Baggerarbeiten im Bereich der deutschen Nordseeinseln zur Aufrechterhaltung eines geregelten Fährverkehrs
der Abgeordneten Jürgen Koppelin, Hans-Michael Goldmann, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Karl Addicks, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Rainer Funke, Joachim Günther (Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher, Dr. Christel Happach-Kasan, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Eberhard Otto (Godern), Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Dr. Rainer Stinner, Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Zwischen den deutschen Nordseeinseln und dem Festland verkehren zur Versorgung der Bewohner und Touristen regelmäßig Fährschiffe. Dazu besteht die Notwendigkeit, die Fahrrinnen von Versandung offen zu halten, um einen geregelten und regelmäßigen Fährverkehr zu gewährleisten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Auf welcher Rechtsgrundlage müssen Baggerarbeiten in Hoheitsgewässern der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden?
Welchen Stellenwert rechnet die Bundesregierung einem regelmäßigen Fährverkehr auf die deutschen Nordseeinseln zu?
Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um einen regelmäßigen Fährverkehr auf die deutschen Nordseeinseln zu gewährleisten, und welche Kosten entstehen dabei?
Wie bewertet die Bundesregierung den Zusammenhang zwischen einer regelmäßigen und verlässlichen Fährverbindung und der wirtschaftlichen und touristischen Entwicklung der Inselgemeinden auf Amrum und Föhr?
Ist die Bundesregierung bereit, die Kosten für eine jetzt erforderliche Ausbaggerung der Fahrrinnen vor den Häfen von Wyk auf Föhr und Wittdün auf Amrum zu übernehmen?
Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung die Ablehnung der Kostenübernahme?
Wie hoch waren die Kosten für die Erstellung der Kosten-Nutzen-Analyse zur Freihaltung der Fahrrinne zwischen Wyk auf Föhr und Wittdün auf Amrum?