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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Herkunftskennzeichnung und Qualitäts- bzw. Herstellungsangaben bei Lebensmitteln (G-SIG: 15011515)

Unterstützung der Ernährungswirtschaft durch Herkunftskennzeichnung von Nahrungsmitteln, Umsetzung der Verordnung 92/2081/EWG, Kennzeichnungsverpflichtung betr. Lebensmittelherkunft im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, Förderung regionaler Agrarprodukte, insbesondere aus ökologischem Landbau, Gütezeichen und Zertifizierungsverfahren für Lebensmittel, insbesondere aus ökologischem Anbau

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft

Datum

15.03.2005

Aktualisiert

19.01.2023

Deutscher BundestagDrucksache 15/497625. 02. 2005

Herkunftskennzeichnung und Qualitäts- bzw. Herstellungsangaben bei Lebensmitteln

der Abgeordneten Hans-Michael Goldmann, Dr. Karl Addicks, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Dirk Niebel, Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Gisela Piltz, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Verbraucher verbinden mit regionalen Produkten häufig besonders positive Eigenschaften wie besondere Frische oder bestimmte Geschmackseigenschaften. Das besondere Interesse der Verbraucher an regionalen Nahrungsmitteln resultiert darüber hinaus häufig aus einer emotionalen Bindung an die eigene oder eine andere Region. Regionale Produktkennzeichnungen sind daher für die Ernährungswirtschaft von zentraler Bedeutung für die Vermarktung ihrer Produkte.

Regionalität ist nicht beschränkt auf Produkte aus der Region und für die Region, sondern umfasst auch regionale Spezialitäten, bei denen landwirtschaftliche Vorprodukte oder nur die Verarbeitung aus einer bestimmten Region stammen. Regionalität im umfassenden Sinne, wie sie zum Beispiel die Bezeichnung „geschützte Ursprungsbezeichnung“ gemäß Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 des Rates vom 14. Juli 1992 zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (im Weiteren: Verordnung 92/2081/EWG) verlangt, ist bei den heutzutage komplex zusammengesetzten und häufig hoch verarbeiteten Nahrungsmitteln oft gar nicht mehr möglich.

Mit der Verordnung 92/2081/EWG gibt die Europäische Union einen geeigneten Rahmen vor, um Nahrungsmittel mit Herkunftskennzeichen zu versehen und zu bewerben. In Deutschland wurde von diesen Möglichkeiten bisher jedoch wenig Gebrauch gemacht, insbesondere im Vergleich zu anderen europäischen Staaten, so dass Chancen für die Stärkung des ländlichen Raums und für die Ernährungswirtschaft brachliegen. Durch eine konsequente Unterstützung der Herkunftskennzeichen können Arbeitsplätze im ländlichen Raum erhalten und sogar geschaffen werden. Auch aus verbraucherschutzpolitischer Sicht ist die Nutzung der Herkunftskennzeichen mit ihren klar definierten Qualitätskriterien ein richtiger Schritt zu mehr Transparenz und Vergleichbarkeit.

Die Herkunftskennzeichnung bietet der deutschen Ernährungswirtschaft sowohl bei den deutschen Verbrauchern als auch international die große Chance, sich mit ihrer guten Qualität Absatzmärkte zu sichern und neue zu erschließen. Neben Herkunftskennzeichen dienen Qualitäts- und Herstellungsangaben wie „Premium“, „aus eigener Herstellung“, „aus Meisterhand“ oder „von Tieren aus kontrollierter Aufzucht“ der Ernährungsindustrie und insbesondere dem Ernährungshandwerk zur Information und Werbung. Gerade das Ernährungshandwerk setzt auf den Kundenwunsch nach guter Qualität und Transparenz, indem Produkte frisch und mit guter fachlicher Praxis selbst und unter Verwendung von Zutaten aus nachvollziehbarer Quelle hergestellt werden. Zugleich ist aber gerade im Bäckerhandwerk zu beobachten, dass Pre-Back-Waren oder Backmischungen industrieller Fertigung auch von kleinen Bäckereien verwendet werden. Dies ist in unserer arbeitsteiligen Gesellschaft ein ganz normaler Vorgang. Die Angabe „aus eigener Herstellung“ bietet dem Verbraucher aber die Gewähr, dass der Hersteller eine besondere Verantwortung für das Produkt übernimmt, auch wenn Vorprodukte aus anderer Herstellung stammen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Herkunftskennzeichnung von Nahrungsmitteln zu?

2

Wie beurteilt die Bundesregierung die Verordnung 92/2081/EWG einerseits im Hinblick auf Verbraucherinformation und andererseits hinsichtlich der Anwendbarkeit für die Ernährungswirtschaft?

3

Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um die Nutzung der geschützten Herkunftszeichen gemäß Verordnung 92/2081/EWG in Deutschland anzuregen?

4

Will die Bundesregierung ähnlich wie in Frankreich oder Italien die systematische Nutzung der Verordnung 92/2081/EWG durch Sammlung und Sichtung regionaler Produkte auf institutioneller Ebene etablieren?

5

Hält die Bundesregierung die in Verordnung 92/2081/EWG vorgeschriebenen Qualitätskriterien für ausreichend?

Falls nein, für welche Kriterien will sie sich national oder auf europäischer Ebene einsetzen?

6

Wie bewertet die Bundesregierung Forderungen beispielsweise der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) (AGRA-EUROPE vom 24. Januar 2005), die Bezeichnung der geschützten geographischen Angabe (g.g.A.) in der gegenwärtigen Form auf europäischer Ebene abzuschaffen und bei der Vergabe des Zeichens einer garantierten traditionellen Spezialität (g.t.S.) auf europäischer Ebene nachzubessern?

7

Welche nationalen Gesetze plant die Bundesregierung zum Schutz und zur Verwendung von Herkunftskennzeichnungen bei Nahrungsmitteln?

8

Will die Bundesregierung die deutsche Ernährungswirtschaft verpflichten, Lebensmittel, die gemäß Verordnung 92/2081/EWG mit einer geschützten geographischen Angabe (g.g.A.) ausgezeichnet sind, mit zusätzlichen Angaben zur Herkunft der verarbeiteten Produkte zu versehen?

Wenn ja, wie ist dies mit EU-Recht vereinbar?

9

Aufgrund welcher Normen im Kapitel Verbraucherinformation des Gesetzentwurfs eines Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs sollen neue Kennzeichnungspflichten hinsichtlich regionaler Herkunftszeichen sowie Ausgangsprodukten von Lebensmitteln eingeführt werden, wie von der Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Renate Künast, in der „BILD“-Zeitung vom 20. Januar 2005 dargestellt?

10

In welchem finanziellen Umfang und aus welchen Haushaltstiteln wurden in den vergangenen Jahren und werden in Zukunft regionale Produkte von der Bundesregierung und von den Bundesländern sowie der Europäischen Union, beispielsweise im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes, gefördert?

11

Wie begründet die Bundesregierung, dass ein besonderer Förderschwerpunkt bei der Unterstützung regionaler Nahrungsmittel in der Vergangenheit auf ökologisch erzeugte Lebensmittel gelegt wurde, während andere regionale Spezialitäten und Produkte mit traditionellem regionalem Hintergrund keine spezielle Förderung erhielten?

12

Hält die Bundesregierung finanzielle Zuwendungen für den Aufbau von Erzeugerzusammenschlüssen und den Betrieb von Kontroll- und Zertifizierungsinstanzen im Sinne der Verordnung 92/2081/EWG für sinnvoll?

Wenn ja, in welchem Rahmen?

Wenn nein, warum nicht?

13

Wie bewertet die Bundesregierung Forderungen der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) (AGRA-EUROPE vom 24. Januar 2005), Qualitäts- und Herstellungsangaben auf Lebensmitteln wie z. B. „Premium“ oder „aus eigener Herstellung“ an bestimmte Voraussetzungen zu binden?

14

Wie ist in diesem Zusammenhang die Aussage von Bundesministerin Renate Künast in der „BILD“-Zeitung vom 20. Januar 2005 zu verstehen, dass „was draufsteht, auch drin sein muss“?

15

Will die Bundesregierung diesbezüglich gesetzgeberische Schritte auf nationaler bzw. europäischer Ebene ergreifen?

Falls ja, welche?

Berlin, den 22. Februar 2005

Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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