Verkehrssituation in und um Starnberg
der Abgeordneten Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Horst Friedrich (Bayreuth), Jan Mücke, Patrick Döring, Joachim Günther (Plauen), Dr. Karl Addicks, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ulrike Flach, Otto Fricke, Hans-Michael Goldmann, Dr. Werner Hoyer, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Patrick Meinhardt, Burkhardt Müller-Sönksen, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Jörg Rohde, Dr. Max Stadler, Florian Toncar, Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Seit vielen Jahren ist der B2-Tunnel in Starnberg im vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans eingestellt. Das Planfeststellungsverfahren wurde abgeschlossen, Klagen sind anhängig. Im gültigen Investitionsrahmenplan des Bundes für die Jahre 2006 bis 2010 ist der B2-Tunnel nicht enthalten. Der geplante B2-Tunnel ist in Starnberg umstritten. Seit Jahren wird als Alternative über eine Umfahrung diskutiert. In einer repräsentativen Umfrage vor einigen Monaten haben sich nur neun Prozent der Bevölkerung für den B2-Tunnel ausgesprochen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wann ist, nach Einschätzung der Bundesregierung, mit der Einstellung des B2-Tunnels in den Investitionsrahmenplan aus heutiger Sicht zu rechnen?
Wann wäre dann mit einer Realisierung des B2-Tunnels zu rechnen?
Welche Gründe haben zu der Entscheidung geführt, dass der so genannte Kramer-Tunnel in Garmisch-Partenkirchen in den Investitionsrahmenplan eingestellt wurde, obwohl das Planfeststellungsverfahren bisher noch nicht eröffnet wurde, während der B2-Tunnel Starnberg trotz des abgeschlossenen Planfeststellungsverfahrens nicht im Investitionsrahmenplan enthalten ist?
Welche Rolle spielt die Meinung der betroffenen Bevölkerung vor Ort bei der Einstellung der Verkehrsmaßnahme in den Investitionsrahmenplan?
Ist es für die weitere Umsetzung der Verkehrsmaßnahme B2-Tunnel hinderlich, wenn parallel zum B2-Tunnel eine vertiefende verkehrswissenschaftliche Untersuchung von der Stadt Starnberg eingeleitet würde?
Könnten Parallelplanungen bis 2010, also bis zum Auslaufen des derzeitigen und Erstellen des dann folgenden Investitionsrahmenplans, durchgeführt werden?
Ist es schon vorgekommen, dass es zusätzlich zu einer planfestgestellten Verkehrsmaßnahme zu Planungen für eine ergänzende oder alternative Verkehrslösung gekommen ist?
Unter welchen Voraussetzungen ergreift die Bundesregierung die einzelnen Planungsschritte, wie u. a. eine vertiefende verkehrswissenschaftliche Untersuchung, ein Raumordnungsverfahren, selbst?
Sind im bayerischen Oberland Verkehrswegeplanungen an ausgewiesenen FFH-Gebieten gescheitert?
Wenn ja, wo, wenn nein, wo und warum nicht?
Ist die Bundesregierung bereit, den ca. 5 Kilometer langen Autobahnabschnitt A 9529, der von der A 95 München–Garmisch mitten hinein nach Starnberg führt, zur Bundesstraße abzustufen?
Wenn nein, welche Gründe sprechen aus ihrer Sicht dagegen?