aber auch aus wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischer Sicht ist der Ausstieg aus dem Steinkohlebergbau so schnell wie möglich geboten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Wie viele Menschen sind in Deutschland durch die vom Steinkohlebergbau ausgehenden Hochwassergefahren bedroht?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung den volkswirtschaftlichen Schaden bei einer Hochwasserkatastrophe in einer Bergbauregion wie dem Niederrhein ein?
In welchen Konzentrationen gelangen Chloride und Schwermetalle durch den Steinkohlebergbau in die in Bergbauregionen gelegenen Gewässer (z. B. in den Rhein, die Fossa Eugeniana und die Mommbach-Niederung in Dinslaken/Voerde)? Überschreiten diese Konzentrationen die zulässigen Grenzwerte, und wenn ja, welche Maßnahmen werden dagegen unternommen?
Welche dauerhaften Schäden wurden in Flora und Fauna durch bergbaubedingte Abpumpmaßnahmen, Rückleitung von Gewässern, Trockenlegung und Vernässung seit Beginn der Steinkohlesubventionierung verursacht, wie hoch sind die Kosten ihrer Beseitigung und wer trägt diese Kosten?
In welchen Konzentrationen werden durch den Steinkohlebergbau die radioaktiven Stoffe Radium und Radon in die Umwelt abgegeben? Überschreiten diese Konzentrationen die zulässigen Grenzwerte, und wenn ja, welche Maßnahmen werden dagegen unternommen?
Wie hoch sind die durch bergbaubedingte Folgen der Wasserhaltung entstehenden Kosten für die betroffenen Kommunen, Länder und den Bund?
Welche weiteren Folgekosten des Steinkohlebergbaus entstehen für die betroffenen Kommunen, Länder und den Bund?
Wie kann es die Bundesregierung aus arbeitsmarktpolitischer Sicht verantworten, den Steinkohlebergbau mit hohen Subventionen entgegen wesentlichen marktwirtschaftlichen Kriterien künstlich am Leben zu halten, während – wie das Hintergrundpapier des Umweltbundesamtes „Abbau der Steinkohlesubventionen – Ergebnisse von Modellrechnungen“ vom 3. Juli 2003 zeigt – in anderen Wirtschaftsbereichen weitaus mehr Arbeitsplätze geschaffen werden könnten als durch den Ausstieg aus dem Steinkohlebergbau verloren gingen?
Wie viele Unternehmen wandern aus den Bergbauregionen Deutschlands aus bergbauspezifischen Gründen ab oder siedeln sich dort nicht an wie z. B. erschütterungssensible oder gegenüber Schieflagen im Millimeterbereich empfindliche Betriebe der Druckindustrie und des Maschinenbaus?
Hält es die Bundesregierung im Vergleich mit anderen Berufsgruppen für arbeitsmarktpolitisch sinnvoll, in der Steinkohleindustrie die Verrentung ab einem Alter von 50 bzw. 55 Jahren mit öffentlichen Mitteln zu unterstützen?
Wird die Bundesregierung einen festen Termin für die Einstellung der Subventionen für den Steinkohlebergbau festschreiben und einen Zeitplan für den Ausstieg aus dem Bergbau vorlegen, damit die Politik auf lokaler Ebene zukunftsweisend planen und entscheiden kann?
Wie steht die Bundesregierung zu der Auffassung, dass im Steinkohlebergbau das Prinzip der Nachhaltigkeit keine Anwendung findet, und wie kann sie dies aus wirtschafts- und umweltpolitischer Sicht verantworten?
Hält die Bundesregierung eine Reformierung des Bundesberggesetzes (BBergG) für sinnvoll, die dem Schutz der Bevölkerung in einer Weise Rechnung trägt, wie dies etwa auch in anderen umweltrechtlichen Fachgesetzen der Fall ist, und wenn ja, ist es vorgesehen, das Bundesberggesetz (BBergG), z. B. § 55 Abs. 1 Nr. 9 BBergG, dahin gehend zu ändern, dass einem Betriebsplan die Zulassung verweigert wird, wenn die Deckung der Folgekosten nicht gesichert ist oder der Abbau unter Flussdeichen oder Wohngebieten durchgeführt werden soll?