Klimaschutzprogramm 2000 der Bundesregierung – Anspruch und Wirklichkeit
der Abgeordneten Birgit Homburger, Angelika Brunkhorst, Michael Kauch, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Das am 18. Oktober 2000 als Beschluss der Bundesregierung und „Fünfter Bericht der Interministeriellen Arbeitsgruppe – CO2-Reduktion (IMA)“ vorgelegte „Nationale Klimaschutzprogramm“ sollte nach Angaben der Bundesregierung „… die Weichen für den Klimaschutz in den kommenden Jahren (stellen)“. Der Kohlendioxid-Ausstoß in Deutschland sollte „… bis 2005 um bis zu 70 Mio. t verringert“ werden. Dazu wurden von der Bundesregierung 64 Einzelmaßnahmen als „laufende Vorhaben“ oder als Maßnahmen für die künftige Umsetzung tabellarisch aufgeführt (vgl. Klimaschutzprogramm, Tabelle 24: Politiken und Maßnahmen zur Verminderung von Treibhausgasemissionen, S. 100 ff.).
Tatsache ist, dass die CO2-Emissionen in den Jahren 2000, 2001, 2002 und 2003 jeweils höher waren als im Jahr 1999 und dass die CO2-Emissionen in Deutschland sich seit Ende der neunziger Jahre nicht mehr wesentlich verringert haben.
Nach Angaben des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW, Wochenbericht Nr. 9/2005, S. 163 ff.) haben sich in Deutschland „die gesamten Treibhausgasemissionen seit Ende der 90er Jahre … kaum noch verändert … Unter Einbeziehung des Temperatureinflusses waren die energiebedingten CO2-Emissionen [im Jahr 2004] sogar um 1 Mio. t oder um 0,1 % höher als 2003.“
Während die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland in den vergangenen Jahren mit Zahlungspflichten und Sonderabgaben erheblich belastet wurden (beispielsweise durch die Ökosteuer und die Förderung erneuerbarer Energien), die nach Darstellung der Bundesregierung umweltpolitisch motiviert sind, wurde demnach beim Klimaschutz so gut wie nichts erreicht. Die CO2-Emissionen in Deutschland haben aktuell damit ungefähr den Stand des Jahres 1998 erreicht, in dem die Regierungsübernahme durch SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erfolgte.
Nach ihren Angaben im Klimaschutzprogramm 2000 sah die Bundesregierung „in der Verabschiedung des nationalen Klimaschutzprogramms einen wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung und zur nationalen Nachhaltigkeitsstrategie … (und beauftragte) … „die IMA ,CO2-Reduktion‘, im Jahr 2003 einen weiteren Bericht vorzulegen, der auf der Grundlage der bis dahin eingetretenen Emissionsentwicklung weitere Maßnahmenvorschläge enthält“ (ebenda, S. 14).
Tatsache ist, dass ein „Sechster Bericht der Interministeriellen Arbeitsgruppe – CO2-Reduktion“ mit weiteren Maßnahmenvorschlägen im Sinne einer Fortschreibung des „Nationalen Klimaschutzprogramms“ bis heute nicht vorliegt.
Tatsache ist ferner, dass zahlreiche Ankündigungen im o. g. Klimaschutzprogramm der Bundesregierung nach mittlerweile fünf Jahren nicht oder unvollständig umgesetzt und die dort formulierten Zielvorgaben verfehlt wurden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Aus welchen Gründen ist die vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit geleitete „Interministerielle Arbeitsgruppe – CO2-Reduktion (IMA)“ bis heute dem Auftrag der Bundesregierung nicht nachgekommen, einen weiteren Bericht vorzulegen, der auf der Grundlage der bis dahin eingetretenen Emissionsentwicklung weitere Maßnahmenvorschläge enthält?
Wird die IMA einen solchen Bericht noch vor dem absehbaren Ende der Legislaturperiode vorlegen, und wenn ja, wie ist der gegenwärtige Stand der Vorbereitungen, und bis wann soll der Bericht vorgelegt werden?
Hat die Bundesregierung das im Klimaschutzprogramm 2000 formulierte Ziel ihrer Selbstverpflichtung erreicht, den Ausstoß der CO2-Emissionen in ihrem eigenen Geschäftsbereich um 25 % bis 2005 gegenüber 1990 zu senken, und wie haben sich die CO2-Emissionen in den einzelnen Ressorts seit dem Jahr 2000 entwickelt (vgl. „Selbstverpflichtung der Bundesregierung“, Klimaschutzprogramm 2000, S. 12)?
Hat die Bundesregierung das im Klimaschutzprogramm 2000 für den Bereich der privaten Haushalte formulierte Ziel erreicht, den Ausstoß der CO2-Emissionen um 19 bis 22 Mio. t (davon 7 bis 10 Mio. t durch Energieeinsparung im Gebäudebestand) zu verringern (vgl. Ankündigungen 19 bis 22 im Klimaschutzprogramm 2000)?
Trifft es zu, dass die CO2-Emissionen im Bereich der privaten Haushalte sowohl generell als auch bereinigt in den Jahren 2001, 2002 und 2003 jeweils nicht geringer waren als in den Jahren 1999 und 2000?
Wann wurde die Energieeinsparverordnung, deren Realisierung die Bundesregierung im Klimaschutzprogramm 2000 für den Herbst desselben Jahres angekündigt hatte, tatsächlich ins Werk gesetzt?
Welche Aktivitäten hatte die Bundesregierung konkret mit den unter Punkt 10 im Klimaschutzprogramm 2000 angekündigten „Maßnahmen im Bereich Stromverbrauch sowie insbesondere Stand-by-Verbrauch von Elektro- und Elektronikgeräten in Haushalten und Büros; Selbstverpflichtungen bzw. Verschärfung und Ausweitung des Energieverbrauchkennzeichnungsgesetzes“ im Blick und welche Maßnahmen, die die Bundesregierung dieser Kategorie rückblickend zuweisen würde, wurden seither tatsächlich ergriffen, und wurde die in diesem Zusammenhang angekündigte Emissionsminderung (5 Mio. t) erreicht?
Wurde die unter Punkt 10 im Klimaschutzprogramm 2000 der Bundesregierung genannte Maßnahme „Emissionsorientierte Abgaben Luftverkehr“ realisiert und wurde das mit dieser Maßnahme verbundene Emissionsminderungsziel von 1 Mio. t erreicht?
Wurde die unter Punkt 24 im Klimaschutzprogramm 2000 Bundesregierung genannte Maßnahme „Verwendung von Leichtlaufölen und Leichtlaufreifen in neu zugelassenen Pkw“ realisiert und wurde das mit dieser Maßnahme verbundene Emissionsminderungsziel von 3 bis 5,5 Mio. t bis 2005 erreicht?
Durch welche Aktivitäten der Bundesregierung wurden die unter Punkt 35 im Klimaschutzprogramm 2000 der Bundesregierung genannten „Informations- und Aufklärungsmaßnahmen (z. B. allgemeine Schulung zu einer energiesparenden Fahrweise)“ konkret umgesetzt, und wurde das damit verbundene Minderungspotential von 5 Mio. t erreicht?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung im Bereich der Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) seit Vorlage des Klimaschutzprogramms 2000 in genau welcher finanziellen Höhe unternommen, und wurde dadurch das diesem Bereich zugeordnete Minderungsziel von 10 Mio. t CO2 bis 2005 erreicht (siehe angekündigte Maßnahme 52)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage, dass die Kohlendioxidemissionen in Deutschland seit Ende der neunziger Jahre – also seit Regierungsübernahme durch die SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – auf nahezu unverändertem Niveau verharren?