Sicherheit im Schienenverkehr
der Abgeordneten Horst Friedrich (Bayreuth), Eberhard Otto (Godern), Joachim Günther (Plauen), Hans-Michael Goldmann, Dr. Karl Addicks, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Rainer Funke, Dr. Karlheinz Guttmacher, Dr. Christel Happach-Kasan, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Sicherheit ist ein ausschlaggebender Faktor im Schienenverkehr. Zum Schutz der Passagiere und der transportierten Güter existiert neben den gesetzlichen Vorgaben ein umfängliches sicherheitstechnisches Regelwerk, das konsequent einzuhalten und zu überwachen ist.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
War an der Entgleisungsstelle des Nachtzuges München–Paris in Stuttgart-Zuffenhausen in der Nacht zum 15. Februar 2005 seit längerem ein Instandhaltungsbedarf am Gleis erkannt?
Wenn ja, wurde dieser regelgerecht bearbeitet?
Wann ist der betroffene Gleisabschnitt durch wen und nach welchen Regeln letztmals auf seinen Zustand überprüft worden?
Was waren die maßgebenden Zustandswerte dieser jüngsten Zustandsprüfung und wie sind sie dokumentiert?
Wie viele Entgleisungen fanden in den letzten beiden Jahren im Streckennetz der Deutschen Bahn AG (DB AG) statt und wie viele davon beruhten auf Mängeln am Gleis?
Sind der Bundesregierung Hinweise bekannt, dass die DB AG erkannte Fehler und dokumentierte Mängel nicht entsprechend dem Regelwerk beseitigt?
Wie und wodurch ist bei den Eisenbahnen des Bundes sichergestellt, dass Mängel am Gleis nicht zu Betriebsgefährdungen führen können?
Ist bei Eisenbahnen des Bundes sichergestellt, dass bei Grenzwertüberschreitungen, die gemäß Regelwerk eine sofortige Betriebseinstellung bzw. Streckensperrung erfordern, bis zur Mängelbeseitigung kein Zugverkehr mehr durchgeführt wird?
Werden alle im Regelwerk vorgesehenen Inspektionen ordnungsgemäß durchgeführt und dokumentiert?
Wie und durch wen wird in welchen Zeitabständen die ordnungsgemäße Durchführung der Inspektionen sowie die unverzügliche Beseitigung der dabei erkannten Mängel überwacht?
Sind sämtliche Bauwerke (Ingenieurbauwerke, Erdbauwerke, Lärmschutzwände) auf den Eisenbahnstrecken des Bundes vollständig und aktuell in Bauwerksbüchern erfasst, und werden alle Bauwerke regelmäßig überwacht?
Werden sämtliche Messergebnisse aus Funktionsprüfungen an Oberleitungsanlagen vollständig bewertet und bei Bedarf in Abhilfemaßnahmen umgesetzt?
Ist die Arbeitssicherheit für die Mitarbeiter in den Stellwerken der Eisenbahnen des Bundes sichergestellt?
Verfügen alle Stellwerke der Eisenbahnen des Bundes über einen dem Stand der Technik entsprechenden Brandschutz?
Durch wen und nach welchem Regelwerk werden Arbeitssicherheit und Brandschutz in Stellwerken überprüft?
Besitzt die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob und in wie vielen Fällen in den letzten drei Jahren die Sicherung von Baustellen der DB Netz AG nicht ordnungsgemäß nach den einschlägigen Vorschriften erfolgt und deshalb die Sicherheit auf den Baustellen gegen die Gefahren aus dem Bahnbetrieb nicht oder nur eingeschränkt gegeben war?
Wie hoch war in den letzten drei Jahren die Anzahl der tödlichen Unfälle auf Baustellen der DB Netz AG infolge von Gefahren aus dem Bahnbetrieb?
Wie hoch ist der Instandhaltungsaufwand in Euro pro Gleiskilometer, dargestellt für die Streckenkategorien der DB Netz AG gemäß dem aktuellen Trassenpreissystem, und wie hat sich der entsprechende Instandhaltungsaufwand in den letzten zehn Jahren entwickelt?