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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Auswirkung der Nutzungsentgelte für bundeseigene Land- und Wasserflächen auf den Wassersport (G-SIG: 15011294)

Anhebung der Nutzungsentgelte als Folge der neugefassten Verwaltungsvorschrift VV-WSV 2604 und Auswirkungen auf die Wassersportvereine, Verwaltungskosten der bundeseigenen Land- und Wasserflächen, Kündigung von gepachteten Wasser- und Landflächen, Nutzungsverträge ohne Entgeltanpassungsklausel

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

Datum

09.12.2004

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/425123. 11. 2004

Auswirkung der Nutzungsentgelte für bundeseigene Land- und Wasserflächen auf den Wassersport

der Abgeordneten Dr. Volker Wissing, Hans-Michael Goldmann, Horst Friedrich (Bayreuth), Detlef Parr, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Otto Fricke, Rainer Funke, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Neufassung der Verwaltungsvorschrift VV-WSV 2604 durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) führt zu einer deutlichen Anhebung der Nutzungsentgelte für bundeseigene Land- und Wasserflächen.

Die Verwaltungsvorschrift stellt für zahlreiche Wassersportvereine eine finanzielle Mehrbelastung dar.

Betroffen von dieser Maßnahme sind auch gemeinnützige Vereine.

Insbesondere der Wegfall der um 1/3 reduzierten Entgelte für gemeinnützige Vereine dürfte diese vor erhebliche Probleme stellen.

Die Verteuerung der Entgelte könnte dazu führen, dass Vereine ihre wassersportlichen Aktivitäten einschränken müssen. Dem Breitenwassersport würde damit geschadet.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Welche Überlegungen haben die Bundesregierung dazu veranlasst, die Verwaltungsvorschrift VV-WSV 2604 zu überarbeiten?

2

Wie hoch sind nach Ansicht der Bundesregierung die durch die Gebührenerhöhung zu erwartenden Mehreinnahmen?

3

Auf welche Summe beziffert die Bundesregierung die zu erwartenden Mehreinnahmen durch den Wegfall der „1/3-Reduktion“ bei nicht gewerblicher Nutzung?

4

Auf welche Summe beziffert die Bundesregierung die zu erwartenden Mehreinnahmen durch den Wegfall der Entgeltdifferenzierung auf den Land- und Wasserflächen?

5

Wie rechtfertigt die Bundesregierung die erhebliche Schlechterstellung von gemeinnützigen Vereinen durch den Wegfall der Entgeltermäßigung und die zusätzliche pauschale Entgeltanhebung um 30 %?

6

Welche Gründe haben die Bundesregierung dazu veranlasst, bei den gemeinnützigen Vereinen die Gebühren um 60 % anzuheben, während bei gewerblicher Nutzung nur eine pauschale Entgeltanhebung um 30 % stattfindet?

7

Wie viele Wassersportvereine sind nach Ansicht der Bundesregierung von der Neuregelung der Verwaltungsvorschrift VV-WSV 2604 betroffen?

8

Wie hoch sind die jährlichen Aufwendungen der Bundesregierung für die Verwaltung der bundeseigenen Land- und Wasserflächen?

9

Wird in den für die Verwaltung der bundeseigenen Land- und Wasserflächen zuständigen Behörden eine Kosten-Leistungsrechnung praktiziert, und wenn nein, warum nicht?

10

Wie haben sich die Kosten für die Verwaltung der bundeseigenen Land- und Wasserflächen seit Beginn der 14. Legislaturperiode verändert?

11

Wie hat sich die Anzahl der für die Verwaltung der bundeseigenen Wasser- und Landflächen zuständigen Beschäftigten seit Beginn der 14. Legislaturperiode verändert?

12

Wie hoch sind die jährlichen Aufwendungen der Bundesregierung für die Einziehung der Gebühren bzw. Pachten für bundeseigene Land- und Wasserflächen?

13

Welche Initiativen hat die Bundesregierung unternommen, um im Vorfeld die Wassersportvereine zu informieren und sozial verträgliche Gebührenerhöhungen auszuhandeln?

14

Welche Lösungsvorschläge unterbreitet die Bundesregierung Vereinen, insbesondere im Osten Deutschlands, die bislang noch nicht über einen gültigen Pachtvertrag verfügen?

15

Beabsichtigt die Bundesregierung in diesen Fällen einen Pachtvertrag rückwirkend nach den Bedingungen der Verwaltungsvorschrift VV-WSV 2604 abzuschließen, und wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung den Einwand, dass für viele Vereine diese Nachzahlungen nicht leistbar sein werden?

16

Welche Überlegungen haben die Bundesregierung dazu veranlasst, eine stufenweise Anpassung zu untersagen, und hält sie diese Vorgehensweise in Anbetracht der erheblichen Gebührenerhöhung für verhältnismäßig?

17

Welche Überlegungen haben dazu geführt, dass die Bundesregierung die Regelungen der VV-WSV 2604 rückwirkend zum 1. Januar 2004 eingeführt hat, obwohl die Verwaltungsvorschrift das Datum des 24. Mai 2004 trägt?

18

In wie vielen Fällen haben gemeinnützige Vereine die Kündigung angepachteter Wasser- bzw. Landflächen aufgrund der Gebührenerhöhung angekündigt bzw. vollzogen?

19

Wie viele Vereine bzw. Pächter sind von der in der Verwaltungsvorschrift erwähnten „Anhebung der Obergrenze des maßgebenden Entgeltrahmens um mehr als das Doppelte zur adäquaten Entgeltermittlung in absoluten Spitzenlagen“ betroffen, und mit welchen Mehreinnahmen rechnet die Bundesregierung aufgrund dieser Änderung?

20

Wie viele bestehende Nutzungsverträge für bundeseigene Land- und Wasserflächen enthalten keine Entgeltanpassungsklausel?

Berlin, den 18. November 2004

Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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