Zukunft der Berufsförderungswerke in Deutschland nach der Hartz IV-Umsetzung
der Abgeordneten Angelika Brunkhorst, Hellmut Königshaus, Cornelia Pieper, Ulrike Flach, Dr. Karl Addicks, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Gisela Piltz, Dr. Andreas Pinkwart, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Berufsförderungswerke in Deutschland bieten eine Aus- oder Fortbildung für Menschen an, die aus gesundheitlichen Gründen in ihrem ursprünglichen Beruf nicht mehr arbeiten können oder nach einem Unfall rehabilitiert und in den Arbeitsmarkt wieder eingegliedert werden möchten.
Die 28 deutschlandweit existierenden Berufsförderungswerke sind in der Arbeitsgemeinschaft deutscher Berufsförderungswerke zusammengeschlossen und bieten neben der reinen Ausbildung auf ca. 15 000 Ausbildungsplätzen in über 180 Fachrichtungen auch fundierte rechtliche Beratung und Vermittlung von Arbeitsuchenden nach der Rehabilitation an.
Im Gegensatz zu anderen Bildungseinrichtungen bieten die Berufsförderungswerke eine intensive Begleitung durch Ärzte, Psychologen und Sozialarbeiter, die für ideale Rahmenbedingungen während der Ausbildung und beim Start ins neue Berufsleben sorgen.
Die Kosten der Ausbildungen werden von unterschiedlichen Leistungsträgern, u. a. der Bundesagentur für Arbeit (BA) übernommen.
Seit der Durchsetzung großer Reformmaßnahmen der Bundesregierung auf dem Gebiet der Gesundheits- und Arbeitsmarktpolitik wird die Arbeit der Berufsförderungswerke jedoch stark erschwert.
Das Berufsförderungswerk Weser-Ems in Ganderkesee/Niedersachsen z. B. ist mit 170 Mitarbeitern ein wichtiger Arbeitgeber der Region.
Die Vermittlungsquote für dort ausgebildete Rehabilitanden auf dem Arbeitsmarkt beträgt 70 Prozent.
Jedoch kämpft das Berufsförderungswerk mit Schwierigkeiten verschiedener Art: Die Anmeldezahlen des Berufsförderungswerkes haben sich nach der Umsetzung von Hartz IV um 25 Prozent verringert.
Dies liegt nach Aussage der Beteiligten daran, dass die BA als Leistungsbewilligungsträger die Rehabilitanden zum Teil gar nicht über die Möglichkeit einer Aus- oder Fortbildung in einem Berufsförderungswerk aufklärt, sondern diese eher zufällig von dieser Möglichkeit erfahren.
Außerdem wurden seit der Arbeitsmarktreform die Leistungsbewilligungen der BA für solche Maßnahmen stark eingeschränkt.
Um die vorhandenen Kapazitäten auszulasten, liegen von Seiten des Berufsförderungswerkes Vorschläge vor, von den 400 Aus- und Fortbildungsplätzen ca. 60 bis 80 Plätze an weitere Ausbildungswillige außerhalb der eigentlichen Zielgruppe zu vergeben.
Darauf wurde bisher seitens der BA nicht eingegangen.
Das genannte Berufsförderungswerk bietet deutschlandweit als Einziges eine Heilpraktikerausbildung an.
Während alle anderen Leistungsträger diese Heilpraktikerausbildung anerkennen, versagt die BA diese Anerkennung.
Dabei sind die Aussichten auf eine berufliche Selbständigkeit als Heilpraktiker in den Zeiten hoher Arbeitslosigkeit viel versprechend.
Letztlich wird auch die Vermittlung der durch das Berufsförderungswerk ausgebildeten Rehabilitanden in den Arbeitsmarkt erschwert.
Monierte wurde in diesem Zusammenhang, dass die neu eingerichteten Jobcenter in den Landkreisen mit Optionsmodell zurzeit noch gar nicht oder nur schleppend die notwendigen Personendaten von Seiten der BA weitergeleitet bekommen.
Hingegen scheint die Datenweiterleitung der BA an die im ARGE-Modell zusammengeschlossenen Arbeitsgemeinschaften reibungslos zu funktionieren.
Die Berufsförderungswerke in den Landkreisen mit Optionsmodell bewerten dies als Benachteiligung.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Arbeit der Berufsförderungswerke in Deutschland insbesondere unter dem Aspekt der hohen Vermittlungsquote auf dem Arbeitsmarkt bei?
Welche Ursachen sieht die Bundesregierung für den starken Rückgang der Anmeldezahlen der Berufsförderungswerke?
In welcher Weise klärt die BA nach Kenntnis der Bundesregierung Rehabilitanden über die Möglichkeit einer Aus- oder Fortbildung in einem Berufsförderungswerk auf und ist eine umfassende Aufklärung nach Ansicht der Bundesregierung sinnvoll?
Wenn nein, warum nicht?
Ist es nach Ansicht der Bundesregierung eine Aufgabe der BA, den Berufsförderungswerken auch Rehabilitanden zuzuweisen, und wenn ja, sieht sie diese Aufgabe durch die BA genügend erfüllt?
Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, die Kapazitäten der Berufsförderungswerke auch durch die Vergabe von Aus- und Fortbildungsplätzen seitens der BA an Personen ohne Rehabilitandenstatus zu verbessern?
Warum wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Heilpraktikerausbildung des Berufsförderungswerkes Weser-Ems nicht durch die BA anerkannt?
Gedenkt die Bundesregierung, eine solche Anerkennung in Zukunft herbeizuführen?
Ist der Bundesregierung eine mangelhafte Weitergabe von Personendaten durch die BA an die Jobcenter in Landkreisen mit Optionsmodell bekannt, und wenn ja, welche Ursache hat dieser Mangel nach Ansicht der Bundesregierung bzw. gedenkt die Bundesregierung, diesen Mangel aufgrund geeigneter Maßnahmen abzustellen?