Regelung und Praxis von Adoptionen Minderjähriger in Deutschland
der Abgeordneten Cornelia Pieper, Ina Lenke, Klaus Haupt, Sibylle Laurischk, Dr. Werner Hoyer, Daniel Bahr (Münster), Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Dr. Christel Happach-Kasan, Ulrich Heinrich, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Gisela Piltz, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Dieter Thomae, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die soziale Bedeutung der Adoption liegt heute vor allem in der Fürsorge für Kinder, deren Eltern diese Verantwortung nicht oder nicht mehr wahrnehmen können oder wollen. Eine Adoption soll dann erfolgen, wenn sie dem Wohl des Kindes dient und zu erwarten ist, dass zwischen den Annehmenden und dem Kind ein echtes Eltern-Kind-Verhältnis entsteht. Im Mittelpunkt eines jeden Adoptionsverfahrens steht also das Wohl des Kindes. Die rechtlichen Regelungen zur Adoption, aber auch deren Umsetzung müssen daran ausgerichtet sein. Es ist daher unumgänglich, dass die Adoptionsvermittlungsstellen die Adoptionsbewerber umfassend daraufhin prüfen, ob sie für ein zur Adoption freigegebenes Kind eine geeignete, liebevolle Familie bieten können. Oft sind die zu vermittelnden Kinder nicht mehr im Kleinkindalter und haben negative Familienerfahrungen hinter sich. Für diese Kinder ist, mehr noch als für Kleinkinder, die Suche nach möglichst optimal geeigneten Adoptiveltern eine komplexe Aufgabe.
In Deutschland gibt es mehr Ehepaare und Einzelpersonen (eingetragene Lebenspartnerschaften und eheähnliche Gemeinschaften sind bislang von der gemeinsamen Adoption ausgeschlossen), die ein Kind adoptieren möchten, als zur Adoption freigegebene Kinder. Gleichzeitig finden dennoch nicht alle Kinder geeignete Eltern. Häufig haben Menschen den Wunsch, ein Kind zu adoptieren, weil sie keine leiblichen Kinder (mehr) bekommen können und meist wünschen sie sich dann ein Kleinkind. Immer mehr Adoptionsbewerber versuchen, ein Kind aus dem Ausland zu adoptieren. Eine Auslandsadoption sollte nur erfolgen, wenn Kinder in ihrem ausländischen Heimatland keine Adoptiv- oder Pflegeeltern finden. In diesen Fällen stellt sie aber eine Chance für die betreffenden Kinder dar. Die Adoption von Kindern aus dem Ausland sollte sehr wohl überlegt sein, denn sie ist mit besonderen tatsächlichen und rechtlichen Herausforderungen verbunden.
Deutschland ist, wie über 40 andere Staaten, der Haager Adoptionskonvention beigetreten, die ein vereinfachtes, aber am Schutz der Kinder ausgerichtetes Verfahren zur Adoptionsanerkennung gewährleistet. Auslandsadoptionen dürfen auf keinen Fall unter Umgehung dieser Bestimmungen zu einer Hintertür für Kinderhandel werden. Gerade bei Auslandsadoptionen ist eine Ausrichtung am Kindeswohl als Maßstab streng zu prüfen.
Die Regelungen zur Adoption und die Praxis müssen sich allerdings auch daran messen lassen, ob sie für Adoptionsbewerberinnen und -bewerber ein angemessenes, nicht unnötig bürokratisches Verfahren gewährleisten. Immer wieder wird von Adoptionsbewerberinnen und -bewerbern beklagt, dass Verfahren von manchen öffentlichen Stellen fachlich unzureichend betreut würden, unnötig lange Bearbeitungszeiten entstünden und nicht nachvollziehbare Einzelentscheidungen zum Nachteil der Bewerberinnen und -bewerber und der Kinder getroffen würden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Wie viele Adoptionen innerhalb Deutschlands und internationale Adoptionen nach Deutschland wurden in den vergangenen fünf Jahren – differenziert nach Bundesländern – durchgeführt?
Aus welchen Herkunftsländern kamen die Kinder bei internationalen Adoptionen in den vergangenen fünf Jahren und welche dieser Herkunftsländer sind der Haager Adoptionskonvention beigetreten?
Wie hat sich die Zahl von Kindern, die nicht mehr von ihren Eltern betreut werden können und die in Heimen und Einrichtungen leben, und wie hat sich deren durchschnittliche Aufenthaltsdauer dort in den letzten zehn Jahren entwickelt?
Sollte nach Einschätzung der Bundesregierung dem Kindeswohl gegenüber den Rechten der leiblichen Eltern stärker Rechnung getragen werden, beispielsweise, wenn die leiblichen Eltern keine Einwilligungserklärung zur Adoption abgeben und über eine Ersetzung der Einwilligung durch das Vormundschaftsgericht entschieden werden muss?
Wie viele in Deutschland zur Adoption freigegebene Kinder können nicht an Eltern vermittelt werden und was sind die häufigsten Gründe hierfür?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Vermittlungschancen für Kinder, für die keine Adoptiveltern gefunden werden, zu verbessern?
Wie ist das Verhältnis zwischen Bewerbungen für die Adoption eines Kindes und abgeschlossenen Adoptionen jeweils bei Adoptionen innerhalb Deutschlands und internationalen Adoptionen nach Deutschland – differenziert nach Bundesländern?
Was sind die häufigsten Gründe dafür, dass Bewerbungen für die Adoption eines Kindes nicht erfolgreich sind?
Wie lange sind die durchschnittlichen Zeitspannen vom Zeitpunkt der Bewerbung um ein Kind bis zur Aufnahme und dann wiederum zur Adoption eines Kindes – differenziert nach Adoptionen innerhalb Deutschlands und für internationale Adoptionen und jeweils aufgeschlüsselt nach Bundesländern?
Wie lange dauern diese Verfahren (Frage 9) in der Praxis mindestens und erfahrungsgemäß längstens?
Was sind nach dem Kenntnisstand der Bundesregierung die Gründe für die jeweiligen Verfahrensdauern einer Adoption innerhalb Deutschlands und einer Auslandsadoption?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Regelungen zur Adoption – unter strenger Wahrung des Kindeswohls als oberstes Ziel – zu reformieren, um die Qualität der Adoptionsverfahren zu steigern, gegebenenfalls Bürokratie abzubauen und die Dauer von Adoptionsverfahren von der Bewerbung bis hin zur Aufnahme und bis zur Adoption eines Kindes zu verkürzen?
Sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit, die Vorschriften des Adoptionsvermittlungsgesetzes zu lockern und den Kreis der zur Adoptionsvermittlung Berechtigten – heute im Wesentlichen Wohlfahrtsverbände und Jugendämter – zu erweitern, und wie begründet sie ihre diesbezügliche Auffassung?
In wie vielen Fällen kam es in den letzten fünf Jahren nach ablehnenden Entscheidungen der zuständigen Behörden zu gerichtlichen Auseinandersetzungen, wie lange dauern diese Verfahren durchschnittlich, und wie ist die Erfolgsquote derartiger Verfahren?
In wie vielen Fällen kam es in den letzten fünf Jahren zu einer Aufhebung des Adoptionsverhältnisses, und was waren die Gründe dafür?
Ist nach Einschätzung der Bundesregierung das Wohl des Kindes als Ziel einer Vermittlung bei legalen internationalen Adoptionen, insbesondere bei so genannten Privatadoptionen auf eigene Initiative hin, in gleichem Maße im Mittelpunkt des Adoptionsprozesses und ebenso geschützt wie bei Adoptionen innerhalb Deutschlands?
Ist aus Sicht der Bundesregierung sichergestellt, dass die in Adoptionsvermittlungsstellen der Jugendämter und in anerkannten Adoptionsvermittlungsstellen der freien Träger tätigen Fachkräfte für ihre Aufgaben angemessen qualifiziert sind?
Ist nach Einschätzung der Bundesregierung die Empfehlung zur Adoptionsvermittlung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (BAG LJÄ), dass der Altersabstand zwischen Eltern und Kind nur in begründeten Ausnahmefällen 40 Jahre überschreiten sollte, noch angemessen angesichts des steigenden Alters von leiblichen Eltern bei Geburt ihrer Kinder und angesichts der Tatsache, dass Menschen heute eher später altern und ein höheres Lebensalter erreichen?
Sollte nach Auffassung der Bundesregierung in den Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung der BAG LJÄ möglichst die Forderung gestrichen werden, sicherzustellen, „dass die Erziehung des Kindes nicht überwiegend durch außerhalb der Familie stehende Personen wahrgenommen wird“, weil damit die Berufstätigkeit von Adoptionsbewerberinnen und -bewerbern generell als abträglich für das Kindeswohl gesehen wird?
Wie bewertet die Bundesregierung mit Blick auf positive wie auch negative Erfahrungen mit den jeweiligen Regelungen zur Adoption in anderen europäischen Staaten, den Vereinigten Staaten von Amerika und auch in der früheren DDR das derzeitige deutsche Adoptionsrecht im internationalen Vergleich?
Hält die Bundesregierung in Anbetracht des Umstandes, dass die Bürgerinnen und Bürger am Thema Adoption sehr interessiert sind, eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit, z. B. durch Herausgabe eines jährlichen Adoptionsberichts, für sinnvoll, und wie begründet sie ihre diesbezügliche Auffassung?