Berichte über bürokratische Vorschriften zulasten der Bienenzüchter in Deutschland
der Abgeordneten Birgit Homburger, Hans-Michael Goldmann, Angelika Brunkhorst, Michael Kauch, Dr. Karl Addicks, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Joachim Günther (Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher, Klaus Haupt, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Nach einem aktuellen Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (6. Dezember 2004, Nr. 285/Seite 9) muss ein Imker, der den Aufenthaltsort seiner Bienenvölker wegen jahreszeitlicher Besonderheiten der Vegetation vorübergehend in das Gebiet einer anderen Kommune verlegen will, seit diesem Jahr im Rahmen der erforderlichen Genehmigung folgende – jeweils gesondert gebührenpflichtige – Unterlagen vorlegen: „… vom Veterinäramt ein Gesundheitszeugnis für die Bienen, außerdem einen Auszug aus dem Katasterplan der Gemeinde, eine Fahrgenehmigung für die Zufahrten zu den zu errichtenden Bienenständen, eine Genehmigung der Unteren Landschaftsbehörde aufgrund diverser Naturschutzfragen, eine Genehmigung des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde und eine Baugenehmigung des Bauordnungsamtes für den Bienenstand als solchen, der aus vier Hohlblocksteinen und zwei aufgelegten Balken für die Bienenkästen besteht.“ Der Beirat der Unteren Landschaftsbehörde hätte – so der Bericht weiter – erst wieder getagt, wenn die Bienen schon längst in der Winterruhe gewesen wären. Bisher habe es demgegenüber genügt, wenn der betreffende Imker den zuständigen Förster gefragt und dann die Bienen an den betreffenden Ort gebracht habe.
Angeblich ursächlich für die massive bürokratische Behinderung der Berufsimker sei die vor zwölf Jahren verabschiedete EU-Richtlinie „Flora-Fauna-Habitat“, die dem Ziel der Erhaltung und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt verpflichtet sei und nunmehr schrittweise verwirklicht werde.
Eine weitere Behinderung entstehe beispielsweise aus der Vorgabe einer anderen EU-Verordnung, wonach seit Juli 2004 die Imker auf den Honiggläsern ein Mindesthaltbarkeitsdatum angeben müssten, welches maximal zwei Jahre betragen dürfe. Die Verbraucher würden im Eindruck dieses Aufdrucks also annehmen müssen, dass Honig nur zwei Jahre haltbar sei. Tatsächlich sei Honig aufgrund seiner hohen Zuckerkonzentration jedoch problemlos 30 Jahre lang haltbar. Die Regelung entbehre also jeder fachlichen Grundlage.
Auch im Eindruck weiterer in dem Artikel geschilderter bürokratischer Erschwernisse vermindere sich zusehends die Attraktivität der Bienenzucht in Deutschland. So gebe es bereits „… Gegenden, in denen die Blumen nicht mehr von solchen Insekten besucht werden und sich somit nicht mehr fortpflanzen können. Eine Studie der Universität Göttingen besagt, dass in knapp 20 Jahren mehr als die Hälfte der Fläche Deutschlands nicht mehr von Bienen besucht werden wird. Auch viele Tier- und Insektenarten wären dann vom Aussterben bedroht.“
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Sind die in dem eingangs genannten Zeitungsbericht zitierten Sachverhalte zutreffend?
Wenn ja, um genau welche Vorschriften handelt es sich, und wenn nein, welche der zitierten Sachverhaltsbeschreibungen sind in welcher Hinsicht unzutreffend?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass beim Honig anstelle eines Haltbarkeitsdatums sinnvollerweise besser ein Herstelldatum angegeben werden sollte?
Welche konkreten Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung auf europäischer und/oder nationaler Ebene zu unternehmen, um die bürokratischen Belastungen der Bienenzüchter in Deutschland zu verringern?
Ist der Bundesregierung die in dem Zeitungsbericht genannte Studie der Universität Göttingen bekannt, und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung deren Ergebnisse und Schlussfolgerungen und welche Konsequenzen leitet sie daraus ab?