Mindestlohnvereinbarung in der Postbranche
der Abgeordneten Martin Zeil, Rainer Brüderle, Paul K. Friedhoff, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Angelika Brunkhorst, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Konrad Schily, Marina Schuster, Dr. Rainer Stinner, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Der Arbeitgeberverband Postdienste (AGV), der von der Deutschen Post AG dominiert wird und dem keiner der Konkurrenten, wie TNT Post und PIN Group, angehört, hat sich mit der Gewerkschaft Ver.di auf Lohnuntergrenzen für die Postbranche geeinigt. Postdienstleister in den alten Bundesländern sollen demnach mindestens 8,40 Euro pro Stunde, in den neuen Bundesländern acht Euro zahlen müssen. Briefzusteller erhalten dann im Westen mindestens 9,80 Euro und im Osten mindestens neun Euro. Die Unterschiede sollen im Jahr 2010 in beiden Teilen der Bundesrepublik Deutschland wegfallen.
Die beiden Parteien des abgeschlossenen Tarifvertrages haben diesen bereits dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgelegt, um ihn für allgemeinverbindlich erklären zu lassen. Mit der Allgemeinverbindlicherklärung wird der Geltungsbereich eines Tarifvertrages dann nicht nur auf alle Firmen und Betriebe eines Wirtschaftszweiges sowie die bei ihnen beschäftigten Arbeitnehmer erweitert, sondern auch auf die, die nicht Tarifvertragspartei oder in Arbeitgeberverbänden bzw. Gewerkschaften organisiert sind. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann per Rechtsverordnung die Allgemeinverbindlichkeit auf Basis des entsprechend geänderten Arbeitnehmer-Entsendegesetzes herstellen – notfalls gegen ein Votum des Tarifausschusses, dem Vertreter der Sozialpartner angehören.
Die Deutsche Post AG hat seit 1998 die Anzahl ihrer Filialen um 18 Prozent reduziert bzw. 2 000 Filialen geschlossen und in Deutschland nahezu 35 000 Voll- und Teilzeitarbeitsplätze abgebaut. Im Gegenzug haben viele kleine und mittelständische Wettbewerber ein bundesweites Filialnetz mit mehr als 16 500 Stationen aufgebaut und über 46 000 neue Arbeitplätze geschaffen. Insbesondere diese kleinen und mittleren Unternehmen agieren am Markt auf der Basis eines ihrem Produktivitätsgrad entsprechenden, wettbewerbsfähigen Lohnniveaus. Darüber hinausgehende Entgeltzahlungen schwächen diese Unternehmen gegenüber dem Monopolunternehmen Deutsche Post AG, welches über Größendegressionseffekte verfügt und das bisherige Lohnniveau aus den Monopolgewinnen finanziert. Dieses Lohnniveau, das sich auf einem Markt mit Monopolstrukturen herausgebildet hat, an einem ab dem 1. Januar 2008 vollständig liberalisierten Markt vorzuschreiben, käme einer faktischen Verlängerung des Monopols gleich. Der Mindestlohn würde dann dazu missbraucht werden, die marktbeherrschenden Monopolstrukturen der Deutschen Post AG zu zementieren, da bestehende Wettbewerber tendenziell vom Markt verdrängt und neue von einem Markteintritt abgehalten werden. Die Allgemeinverbindlicherklärung entfaltet somit wettbewerbsreduzierende Effekte. Das eigentliche Ziel des Postgesetzes, ein chancengleicher und funktionsfähiger Wettbewerb, wurde damit im zehnten Jahr nach Inkrafttreten des Postgesetzes, nicht erreicht.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Wie beurteilt die Bundesregierung das Vorgehen im Postsektor, in dem faktisch ein Haustarifvertrag der Deutschen Post AG, der andere Unternehmen nicht mit einbezieht, allgemeinverbindlich erklärt werden soll?
Wie beurteilt die Bundesregierung dieses Vorgehen aus wettbewerbspolitischer Sicht?
Hat die Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt rechtliche Bedenken gegen dieses Vorgehen?
Liegt nach Ansicht der Bundesregierung ein öffentliches Interesse im Sinne des Tarifvertragsgesetzes an der Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages vor, und wenn ja, worin besteht dieses?
Sind nach Ansicht der Bundesregierung die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen für eine Allgemeinverbindlicherklärung gegeben?
Wie bewertet es die Bundesregierung aus dem Blickwinkel des Wettbewerbs, dass vor allem kleinere und mittlere Unternehmen, die sich das hohe Lohnniveau des Tarifvertrages nicht leisten können, im Falle einer Allgemeinverbindlicherklärung aus dem Markt gedrängt werden bzw. überhaupt vom Markt ferngehalten werden?
Trifft es nach Ansicht der Bundesregierung zu, dass die Bundesnetzagentur denjenigen Wettbewerbern der Deutschen Post AG, welche die für allgemeinverbindlich erklärten Mindestlöhne nicht zahlen bzw. nicht zahlen können, die Lizenz verweigern bzw. entziehen müsste?
Teilt die Bundesregierung die Befürchtung, dass durch eine Allgemeinverbindlicherklärung marktbeherrschende Strukturen auf dem Markt der Postdienstleistungen zementiert würden, und wenn nein, warum nicht?
Ist nach Ansicht der Bundesregierung die Einführung eines Mindestlohns im Postsektor überhaupt sinnvoll, und wenn ja, warum?
Wie wird sich nach Ansicht der Bundesregierung die Einführung eines Mindestlohns im Postsektor auf die Preise für die Dienstleistungen auswirken?
Wie beurteilt die Bundesregierung generell die Anwendung des Instrumentes der Allgemeinverbindlicherklärung in Branchen, in denen ein Monopoloder De-facto-Monopolunternehmen per se allein über 50 Prozent der Beschäftigten repräsentiert?
Wie beurteilt sie diese Struktur im Hinblick auf wettbewerbspolitische Ziele?
Beabsichtigt die Bundesregierung, die Postbranche in das Arbeitnehmer- Entsendegesetz aufzunehmen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die durchschnittlichen Stundenlöhne für Postdienstleister und Briefzusteller von mit der Deutschen Post AG in Konkurrenz stehenden Unternehmen, wie hoch sind diese jeweils in den alten und neuen Bundesländern?
Wie wird sich nach Ansicht der Bundesregierung die Einführung eines Mindestlohns im Postsektor auf die Sicherheit bestehender Arbeitsplätze bei Konkurrenzunternehmen der Deutschen Post AG auswirken?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Mehrwertsteuerbefreiung der Deutschen Post AG maßgeblich dazu beigetragen hat, dass bei den Wettbewerbern des Monopolunternehmens geringere Löhne gezahlt werden und, falls nein, warum nicht?
Beabsichtigt die Bundesregierung mit dem Ende der Exklusivlizenz der Deutschen Post AG zur Beförderung von Briefen bis 50 g auch die Mehrwertsteuerbefreiung des Unternehmens zu beenden – und wenn nicht, welche Gründe gibt es dafür?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass der Wegfall der Mehrwertsteuerbefreiung der Deutschen Post AG einen positiven Beitrag für die Sicherheit bestehender Arbeitsplätze bei Konkurrenzunternehmen der Deutschen Post AG entfalten wird bzw. zur Entstehung neuer Arbeitsplätze bei diesen Unternehmen beitragen kann?