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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Kostensenkungspotentiale durch Nutzung der flexiblen Mechanismen im Rahmen der internationalen klimapolitischen Aktivitäten der Bundesregierung (G-SIG: 15011332)

Bewertung der vom UNICE in Auftrag gegebenen Studie über die Auswirkungen der EU-Klimapolitik auf die europäische Wirtschaft, deutsche Nutzung der flexiblen Kyotomechanismen (JI und CDM), Umsetzung der Linking Directive, Verhandlungen, Rahmenabkommen und projektbezogene Vereinbarungen mit Partnerländern, eventuelle Mengenbegrenzung

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

14.02.2005

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/444201. 12. 2004

Kostensenkungspotentiale durch Nutzung der flexiblen Mechanismen im Rahmen der internationalen klimapolitischen Aktivitäten der Bundesregierung

der Abgeordneten Birgit Homburger, Angelika Brunkhorst, Michael Kauch, Dr. Karl Addicks, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher, Dr. Christel Happach-Kasan, Ulrich Heinrich, Dr. Werner Hoyer, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Gisela Piltz, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Rainer Stinner, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Bereits im Vorfeld einer Ratifizierung durch die nationalen Parlamente sieht das Kyotoprotokoll seit Jahresende 2000 die Möglichkeit vor, im Ausland erzielte Emissionsminderungen mit Blick auf eine Anrechnung bei den jeweils eigenen Reduktionsverpflichtungen dokumentieren und zertifizieren zu lassen.

Um in diesem Sinne klimapolitisch relevante Investitionsprojekte zu ermöglichen, müssen sich Gast- und Investorland in im Vorfeld über zentrale Aspekte der Durchführung entsprechender Projekte in bilateralen Rahmenübereinkommen bzw. in konkreten projektbezogenen bilateralen Vereinbarungen verständigen. Die Vereinbarungen enthalten ggf. zusätzliche landesspezifische Vorgaben über die zuständigen Behörden in beiden Ländern und über das einzuhaltende Procedere bei Projektvalidierung, -durchführung und -überwachung sowie hinsichtlich der Verteilung von Emissionsminderungen bzw. der Ausstellung von Zertifikaten.

Nachdem die erheblichen Potentiale der projektbezogenen Kyotomechanismen zur Kostensenkung der internationalen Klimapolitik auch im Deutschen Bundestag regelmäßig Bestandteil klimapolitischer Erörterungen sind, hat der Europäische Dachverband der Arbeitgeber- und Industrieverbände UNICE (Union of Industrial and Employers‘ Confederations of Europe) anlässlich der Präsentation einer von ihm in Auftrag gegebenen Studie eines dänischen Beratungsunternehmens über die Auswirkungen der Klimapolitik der EU auf die europäische Wirtschaft die Thematik erneut aufgegriffen. Die Studie untersucht Kostenaspekte der internationalen Klimapolitik und leitet aus den Ergebnissen unter anderem die zentrale Forderung ab, den Unternehmen in Europa einen besseren Zugang zu Emissionsrechten aus Klimaschutzprojekten in Transformationsstaaten (Joint Implementation, JI) sowie in Schwellen- und Entwicklungsländern (Clean Development Mechanism, CDM) zu ermöglichen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Ist der Bundesregierung die eingangs genannte Studie bekannt, und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung die eingangs sowie dort im einzelnen dargelegten Ergebnisse und Schlussfolgerungen?

2

Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher unternommen, um Unternehmen in Deutschland einen besseren Zugang zu Emissionsrechten aus JI- und CDM-Klimaschutzprojekten zu ermöglichen?

3

Gedenkt die Bundesregierung, die Verpflichtungen Deutschlands zur Reduktion von Treibhausgasen anteilig auch unter Nutzung der flexiblen Kyotomechanismen (JI und CDM) zu erfüllen, und wie ist der Stand der Vorbereitungen zur Umsetzung der „Linking Directive“ in Deutschland, welche die Nutzung der projektbezogenen Mechanismen des Kyoto-Protokolls im Rahmen des europäischen Emissionshandels sicherstellt?

4

Wenn ja, in welchem relativen und absoluten Umfang gedenkt die Bundesregierung dies zu tun und mit genau welchen Partnerländern hat die Bundesregierung bisher entsprechende Verhandlungen mit jeweils welchem konkreten Ergebnis geführt und mit welchen Ländern gedenkt die Bundesregierung in Zukunft entsprechende Verhandlungen zu führen?

5

Mit welchen Partnerländern innerhalb und außerhalb der Europäischen Union hat die Bundesregierung bisher bilaterale Rahmenabkommen und/oder projektbezogene bilaterale Vereinbarungen abgeschlossen und wie ist ggf. der genaue Stand der Vorbereitungen für den Abschluss welcher konkreten Vereinbarungen mit welchen Ländern?

6

Plant die Bundesregierung für die Zeit bis 2007 bzw. ab 2008 eine Mengenbegrenzung für den Anteil projektgenerierter Rechte, und wenn ja, auf welchen Anteil soll diese Mengenbegrenzung lauten?

7

Welche Überlegungen begründen angesichts der eingangs geschilderten Sachverhalte die bisher zögerliche Nutzung der flexiblen Kyotomechanismen durch die deutsche Bundesregierung?

8

Zwischen genau welchen Partnerländern des Kyotoprotokolls existieren mit jeweils welchen Ländern derzeit bilaterale Rahmenabkommen und/oder projektbezogene bilaterale Vereinbarungen im eingangs genannten Sinne?

Berlin, den 30. November 2004

Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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