Situation des Fernunterrichts in Deutschland
der Abgeordneten Ulrike Flach, Cornelia Pieper, Hellmut Königshaus, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher, Dr. Christel Happach-Kasan, Klaus Haupt, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Gisela Piltz, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Der wirtschaftliche und gesellschaftliche Wandel hat ein so hohes Tempo angenommen, dass die fortlaufende Sicherung der eigenen Kompetenzen zur Herausforderung für jeden Einzelnen, aber auch in Bezug auf die Mitarbeiterschaft zur Herausforderung für die Unternehmen geworden ist. Schule und Berufsausbildung reichen als Lebensphasen des Lernens schon längst nicht mehr aus. Vielmehr gewinnt lebens- und berufsbegleitendes Lernen eine ständig wachsende Bedeutung. Dabei geht es nicht nur um den Erhalt und die Steigerung der fachlichen Kompetenz, sondern auch um Allgemein- und Persönlichkeitsbildung.
Die demographische Tatsache der zunehmenden Alterung unserer Bevölkerung und damit einer zunehmenden Alterung der aktiven Arbeitnehmerschaft unterstreicht sehr deutlich über das Genannte hinaus die ansteigende Notwendigkeit lebens- und berufsbegleitenden Lernens.
Der Stellenwert solchen Lernens ist in Deutschland bisher schlechter entwickelt als in Nachbarländern. Nach der 2003 erschienenen Studie des Bundesinstituts für Berufsbildung liegt die Chance von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Deutschland, an einer betrieblichen Lehrveranstaltung teilnehmen zu können, mit 36 Prozent unter den Werten fast aller Mitgliedstaaten der EU.
Eine wichtige Form der Angebote für berufs- und lebensbegleitendes Lernen ist der Fernunterricht sowohl in seiner klassischen Form mit Lehrbriefen als auch als E-Learning mit Nutzung direkter Kommunikation im Internet bzw. in der gemischten Form des „blended learning“. Auch in diesen Bereichen werden viele Möglichkeiten in Deutschland noch zu wenig genutzt. Die Nutzung von E-Learning in der beruflichen Weiterbildung liegt unter dem EU-Durchschnitt. Bei der Nutzung von Fernunterricht erreichen z. B. die Niederlande gemessen an der Bevölkerungszahl eine doppelt so hohe Teilnahmequote.
In Deutschland wird der Fernunterricht bundesgesetzlich durch das Gesetz zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht (FernUSG) geregelt. Jeder einzelne in Deutschland angebotene Fernlehrgang ist danach gesondert zuzulassen. Zulassungsbehörde ist die durch Staatsvertrag der Länder beim Land Nordrhein-Westfalen errichtete Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht.
Die Unternehmen, die Fernunterricht anbieten, müssen zur Finanzierung dieser Behörde Gebühren entrichten. Die Gebühren, die für jeden einzelnen Lehrgang zu entrichten sind, sind in der letzten Zeit verdoppelt worden und sollen weiter erheblich angehoben werden. Dies kann gegebenenfalls ein Markteintrittshemmnis für neue und/oder kleinere Anbieter darstellen. Für die Versorgung der Verbraucher mit innovativen, preiswerten und effektiven Bildungsdienstleistungen im Bereich des Fernunterrichts und insbesondere des E-Learning ist jedoch Wettbewerb und offener Marktzutritt unerlässlich.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Welchen Umfang haben die derzeitigen Gebühren der staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) im Durchschnitt pro neu geplanten Lehrgang?
Wie groß sind die durchschnittlichen Teilnehmerzahlen der Lehrgänge, möglichst differenziert im berufsbildenden und im allgemeinbildenden Bereich?
Welchen Kostendeckungsgrad hat die ZFU heute und welchen Kostendeckungsgrad hält die Bundesregierung bei den Gebühren für maximal vertretbar?
Wie kann die ordnungsgemäße Zulassung von Fernlehrgängen nach dem Gesetz zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht trotz der beschlossenen Reduzierung des Personalbestandes und der weiter steigenden Zahl von Anträgen in angemessener Frist bewältigt werden?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Pläne des Landes Nordrhein-Westfalen, die Gebühren der bei ihr errichteten Zulassungsstelle weiter drastisch zu erhöhen im Hinblick auf die Chancen für neue Anbieter und neue Lehrgänge?
Wäre eine finanzielle Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der ZFU aus Sicht des Bundes grundsätzlich denkbar?
Wie viele Anträge ausländischer Anbieter auf Zulassung von Fernlehrgängen in Deutschland wurden bei der staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht in den Jahren 2002, 2003 und in 2004 bis heute gestellt?
Wie viele dieser Anträge wurden abgelehnt und warum?
Wie viele Anträge inländischer Anbieter wurden in den gleichen Zeitintervallen gestellt?
Wie viele dieser Anträge wurden abgelehnt und warum?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Kostenentwicklung für nach dem Sozialgesetzbuch geförderte Lehrgänge mit E-Learning- bzw. Fernlehranteilen, in denen neben der ISO oder ähnlicher Zertifizierung als Voraussetzung und der AWZV-Zulassung (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung – Weiterbildung) auch noch eine ZFU-Zertifizierung erforderlich ist?
Wie steht die Bundesregierung zu der Aussage der Gutachter der im Hinblick auf die Leonardo da Vinci-Programme der EU angefertigten Studie „E-Learning in Europe – Results and Recommendations“, dass E-Learning ein erheblich anwachsender normaler Bestandteil des Lernens werden wird?
Durch welche Maßnahmen wird die Bundesregierung die Entwicklung und die Akzeptanz des E-Learning in Deutschland unterstützen?
Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag der „European E-Skills 2004 Conference“, die vom 20. bis 21. September 2004 in Thessaloniki stattfand, dass im Hinblick auf die Umsetzung der Lissabon-Strategie die europäische Kooperation bei der Entwicklung und Implantation von Lerneinheiten verstärkt werden muss?
Wie bewertet die Bundesregierung den in der Schlussdeklaration der genannten Konferenz gemachten Vorschlag, europäische Standards für Lernmodule bzw. Lehrgänge zu entwickeln und wie will sie gegebenenfalls diese Entwicklung fördern?
Wie beurteilt die Bundesregierung die zum Teil sehr detaillierten Bestimmungen des Artikels 8 des Staatsvertrags über das Fernunterrichtswesen über die Zulassung eines Fernlehrgangs in Deutschland im Hinblick auf die Chance innovativer Produkte im Bereich des E-Learning?
Ist seitens der Bundesregierung in absehbarer Zeit eine Novellierung des Fernunterrichtsgesetzes im Hinblick auf den im Fernabsatzgesetz modernisierten und erweiterten Verbraucherschutz und/oder im Hinblick auf die Verbesserung der Bedingungen für die Entwicklung innovativer Lösungen für deutsche Anbieter im sich global entwickelnden E-Learning-Markt geplant?
Wenn ja, warum, wenn nein, warum nicht?