Anteil der erneuerbaren Energien am Strombezug der Bundesbehörden
der Abgeordneten Dr. Volker Wissing, Angelika Brunkhorst, Birgit Homburger, Gudrun Kopp, Michael Kauch, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Dr. Christel Happach-Kasan, Ulrich Heinrich, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Harald Leibrecht, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Gisela Piltz, Dr. Andreas Pinkwart, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat den so genannten Ausstieg aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie sowie die Förderung erneuerbarer Energien zu zentralen Pfeilern ihrer Politik erklärt und fördert mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) deren Ausbau und Nutzung.
Die FDP-Bundestagsfraktion hat die die Beschaffung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen im Ressortbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und seiner Behörden bereits vor Jahresfrist im Rahmen einer Kleinen Anfrage aufgegriffen (siehe Bundestagsdrucksache 15/3016 vom 28. April 2004 – „Aktivitäten der Bundesregierung zur kostengünstigen Stromversorgung von Behörden“). In ihrer Antwort hat die Bundesregierung seinerzeit u. a. erklärt, dass Vorbereitungen getroffen werden sollten, um sämtliche Bundesressorts, Bundesländer und anderen öffentlichen Auftraggeber dabei zu unterstützen, im Rahmen ihrer Beschaffung Strom aus erneuerbaren Energiequellen zu beziehen (vgl. Bundestagsdrucksache 15/3143 vom 14. Mai 2004, Antwort auf die Fragen 9 ff.).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Welche Bundesministerien bzw. Bundesbehörden (inkl. des Bundeskanzleramtes) haben einen Stromversorgungsvertrag mit einem Energieversorgungsunternehmen geschlossen, der die ausschließliche Belieferung mit Strom aus erneuerbaren Energien garantiert?
Welche Bundesministerien bzw. Bundesbehörden (inkl. des Bundeskanzleramtes) haben keinen Stromversorgungsvertrag mit einem Energieversorgungsunternehmen geschlossen, der die ausschließliche Belieferung mit Strom aus erneuerbaren Energien garantiert?
Wann wurden diese Verträge jeweils abgeschlossen, und wie hoch ist das Energievolumen (Leistung und Kosten) das im Rahmen des jeweiligen Vertrages geliefert wurde?
Verfügt die Bundesregierung über entsprechende Informationen bezüglich der Strombeschaffung auf Länderebene sowie bei anderen öffentlichen Auftraggebern, und wenn ja, wie lauten diese?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Unterschied der Kosten für den Energiebezug über Verträge, welche die ausschließliche Versorgung über erneuerbare Energien garantieren, im Verhältnis zu konventionellen Energieversorgungsverträgen?
Wie hoch sind die jährlichen Mehraufwendungen für Strom, die in den Ressorts anfallen, die einen Energieversorgungsvertrag abgeschlossen haben, welcher eine ausschließliche Belieferung mit Strom aus erneuerbaren Energien garantiert, im Vergleich zu einer Belieferung mit konventionellem Strom?
Plant die Bundesregierung künftig, das Bundeskanzleramt sowie die Bundesministerien und Behörden des Bundes zur Nutzung erneuerbarer Energien anzuhalten, und wenn ja, auf welche Weise soll dies erfolgen und bis wann soll dieses umgesetzt werden?
Welche Gründe haben die Bundesregierung dazu veranlasst, nicht zeitgleich mit dem so genannten Atomausstieg ausschließlich erneuerbare Energiequellen im eigenen Zuständigkeitsbereich zu nutzen?
Welche Gründe haben die einzelnen Bundesministerien und Behörden des Bundes, die keine Energieversorgungsverträge über eine Belieferung mit Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energien abgeschlossen haben, dazu veranlasst, einer Versorgung mit konventionell erzeugten Strom den Vorzug zu geben?
Wie stellt sich die Energiemenge in Leistung und Preis dar, die seit Beginn der 14. Legislaturperiode über Energieversorgungsverträge, welche die ausschließliche Verwendung erneuerbarer Energien garantieren, bezogen wurde, im Verhältnis zu der gesamten von Bundeskanzleramt, Bundesministerien und Bundesbehörden bezogenen Strommenge (Preis und Leistung)?
Wie hat sich der jährliche Stromverbrauch des Bundeskanzleramtes sowie der einzelnen Bundesministerien und Behörden des Bundes seit Beginn der 14. Legislaturperiode verändert, unter besonderer Berücksichtigung der Strommenge, die über Energieversorgungsverträge bezogen wurde, welche die Belieferung mit Strom aus regenerativen Energien garantieren?
Wie viele Haushalte in Deutschland haben nach Kenntnis der Bundesregierung einen Energieversorgungsvertrag abgeschlossen, welcher die ausschließliche Belieferung mit Strom aus erneuerbaren Energien vorsieht?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Aufwendungen der privaten Haushalte für den Abschluss von Energieversorgungsverträgen, welche die Belieferung mit Elektrizität aus ausschließlich erneuerbaren Energiequellen garantieren?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Anteil des aus Kernenergie gewonnenen Stroms (Leistung und Kosten) an dem jährlichen Energieverbrauch des Bundeskanzleramtes, der einzelnen Bundesministerien und Behörden des Bundes?
Wie hoch ist die Summe der öffentlichen Mittel, welche die Bundesregierung für Maßnahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit der Förderung erneuerbarer Energien ausgegeben hat?
Welche Broschüren bzw. Publikationen hat die Bundesregierung seit Beginn der 14. Legislaturperiode im Zusammenhang mit der Förderung erneuerbarer Energien herausgegeben, und wie hoch waren die jeweils damit verbundenen Kosten?
Welche Internetauftritte hat die Bundesregierung seit Beginn der 14. Legislaturperiode im Zusammenhang mit der Förderung erneuerbarer Energien geschaltet, und wie hoch waren die jeweils damit verbundenen Kosten?
Wie hoch ist die Summe der öffentlichen Mittel, welche die Bundesregierung seit Beginn der 14. Legislaturperiode für die Förderung erneuerbarer Energien ausgegeben hat, und welche Summen entfallen dabei auf die einzelnen, geförderten Energieträger?