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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Umsetzung des Investitionsprogramms "Zukunft Bildung und Betreuung" (G-SIG: 15010795)

Inanspruchnahme der für das Jahr 2003 von der Bundesregierung bereitgestellten Mittel von 300 Mio. Euro für das Ganztagsschulprogramm durch die Bundesländer, Mittelrückforderungen bei Nichteinhaltung von Verpflichtungen, Verwendung von Mitteln für Neubaumaßnahmen, Überprüfung von pädagogischen Konzepten

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

23.03.2004

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/262303. 03. 2004

Umsetzung des Investitionsprogramms „Zukunft Bildung und Betreuung“

der Abgeordneten Christoph Hartmann (Homburg), Cornelia Pieper, Ulrike Flach, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Michael Kauch, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Dirk Niebel, Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Gisela Piltz, Dr. Andreas Pinkwart, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Dieter Thomae, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Fraktion der FDP unterstützt die Einführung von Ganztagsschulen mit unterschiedlichen pädagogischen Konzepten. Die Ganztagsschule hat dabei für die Liberalen nicht nur bildungspolitische Aspekte, sondern auch familien- und frauenpolitische Relevanz, weil sie zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beiträgt.

Diese Vorteile kann die Ganztagsschule allerdings nur entfalten, wenn das pädagogische Konzept der einzelnen Schule auf Qualitätsstandards basierenden Mindestanforderungen folgt.

Dazu benötigen die Schulen aber vor allem finanzielle Mittel für pädagogisches Personal und entsprechende Unterrichtsmaterialien.

Zu den Investitionsmaßnahmen des Bundes wird von den Ländern bzw. Kommunen ein Eigenanteil von 10 % an den Gesamtinvestitionen verlangt. Hinzu kommen die Folgekosten nach Auslaufen des Programms und vor allem die notwendigen Personalkosten, die die Länder selber tragen müssen.

Im Ergebnis wurden bis Mitte des Jahres nur 35 Mio. Euro der bereitgestellten 300 Mio. Euro abgerufen.

Das pädagogische Konzept, das zum Erhalt der Zuschüsse durch den Bund erforderlich ist, wird von den einzelnen Bundesländern in verschiedener Weise präzisiert.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Welcher Betrag der für das Jahr 2003 von der Bundesregierung angesetzten 300 Mio. Euro für das Investitionsprogramm „Zukunft, Bildung und Betreuung“ wurde insgesamt von den Bundesländern abgerufen?

2

Welche Summen waren für jedes einzelne Bundesland vorgesehen und welcher Betrag wurde jeweils von den einzelnen Bundesländern abgerufen?

3

Welche finanziellen Rückflüsse gab es in den einzelnen Bundesländern und insgesamt aufgrund der Nichteinhaltung der Verpflichtung der Länder, spätestens drei Wochen nach Erhalt der Gelder das geplante Bauvorhaben auch zu beginnen?

4

Kam es bereits zu Mittelrückforderungen durch die in Artikel 7 Abs. 1 der Verwaltungsvereinbarung festgelegte Möglichkeit bei Nichterfüllung der Zwecksetzung?

5

Gab es im Zusammenhang mit den finanziellen Rückflüssen Auswirkungen auf die in Artikel 7 Abs. 2 der Verwaltungsvereinbarung genannte Verzinsung der bereitgestellten Mittel, und wenn ja, in welcher Höhe?

6

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in welchem Maße die abgerufenen Mittel zu Neubaumaßnahmen verwendet wurden, die tatsächlich eine vorher noch nicht vorhandene Ganztagesbetreuung ermöglicht haben, bzw. ob das Geld für Renovierungsmaßnahmen verwendet wurde, die keine weiteren Platzkapazitäten geschaffen haben?

7

Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung in Bezug auf die ursprüngliche Zwecksetzung des Programms diesen Umstand?

8

Wie wird das in Artikel 1 Abs. 1 der Verwaltungsvereinbarung von der Bundesregierung geforderte pädagogische Konzept – in Artikel 6 Abs. 1 nur durch Berichtsverfahren der Länder konkretisiert – überprüft?

9

Beabsichtigt die Bundesregierung durch die Erfahrungen des ersten Programmjahres Veränderungen bei den Bedingungen vorzunehmen, und wenn ja, welche?

Berlin, den 2. März 2004

Christoph Hartmann (Homburg) Cornelia Pieper Ulrike Flach Daniel Bahr (Münster) Rainer Brüderle Angelika Brunkhorst Ernst Burgbacher Helga Daub Jörg van Essen Horst Friedrich (Bayreuth) Rainer Funke Hans-Michael Goldmann Joachim Günther (Plauen) Dr. Christel Happach-Kasan Klaus Haupt Ulrich Heinrich Birgit Homburger Michael Kauch Dr. Heinrich L. Kolb Gudrun Kopp Jürgen Koppelin Sibylle Laurischk Harald Leibrecht Ina Lenke Dirk Niebel Eberhard Otto (Godern) Detlef Parr Gisela Piltz Dr. Andreas Pinkwart Dr. Hermann Otto Solms Dr. Rainer Stinner Carl-Ludwig Thiele Dr. Dieter Thomae Jürgen Türk Dr. Claudia Winterstein Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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