Verflechtungen zwischen der Bundesregierung und den Gewerkschaften (Nachfrage)
der Abgeordneten Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Dr. Karlheinz Guttmacher, Dr. Christel Happach-Kasan, Christoph Hartmann (Homburg), Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Markus Löning, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Dr. Günter Rexrodt, Marita Sehn, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Dieter Thomae, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP „Verflechtungen zwischen der Bundesregierung und den Gewerkschaften“ (Bundestagsdrucksache 15/731) wirft weitere Fragen auf.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen7
Sind der Bundesregierung Fälle aus der Vergangenheit bekannt, in der die Mitgliedschaft einer Bundesministerin bzw. eines Bundesministers oder einer Parlamentarischen Staatsekretärin bzw. eines Parlamentarischen Staatssekretärs in einer Einzelgewerkschaft des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) einen Interessenkonflikt oder die Befangenheit bei einer Entscheidung ausgelöst haben?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass es durch die Mitgliedschaft einer Bundesministerin bzw. eines Bundesministers oder einer Parlamentarischen Staatssekretärin bzw. eines Parlamentarischen Staatssekretärs in einer Einzelgewerkschaft des DGB oder eines Arbeitgeberverbandes zu keinem Interessenkonflikt kommen kann?
In welchen Fällen würde die Bundesregierung sich veranlasst sehen, „eine gesonderte Erhebung der Gewerkschaftszugehörigkeit oder der Zugehörigkeit zu Arbeitsgeberverbänden von Mitgliedern der Bundesregierung und Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Staatssekretären“ zu veranlassen?
Gibt es rechtliche – insbesondere datenschutzrechtliche – Hindernisse, die der Auskunft der Bundesregierung über die Mitgliedschaft von Bundesministern und Parlamentarischen Staatssekretären in Einzelgewerkschaften des DGB und Arbeitgeberverbänden entgegen stehen?
Wenn ja, welche sind dies im Einzelnen?
Bedeutet die Antwort auf Frage 10 und 11 der oben genannten Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP, dass die Bundesregierung die genannten Aussagen aus einem „Handelsblatt“-Artikel zu einem „Frühwarnsystem“ zwischen Bundesregierung und DGB-Chef Michael Sommer für unzutreffend hält?
Wie beurteilt die Bundesregierung insbesondere aus wirtschaftspolitischer Sicht tarifvertragliche Regelungen, die gewerkschaftlichen Vertrauensleuten besonderen Kündigungsschutz garantieren?