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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Wettbewerb im Mobilfunkmarkt

<span>Zweifel der EU-Kommission an Wettbewerbskonformität und &ndash;förderung der deutschen marktmachtunabhängigen Verpflichtung zum diskriminierungsfreien Diensteanbieterzugang im Mobilfunkbereich; wettbewerbspolitische Beurteilung, spezifische Regulierungserfordernisse, Auswirkungen, Gemeinsamer Binnenmarkt, EU-Vertragsverletzungsverfahren</span>

Fraktion

FDP

Datum

04.10.2007

Antwortdauer

15 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/647119. 09. 2007

Wettbewerb im Mobilfunkmarkt

der Abgeordneten Martin Zeil, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Im Gegensatz zu anderen EU-Ländern gibt es in Deutschland eine Auflage in verschiedenen Mobilfunklizenzen, die die Netzbetreiber unabhängig von Marktmacht dazu verpflichtet, Diensteanbietern diskriminierungsfrei Zugang zu ihrem jeweiligen Netz zu ermöglichen. Die EU-Kommission hat in ihrer Stellungnahme zum Entwurf einer Regulierungsverfügung der Bundesnetzagentur betreffend den Markt für Zugang und Verbindungsaufbau in öffentlichen Mobilfunknetzen in Deutschland vom 21. Mai 2007 Zweifel an der Wettbewerbskonformität und dem wettbewerbsfördernden Charakter dieser Regelung geäußert.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Teilt die Bundesregierung die Zweifel der EU-Kommission hinsichtlich der Wettbewerbskonformität und des wettbewerbsfördernden Charakters der marktmachtunabhängigen Verpflichtung zum diskriminierungsfreien Diensteanbieterzugang im Mobilfunkbereich, und wenn nein, warum nicht?

2

Wie ist angesichts des Markteintritts immer neuer Unternehmen mit neuen Angeboten auf der Basis freiwilliger Zugangsvereinbarungen, andauernder Preissenkungen sowie der Konsolidierung unter den Diensteanbietern die Frage der Zugangsverpflichtung aus den Lizenzen wettbewerbspolitisch zu beurteilen?

3

Welche Unterschiede zwischen Festnetzmarkt und Mobilfunkmarkt sieht die Bundesregierung, und wie beurteilt sie diese im Hinblick auf die unterschiedliche Regulierung im Bereich der Zugangspflichten?

4

Wie ist es in diesem Zusammenhang zu bewerten, dass mehrere Mobilfunknetzbetreiber freiwillig verschiedene Arten von Zugang zu ihren Netzen (z. B. für Diensteanbieter, Virtuelle Netzbetreiber) gewähren?

5

Ist im Vergleich mit der Entwicklung in anderen EU-Staaten nachweisbar, dass sich der in den GSM-Lizenzen von T-Mobile, Vodafone und E-Plus geregelte diskriminierungsfreie Diensteanbieterzugang auf das Endkundenpreisniveau und die Nutzungsintensität von Mobilfunkleistungen in Deutschland ausgewirkt hat, und wenn ja, welcher Art waren die Auswirkungen?

6

Wie hat sich der Preisindex für Mobilfunkdienste zwischen 2000 und 2007 entwickelt, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Entwicklung?

7

Bestehen aus Sicht der Bundesregierung regulatorisch bedingte Wettbewerbsverzerrungen (z. B. durch unterschiedliche Zeitpunkte des Markteintritts und der Frequenzausstattung), und wenn ja, wie sollten nach Auffassung der Bundesregierung diese Wettbewerbsverzerrungen im deutschen Mobilfunkmarkt beseitigt werden?

8

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Wettbewerber diskriminiert werden, weil einem der vier deutschen Mobilfunknetzbetreiber (O 2 Germany GmbH & Co. OHG) keine Zugangsverpflichtung für Diensteanbieter auferlegt ist, und falls nein, warum nicht?

9

Ist eine Marktbereinigung auf dem Mobilfunkmarkt durch den deutschen Regulierungsrahmen beabsichtigt und erwünscht, und wenn ja, warum?

10

Hat die Reduzierung der Anzahl der Mobilfunknetzbetreiber in Europa durch Fusionen in den letzten Jahren zur Entwicklung eines Gemeinsamen Binnenmarktes für Mobilfunkdienste beigetragen, und wie haben sich die Wettbewerbsintensität und das Endkundenpreisniveau in den jeweiligen Ländern bzw. bei grenzüberschreitenden Diensten wie dem International Roaming entwickelt?

11

Welche Vertragsverletzungsverfahren mit Bezug auf den Mobilfunkmarkt hat die Europäische Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland eröffnet, und wie ist der Stand der Verfahren?

Berlin, den 18. September 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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