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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Europäische Chemikalienpolitik nach dem "REACH"-System (G-SIG: 15011482)

Kostenwirkungen bei Einführung des REACH-Systems in der gegenwärtigen Fassung, Aktivitäten zur Überarbeitung des Verordnungsentwurfs durch EU-Kommission, EP und Bundesregierung, Auswirkungen auf Investitionen, Wettbewerbsfähigkeit und -politik, Produktionsverlagerung, Gesundheits- und Umweltschutz, Innovationskraft, Bürokratieabbau, Wahrung von Geschäftsgeheimnissen und Chemikalienrecht, Zusammenhang mit der Lissabon-Strategie, Vereinbarkeit mit dem Regelwerk der WTO, weiterer Zeitplan

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

23.03.2005

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/491016. 02. 2005

Europäische Chemikalienpolitik nach dem „REACH“-System

der Abgeordneten Birgit Homburger, Angelika Brunkhorst, Michael Kauch, Dr. Karl Addicks, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Karlheinz Guttmacher, Ulrich Heinrich, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dirk Niebel, Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Gisela Piltz, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Fraktion der FDP begrüßt das Ziel der Chemikalienpolitik auf europäischer Ebene, die Sicherheit für Mensch und Umwelt beim Umgang mit Chemikalien zu verbessern. Ein effektiver Schutz von Mensch und Umwelt muss für die Gesetzgebung verpflichtend sein und bleiben. Vergessen werden darf dabei nicht, dass Deutschland schon heute über ein vorbildliches Sicherheitsniveau beim Umgang mit Chemikalien verfügt, welches laufend weiterentwickelt wurde und wird.

Am 29. Oktober 2003 hat die EU-Kommission den Entwurf einer Verordnung für eine neue EU-Chemikalienpolitik (REACH) vorgelegt und zugleich eine Gesetzesfolgenabschätzung (Extended Impact Assessment) präsentiert. Darin werden die zu erwartenden Kosten für die europäische Industrie auf bis zu 5,2 Mrd. Euro beziffert. Mittlerweile wird der Verordnungsvorschlag im Ministerrat, im Europäischen Parlament und seinen Ausschüssen intensiv und kontrovers auf der Grundlage weiterer Folgenabschätzungen diskutiert, die zum Teil noch höhere Kosten ausweisen.

In der Absicht, das REACH-System weniger kostenintensiv, praktikabler und effizienter zu gestalten, hat die EU-Kommission Zeitungsberichten zufolge zwischenzeitlich signalisiert, den Verordnungsentwurf überarbeiten zu wollen (siehe Meldung „EU-Kommission lenkt im Streit über Chemikalien ein“, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 28. Januar 2005). Demnach solle u. a. dem Ansatz „eine Substanz, eine Registrierung“ gefolgt werden und die Datenanforderungen nicht mehr nur von der Produktionsmenge eines Stoffes abhängen, sondern auch von dem Risiko, das von ihm ausgehe. Weiterer Nachbesserungsbedarf betreffe die Relation der durch REACH ausgelösten Kosten zu den in den jeweils betroffenen Branchen und Unternehmen erzielten Umsätzen und die Frage, wie unter einem REACH-Regime mit importierten Produkten umgegangen werden soll. Dazu habe das Europäische Parlament eine Liste von insgesamt zehn Nachbesserungspunkten vorgelegt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Verfügt die Bundesregierung über konkrete Kenntnisse und Informationen bezüglich der Kostenwirkungen, die mit einer Einführung des geplanten REACH-Systems in seiner gegenwärtigen Fassung verbunden wären, und wenn ja, aus welchen Untersuchungen sind diese Kenntnisse und Informationen abgeleitet, wie lauten diese gegebenenfalls und welche Schlussfolgerungen leitet die Bundesregierung daraus ab?

2

Ist die eingangs zitierte Darstellung, wonach die EU-Kommission beabsichtige, den REACH-Verordnungsentwurf im beschriebenen Sinne überarbeiten zu wollen, nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, und wenn ja, gedenkt die Bundesregierung an einer solchen Überarbeitung unterstützend mitzuwirken und in welcher Form soll dies ggf. geschehen?

3

Wenn nein, wie ist der gegenwärtige Stand der chemikalienpolitischen Willensbildung auf europäischer Ebene tatsächlich und gedenkt die Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass der REACH-Verordnungsentwurf im eingangs beschriebenen Sinne überarbeitet wird?

4

Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass das Europäische Parlament eine Liste von insgesamt zehn Nachbesserungspunkten zum Entwurf der REACH-Verordnung vorgelegt hat?

5

Wenn ja, um welche „Nachbesserungspunkte“ handelt es sich dabei und wie lautet die Position der Bundesregierung zu diesen Vorschlägen im Einzelnen?

6

Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage, wonach REACH Investitionen im Bereich der Chemiebranchen verhindere, weil die durch REACH ausgelöste Verunsicherung der Unternehmen allgemein die chemiewirtschaftliche Attraktivität europäischer Standorte mindere, und welche Schlussfolgerungen leitet die Bundesregierung daraus ab?

7

Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage, wonach REACH der Wettbewerbsfähigkeit schade, weil europäische Produzenten auf den Märkten außerhalb der EU wegen der höheren Kosten gegenüber ihren ausländischen Konkurrenten benachteiligt seien, und welche Schlussfolgerungen leitet die Bundesregierung daraus ab?

8

Wie bewertet die Bundesregierung die Sorge, dass die bereits heute zu beobachtende Tendenz der Produktionsverlagerung zahlreicher Weiterverarbeiter von Chemikalien in das außereuropäische Ausland sich durch die Einführung des REACH-Systems beschleunigen werde, weil dort die für die jeweiligen Verwendungszwecke geeigneten Chemikalien erhältlich und/oder erheblich preiswerter sein werden als aus europäischer Produktion, und welche Schlussfolgerungen leitet die Bundesregierung daraus ab?

9

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die in den Fragen 7 und 8 beschriebenen Konsequenzen angesichts der Tatsache, dass Deutschland über ein vorbildliches Sicherheitsniveau beim Umgang mit Chemikalien verfügt, gegebenenfalls negative Auswirkungen auf den Gesundheits- und Umweltschutz haben könnte, und welche Schlussfolgerungen leitet die Bundesregierung daraus ab?

10

Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage, wonach REACH die Innovationskraft der betroffenen Branchen und Unternehmen behindere, u. a. weil durch REACH das zur Verfügung stehende Rohstoffportfolio erheblich eingeschränkt werde, und welche Schlussfolgerungen leitet die Bundesregierung daraus ab?

11

Wie bewertet die Bundesregierung den vorliegenden Entwurf der REACH- Verordnung unter dem Aspekt des Bürokratieabbaus der Wettbewerbspolitik und der Wahrung von Geschäftsgeheimnissen, insbesondere im Hinblick auf

a) den Vorschlag des europäischen Umweltkommissars Stavros Dimas, Orientierungshilfen zur Unterstützung der kleinen und mittleren Unternehmen bei der Umsetzung des neuen Systems zu erarbeiten und diesen zur Verfügung zu stellen?

b) den von Großbritannien und Ungarn in die Diskussion gebrachten so genannten OSOR-Ansatz („one substance, one registration“), wonach – bei im Vergleich zum Vorschlag der EU-Kommission unveränderten Testanforderungen – alle Unternehmen zur Konsortienbildung verpflichtet werden sollen und nur mehr eine Registrierung pro Stoff erfolgen soll?

c) den Vorschlag, die direkten Testkosten insbesondere in den niedrigvolumigen Mengenbändern zu vermindern, um hierdurch auch die Zahl der entfallenden Stoffe zu senken und die Gesamtkosten zu reduzieren, sowie weiterführende Anregungen, welche z. B. auf die Bezugnahme auf Kerndatensätze, den Verzicht auf bestimmte Standards, eine einmalige Vorregistrierung und die risikoabhängige Registrierung auf Basis von Expositionskategorien abstellen?

d) die Überlegung, dass das REACH-System zur Konsolidierung und Straffung des europäischen und des deutschen Chemikalienrechts beitragen könne, und welche konkreten chemikalienrechtlichen Gesetze und Verordnungen gedenkt die Bundesregierung im Eindruck von REACH innerhalb welches zeitlichen Rahmens in diesem Sinne zu überarbeiten oder zusammenzufassen und ggf. zu straffen?

e) die Überlegung, dass die Mitgliedstaaten zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen und zusätzlichem administrativen Aufwand sowie zur Vereinheitlichung hoher Standards im Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutz auf die Einrichtung nationaler Registrierungsstellen mit eigenen Kompetenzen verzichten sollten, da eine zentrale Europäische Chemikalienagentur als Voraussetzung für ein effizientes Registrierungs- und Zulassungsverfahren anzusehen sei?

12

Hat die Bundesregierung eigene oder die unter Frage 11 genannten Vorschläge ergänzende Vorstellungen zur unbürokratischen und effizienten Umsetzung des REACH-Konzepts, und wenn ja, um welche eigenen konkreten Vorschläge, Konzepte und Ergänzungen handelt es sich dabei im Einzelnen?

13

Falls die Bundesregierung einen oder mehrere der unter Frage 11 genannten Vorschläge für unterstützenswert hält, auf welche konkrete Weise gedenkt sie, dies jeweils zu tun?

14

Ist die in dem eingangs zitierten Zeitungsbericht getroffene Aussage, die EU-Kommission werde „ … gemeinsam mit dem Europäischen Parlament eine „Roadmap“ erarbeiten“, um den bisherigen Verordnungsvorschlag zu überarbeiten, nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, und wenn ja, welche Sachverhalte enthält diese „Roadmap“ im Einzelnen?

15

Hat die Bundesregierung seit Vorlage des aktuellen REACH-Entwurfs diesbezügliche Gespräche und Verhandlungen mit den europäischen Partnerländern geführt und Einfluss auf die chemikalienpolitische Willensbildung auf europäischer Ebene genommen, und wenn ja, welche Ziele wurden dabei verfolgt und welche Resultate wurden im Einzelnen erreicht?

16

Ist nach Kenntnis der Bundesregierung die in dem eingangs zitierten Zeitungsbericht getroffene Aussage zutreffend, dass Industriekommissar Günter Verheugen beabsichtige, die Überarbeitung des Verordnungsentwurfs „zu einem Kernpunkt der erneuerten Lissabon-Strategie zu machen“?

17

Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen der geplanten REACH-Verordnung und dem Kernziel der Lissabon-Strategie, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in der EU zu fördern, und wenn ja, welche konkreten Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um in diesem Sinne auf europäischer Ebene tätig zu werden?

18

Sind die geplanten REACH-Vorgaben nach Einschätzung der Bundesregierung mit dem Regelwerk der Welthandelsorganisation vereinbar, und wenn nein, in welcher konkreten Hinsicht erscheinen der Bundesregierung genau welche der geplanten Vorgaben problematisch und in welcher Weise gedenkt die Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass diesen Bedenken auf europäischer Ebene Rechnung getragen wird?

19

Sind der Bundesregierung konkrete Alternativkonzepte zur Verbesserung der geplanten REACH-Verordnung bekannt, und wenn ja, um welche Konzepte mit welchen konkreten Vorschlägen handelt es sich dabei im Einzelnen?

20

Wie lautet nach Kenntnis und Erwartung der Bundesregierung der weitere Zeitplan zur Beratung und Verabschiedung der geplanten REACH- Vorgaben auf europäischer Ebene?

Berlin, den 15.Februar 2005

Birgit Homburger Angelika Brunkhorst Michael Kauch Dr. Karl Addicks Daniel Bahr (Münster) Rainer Brüderle Ernst Burgbacher Jörg van Essen Ulrike Flach Otto Fricke Horst Friedrich (Bayreuth) Dr. Karlheinz Guttmacher Ulrich Heinrich Dr. Werner Hoyer Hellmut Königshaus Dr. Heinrich L. Kolb Gudrun Kopp Sibylle Laurischk Harald Leibrecht Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Dirk Niebel Eberhard Otto (Godern) Detlef Parr Gisela Piltz Dr. Rainer Stinner Carl-Ludwig Thiele Dr. Claudia Winterstein Dr. Volker Wissing Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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