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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Begleitetes Fahren ab 17 (G-SIG: 15011508)

Modellprojekt Begleitetes Fahren/Führerschein ab 17, Haltung der Länder, Reduzierung der Verkehrstoten in der Altergruppe 18 bis 25

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

Datum

14.03.2005

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/496123. 02. 2005

Begleitetes Fahren ab 17

der Abgeordneten Horst Friedrich (Bayreuth), Joachim Günther (Plauen), Eberhard Otto (Godern), Dr. Karl Addicks, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Harald Leibrecht, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Das Thema „Begleitetes Fahren ab 17“ ist schon lange ein Teil der allgemeinen Verkehrssicherheits-Diskussion, um die Unfallrate von jungen Fahranfängern zu senken. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat, die Bundesanstalt für Straßenwesen (BaSt), der Verkehrsgerichtstag und das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) haben sich in den letzten Jahren verstärkt mit der Idee beschäftigt und eine gemeinsame Empfehlung mit notwendigen Rahmenbedingungen verfasst („Begleitetes Fahren ab 17, Vorschlag zu einem fahrpraxisbezogenen Maßnahmeansatz zur Verringerung des Unfallrisikos junger Fahranfängerinnen und Fahranfänger in Deutschland“, BaSt, August 2003). In manchen europäischen Staaten ist die Praxis des Begleiteten Fahrens schon lange üblich und erfolgreich. In Niedersachsen finden in einigen Modellregionen auf der Basis von Ausnahmegenehmigungen seit April 2004 „Versuchsfahrten“ statt. Dort sind innerhalb von 8 Monaten rund 5 000 17-jährige Fahranfänger mit vorläufigen Führerscheinen und Begleitpersonen gestartet. Bisher wurde ein Unfall mit Blechschaden bei der Zielgruppe gemeldet.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Hat die Bundesregierung konkrete Pläne, das notwendige gesetzgeberische Verfahren einzuleiten, damit den Bundesländern die Möglichkeit gegeben wird, das Modellprojekt „Begleitetes Fahren/Führerschein ab 17“ einzuführen, und wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht?

2

Hat die Bundesregierung Kenntnis von Bundesländern, die das Modellprojekt „Begleitetes Fahren ab 17“ ablehnen, und wenn ja, mit welcher Begründung?

3

Hat die Bundesregierung konkrete Pläne, den Ländern die Durchführung des Modellprojekts „Begleitetes Fahren ab 17“ zu ermöglichen und es nach einer positiven Resonanz per Gesetz in die Fahrausbildung zu integrieren?

4

Hat die Bundesregierung konkrete Pläne für Alternativmaßnahmen, um die Anzahl der Verkehrstoten im Alter zwischen 18 und 25 Jahren zu reduzieren, und wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?

5

Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, das „Begleitete Fahren“ mit anderen Maßnahmen zu kombinieren, um die Zahl der verunfallten Fahranfänger im Straßenverkehr zu reduzieren, und wenn ja, um welche handelt es sich?

6

Sieht die Bundesregierung konkrete Gefahren bei dem Projekt „Begleitetes Fahren ab 17“, und wenn ja, welche?

Berlin, den 21. Februar 2005

Horst Friedrich (Bayreuth) Joachim Günther (Plauen) Eberhard Otto (Godern) Dr. Karl Addicks Daniel Bahr (Münster) Rainer Brüderle Angelika Brunkhorst Ernst Burgbacher Jörg van Essen Ulrike Flach Otto Fricke Rainer Funke Hans-Michael Goldmann Klaus Haupt Ulrich Heinrich Hellmut Königshaus Dr. Heinrich L. Kolb Harald Leibrecht Dirk Niebel Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Detlef Parr Cornelia Pieper Gisela Piltz Dr. Hermann Otto Solms Carl-Ludwig Thiele Dr. Claudia Winterstein Dr. Volker Wissing Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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