Verunsicherung und bürokratischer Mehraufwand durch Praxisgebühren
der Abgeordneten Birgit Homburger, Dr. Dieter Thomae, Detlef Parr, Dr. Heinrich L. Kolb, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Joachim Günther (Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher, Christoph Hartmann (Homburg), Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Ina Lenke, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Ab 1. Januar 2004 müssen Versicherte je Kalenderjahr für jede erste Inanspruchnahme eines an der ambulanten ärztlichen, zahnärztlichen oder psychotherapeutischen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringers in einem Quartal, die nicht auf Überweisung aus demselben Kalendervierteljahr erfolgt, eine so genannte Praxisgebühr in Höhe von 10 Euro bezahlen. So sieht es der durch Ziffer 15 des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes ergänzte § 28 Abs. 4 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) vor. Noch ist jedoch nicht geklärt, wann genau und wie im Einzelnen diese Gebühr erhoben werden soll. Auch die Modalitäten im Zusammenhang mit der Erhebung, wie z. B. die Frage, wer die hierfür entstehenden Kosten zu übernehmen hat, stehen zurzeit nicht fest.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Mit welchen zusätzlichen Einnahmen für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) durch die Praxisgebühren rechnet die Bundesregierung im Jahre 2004?
Muss die Praxisgebühr auch in integrierten Versorgungseinrichtungen, in Krankenhausambulanzen und in Gesundheitszentren entrichtet werden?
Auf welche Höhe beziffert die Bundesregierung den bürokratischen Verwaltungsmehraufwand in den Arztpraxen und bei den Krankenkassen und wie beurteilt sie diesen?
Wer trägt den mit der Praxisgebühr bürokratischen Verwaltungsmehraufwand?
Ist eine Entschädigung durch die Krankenkassen vorgesehen?
Wie soll die Praxisgebühr eingezogen werden (direkt vor oder nach der Behandlung, per Rechnung), und welche Einzugsmöglichkeit hält die Bundesregierung für optimal?
Kann ein Arzt einem Patienten die Behandlung verwehren, wenn dieser die Praxisgebühr nicht entrichten kann oder will?
Mit welchen Konsequenzen muss ein Arzt in diesem Fall rechnen, wenn zwar kein Notfall vorliegt, aber dennoch eine eventuelle verzögerte Behandlung wegen Nichtzahlung der Praxisgebühr negative Konsequenzen für den Patienten hat?
Welche Rechte und Pflichten hat der Arzt, wenn ein Patient die Praxisgebühr nicht zahlen kann bzw. nicht zahlen will?
Kommen auf den Arzt weitere Verpflichtungen neben dem Einzug der Praxisgebühren zu (z. B. Rechtsmittelbelehrung)?
Wenn ja, welche Konsequenzen hat es, wenn der Arzt diesen Verpflichtungen nicht nachkommt?
Wer leitet bei Nichtzahlung der Praxisgebühr das Mahnverfahren ein und wer trägt die Kosten hierfür?
Muss der Arzt die Praxisgebühr auch dann erheben, wenn er lediglich ein Wiederholungsrezept ausstellt ohne weitere Leistungen zu erbringen?
Haftet der Arzt für den Verlust der Praxisgebühr auch bei Nichtverschulden (z. B. Diebstahl) oder geringer Fahrlässigkeit?
Kann ein Patient die Rückzahlung der Praxisgebühr verlangen, wenn der Arzt ihm eine bestimmte gewünschte Behandlung verweigert?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Gefahr, dass Patienten, obwohl sie z. B. aufgrund einer chronischen Erkrankung, genau wissen, dass sie einen bestimmten Facharzt aufsuchen müssen, erst einmal zu einem Hausarzt gehen, um das Entstehen weiterer Praxisgebühren zu umgehen?
Wie hoch beziffert die Bundesregierung die hieraus entstehenden Zusatzkosten?
Wie werden die Versicherten über die Neuregelung in diesem Bereich aufgeklärt?
Wir wirkt sich diese Neuregelung nach Auffassung der Bundesregierung auf das Arzt-Patienten-Verhältnis aus?
Wie soll in der Arztpraxis die Überprüfung erfolgen, ob der Patient überhaupt zahlungspflichtig ist (Überweisung, Prävention, Befreiung)?