Haltung der Bundesregierung zu reduzierten Mehrwertsteuersätzen in Hotellerie und Gastronomie
der Abgeordneten Ernst Burgbacher, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Hellmut Königshaus, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
In den vergangenen Monaten haben die Finanzminister der Europäischen Union mehrfach die Ausweitung des Annex H der 6. Mehrwertsteuerrichtlinie und damit die erweiterte Anwendung unterschiedlicher Mehrwertsteuersätze im Gastgewerbe in Europa diskutiert. So enthielt der Vorschlag der britischen Ratspräsidentschaft im ECOFIN-Rat vom 6. Dezember 2005 unter anderem die rechtliche Möglichkeit für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Gastronomieumsätze dem reduzierten Mehrwertsteuersatz zu unterwerfen. Die europäischen Finanzminister befassten sich im Rahmen der Sitzung des ECOFIN-Rates vom 24./25. Januar 2006 erneut mit diesem Themenkomplex.
In der Europäischen Union nutzen verschiedene Mitgliedstaaten die Möglichkeiten der Anwendung reduzierter Mehrwertsteuersätze für die Hotellerie. Reduzierte Mehrwertsteuersätze für die Hotellerie können die Mitgliedstaaten – anders als für die Gastronomie – auf Grundlage bestehender EU-Vorgaben jederzeit in nationaler Regie einführen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Welche Mitgliedstaaten in der Europäischen Union wenden einen reduzierten Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie und in welcher Höhe an?
Ist die Bundesregierung der Meinung, dass Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der heimischen Hotellerie und Gastronomie möglichst schnell und umfassend beseitigt werden sollten, damit diese Wachstumsbranche ihre Arbeits- und Ausbildungsplatzpotenziale ausschöpfen kann?
Welche Initiativen hat die Bundesregierung auf europäischer Ebene in der 16. Legislaturperiode zur Beseitigung möglicher Wettbewerbsverzerrungen in der Europäischen Union zu Lasten der heimischen Hotellerie und Gastronomie durch die Anwendung reduzierter Mehrwertsteuersätze gestartet und unterstützt und mit welchem Erfolg?
Hat die Bundesregierung Initiativen ergriffen oder unterstützt, die eine Ausweitung des Annex H der 6. Mehrwertsteuerrichtlinie zum Ziel hatten, um Gastronomieumsätze dem reduzierten Mehrwertsteuersatz unterwerfen zu können?
Falls nein, weshalb nicht?
Wie wird sich die Bundesregierung bei zukünftigen Initiativen verhalten, die eine Ausweitung des Annex H der 6. Mehrwertsteuerrichtlinie zum Ziel haben, um Gastronomieumsätze dem reduzierten Mehrwertsteuersatz unterwerfen zu können?
Kann die Bundesregierung Wettbewerbsverzerrungen durch die Anwendung reduzierter Mehrwertsteuersätze in der Gastronomie zum Nachteil der heimischen Unternehmen ausschließen?
Ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung vor diesem Hintergrund für die heimische Gastronomie durch die geplante Erhöhung der Mehrwertsteuer von 16 Prozent auf 19 Prozent zum 1. Januar 2007 in Deutschland zusätzliche Belastungen?
Falls nein, weshalb nicht?
Sieht die Bundesregierung in der geplanten Mehrwertsteuererhöhung eine Maßnahme zur Stärkung der Rahmenbedingungen für das heimische Gastgewerbe und einen Beitrag zum Abbau von Wettbewerbsverzerrungen?
Welche Mitgliedstaaten in der Europäischen Union wenden einen reduzierten Mehrwertsteuersatz in der Hotellerie und in welcher Höhe an?
Sieht die Bundesregierung in einer unterschiedlichen Anwendung reduzierter Mehrwertsteuersätze in der Hotellerie in der Europäischen Union eine mögliche Wettbewerbsverzerrung insbesondere für grenznahe Regionen wie z. B. Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz?
Welche Initiativen wird die Bundesregierung ergreifen und unterstützen, um diese Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der heimischen Hotellerie zu beseitigen?
Wird die Bundesregierung von der für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Möglichkeit Gebrauch machen und eine reduzierte Mehrwertsteuer für die Hotellerie einführen?
Falls nein, weshalb nicht?
Unterstützt die Bundesregierung die Forderung des Tourismusbeauftragten der Bundesregierung (Berliner Zeitung vom 31. Januar 2006), mittelfristig einen reduzierten Mehrwertsteuersatz für den Hotelsektor in Deutschland einzuführen?
Falls nein, weshalb nicht?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die Anwendung unterschiedlicher Mehrwertsteuersätze in Hotellerie und Gastronomie in der Europäischen Union die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Betriebe belastet und bestehende Arbeits- und Ausbildungsplätze gefährdet bzw. die Entstehung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze verhindert?
Wie bewertet die Bundesregierung die These, dass durch die Einführung reduzierter Mehrwertsteuersätze in Hotellerie und Gastronomie bestehende Arbeits- und Ausbildungsplätze gesichert und neue Arbeits- und Ausbildungsplätze geschaffen werden, und auf welche Studien stützt die Bundesregierung ihre Einschätzung?
Wird die Bundesregierung die Forderung im Antrag der Fraktion der SPD im bayerischen Landtag (Bundestagsdrucksache 15/4595) aufgreifen und einen reduzierten Mehrwertsteuersatz in Höhe von 7 Prozent einführen sowie zusätzlich Entscheidungen auf EU-Ebene unterstützen, die es ermöglichen, jedem EU-Mitgliedstaat es selbst zu überlassen, ob er für die Gastronomie einen ermäßigten Steuersatz einführt oder nicht?